Alleinerziehend, na und?

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WAS mache ich denn jetzt ???

Thema: WAS mache ich denn jetzt ???

WAS mache ich denn jetzt ??? mein ex macht mich wahnsinnig, ist nun schon das 3. u. letzte mal angeschrieben worden, wg. der unterschrift des Unterhaltstitels...er will nicht unterschreiben, er will es nun wieder 4 wochen rausziehen u. gibt erst die unterschrift beim umzug.....??? (ende 06-2010) was soll ich denn nun den Jugendamt sagen...??? ich brauche doch das schreiben für mein alg2 antrag...will doch heute endlich hingehen u. antrag holen......

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 09:50



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Ich glaube es wurde schon öfter gesagt du sollst die Unterschrift vom Gericht ersetzen lassen...

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 09:52



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er hat mich nett geftragt, ob ich es bitte nicht gerichtlich mache, er gibt mir die unterschrift beim umzug......

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 09:53



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erkläre denen aufm Amt das... ALG II kannst ja dann noch rückwirkend bekommen, auch wenn Dir das sicherlich so erstmal nicht hilft. Um die Unterschrift kommt er eh nicht herum, je schneller man ihm das vermittelt, um so besser (für Dich) Ansonsten über Gericht einfordern, hat er halt noch die Gerichtskosten dazu zu tragen, muss er wissen. LG Sue

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 09:53



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ganz nett gefragt. klar und du nickst. Hallo, DU brauchst die Unterschrift, nicht er. Da könnte er bei mir auf Knien rutschen. Mensch, geh zum JA und sag, sie sollen es gerichtlich machen und fertig ist.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 10:01



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Was Du machen sollst? Entweder brauchst Du das Geld oder nicht. Wenn Du darauf verzichten kannst, dann laß ihn weiter nett die Zeit hinauszögern. Solltest Du aber doch dringender die Unterschrift brauchen, dann mach einen Schritt nach vorne. Kannst ihn ja zur Not noch vorwarnen, daß Du jetzt zum JA/Gericht gehen wirst, wenn er nicht umgehend unterschreibt. Aber dann auch durchziehen^^

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 10:15



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Zahlt er den schon Unterhalt?Ansonsten kannst Du Vorschuss beantragen und das beim Antrag mit abgeben, ist dann halt sein Pech. LG Chrissie

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 09:53



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er zahlt erst ab 01.07.2010, wenn ich dann mit mein 2 kindern endlich alleine wohne

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 09:54



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Du brauchst es JETZT und nicht, wann er meint gnädig zu sein aber du sollst so nett sein und warten? Ich nehem an davon hängen Finanzen für dich und die Kinder ab... wovon lebt ihr dann? Von der Nettigkeit ihm gegenüber?

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 10:05



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Auch das JA wird den Titel wollen, wenn sie UH-Vorschuss beantragen will und für mich wäre nun Schluß mit nett... Unterschrift ran und fertig. UH zahlen muß er mit oder ohne Titel, versteh das Theater nicht außer er speilt einfach Spielchen mit der netten Ex... die auch nett mitspielt.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 10:08



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gegen EX Nr.2 hab ich auch gar keinen.Für den Kleinen bekomme ich halt Vorschuss.Mein Antrag wurde von der Arge auch nur bearbeitet, WEIL ich Vorschuss beantragt habe.War sozusagen voraussetztung. Müßte er den viel mehr zahlen als den Mindestunterhalt?Wie kommst Du jetzt finanziell über die Runden? LG Chrissie

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 10:27



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Hm... seltsam. Mich schickte das JA weg als ich UH-V beantragen wollte, es hier die Arge regelt das. Tat sie auch. Ich bekommen keinen UH-V, was fehlt zahlt also die Arge drauf und klagt es beim KV ein... und die sind nicht pimperlig. Die fordern gleich, pfänden und klagen gleich. Dann ist Schluß mit nett.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 10:30



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Ich denke du warst Freitag da... was haben die denn gesagt? Hast du nicht auf die Dringlichkeit verwiesen? naja wenn er die Kinder sehen will, sagste dann auch nö erstmal nicht. Du solltest es cooler angehen... er merkt doch das dich das ärgert... wenn er sich verweigert lächle doch und wünsche ihm viel Spaß beim Gerichtskosten tragen.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 10:44



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"naja wenn er die Kinder sehen will, sagste dann auch nö erstmal nicht." Ist das jetzt ein Scherz?

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 10:45



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das mit dem nett gefragt ob du es nicht gerichtlich machst ist jetzt nicht dein Ernst oder? Wie war deine Antwort? Sag ihm doch einfach... zu spät... es läuft bereits gerichtlich... glaubst nicht er macht sich auf die Socken?

