Thema:
Zwangsvollstreckung
hallo,bin zwar nicht mehr alleinerziehend,frag trotzdem mal hier.gegen den Vater meiner Kinder wird eine Zwangsvollsteckung eingeleitet,jetzt möchte das Amtsgericht von mir mein einkommen schriftlich haben und das meiner kinder und meines jetzigen Mannes auch,warum eigentlich?
von
skaline35
am 29.09.2011, 06:39
... vielleicht, um mögliche unterhaltszahlungen seinerseits an die kinder (und dich?) zu überprüfen und zu bestätigen?
lg,
martina
von
spiky73
am 29.09.2011, 06:51
Du bist von ihm geschieden/getrennt und ihr führt keinen gemeinsamen Haushalt?
Dann hast du mit seiner Vollstreckung nichts zu tun. Warum auch? Ich würde da nix machen... du bist doch nicht verantwortlich für seine Schulden... oder gehts um gemeinsame aus der Beziehung?
von
mf4
am 29.09.2011, 09:10
huhu mf4,
ich könnte mir vorstellen, dass unterhaltszahlungen vor den schulden, die gepfändet werden sollen, vorrang haben. und dass sie die pfändungsfreigrenze erhöhen. vielleicht soll so überprüft werden, dass diese zahlungen wirklich getätigt werden, und es nicht eine bloße behauptung ist, um eben die freigrenze unrechtmäßig zu erhöhen?
von
spiky73
am 29.09.2011, 09:16
Sondern maximal Kontoauszüge, die beweisen, ob und wie viel er Unterhalt zahlt.
von
mf4
am 29.09.2011, 09