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 10:46



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Das wäre ein schlechter Scherz, denn egal ob er dies oder das tut, UH zahlt oder nicht hat trotzdem die Mutter nicht das Recht den Umgan zu verwehren... und nicht zu vergessen auch noch die Kids unglücklich zu machen um ihn unter Druck zu setzen. Ich trenne das, die Tage an denen ich in den vielen Jahre AE Unterhalt bekam kann ich zählen... Umgang versagte ich nie.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:12



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die beiden wohnen noch zusammen, was soll sie machen, dem Kind ne Mütze übern Kopf ziehen und ins Kinderzimmer einsperren, wenn er da ist? Er hat momentan den Stand, dass das als Druckmittel ausfallen würde.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:16



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Ich habe mir viele Jahre vom ExEx angehört er würde das gütlich klären, ich würde mal Unterhalt sehen nicht wann/ob/wieviel er Bock hat... nach jahren war meine Nettigkeit am Ende... Klage, Pfändung und ich hatte ab da den UH. Beim Ex warte ich nun keine Jahre mehr und ruiniere mir die Nerven... nett ist vorbei. Er meinte auch die Arge muß ja nicht wissen, daß die Kinds keinen UH bekommen... na klaaaaaar und wir ernähren uns sicher dann von den Kitt aus den Fenstern, weil er seine Finanzen nur in sein Leben steckt.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:22



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Egal ob er noch da wohnt, ob er UH zahlt oder nicht... Umgang verwehren als Druckmittel gehrt gaaaaar nicht...

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:32



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ja ich weiß, wollte damit nur sagen, dass sie es praktisch garnicht könnte.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:36



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meine mutter hat uns in der gemeinsamen wohnung dann immer eingesperrt. natürlich NICHT im kinderzimmer bei all unseren sachen wenn der KV dann etwas wissen wollte (also, ob wir noch leben o.ä.), mußte er 50mark unter die tür durchschieben. wenn man völlig abgedeht ist, geht alles. deshalb reagiere ich wohl so allergisch drauf, wenn man empfiehlt die kinder mit ins spiel einzubeziehen.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:41



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Das war auch nur symbolisch gemeint und nicht zur Durchführung gedacht. Gerade wo ich absolut gegen Umgangsverweigerung bin... Dachte eigentlich das wüßte man hier mittlerweile, aber anscheinend wird hier in alles etwas negatives hineininterpretiert. Schade das man jedes Posting 20 mal überdenken muss bevor man hier postet.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:49



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oh kacke und die Kinder bekommen einen seelischen Knax, weil Mama und Papa nix gebacken bekommen. 36

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:49



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Hat wer geschrieben susafi ist böse? Ich achte nichtmal drauf von wem der jeweilige Beitrag war.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:51



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Hab ich auch nicht behaupet oder? *seufz* lassen wir das lieber.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:55



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Sag ihm ganz einfach, du müßtest jetzt den Alg2-Antrag stellen und dort eintragen, was er an Unterhalt zahlen muß. Solange es keine Unterschrift gibt, müßtest du eintragen: ungeklärt. Auf alles weitere hättest du dann kein Einfluß mehr. Dann gibst du deinen Alg2-Antrag eben auch so ab,daß drin steht: ungeklärt ( bei Unterhalt) und fertig ist Meinen ersten Antrag hab ich vor 3 Jahren auch so abgegeben, die Arge ist in Vorleistung getreten hat sich das alles auf Euro und Cent wieder geholt vom Ex. Und dann ist das Thema zumindest für dich abgeschlossen, soll er sich doch rumärgern mit Ämterpost, hat er eben Pech gehabt, mache Exen brauchen sowas, damit sie mal klar werden im Hirn und sich nicht allmächtig fühlen.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 11:58



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Genau so... mein Ex bekommt ne menge Post von der Arge, die fordern ihr Geld (Vorleistung) zurück und wenn er nicht reagiert dann noch saftige Summen dazu.

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 12:02



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hallo mädels, bin wieder da...ihr habt ja recht......ich habe mich ja mal wieder mit ihm gestritten deswegen, ich rufe nachher die dame beim ki-u. jugendamt an.....war bei der arge u. habe nun endlich ein antrag bekommen u. nächste woche dienstag schon termin zur antragsabgabe...endlich !!! muß mich diese woche sogar schon für die neue wohng. ummelden, obwohl ich sie noch garnicht habe, die arge will das so....ist komisch ! ich schildere dann mein fall, das er nicht unterschreibt, solln die das von ihm einfordern ! wie läuft das dann, wie berechnen die nun ohne den unterhaltstitel mein antrag, mit welchen zahlen wird da gerechnet, mit den unterhalt, der mir lt. tabelle zusteht...?????

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 12:29



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guckst du oben Keks

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 13:17



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ja ich gucken oben....

Mitglied inaktiv - 18.05.2010, 13:19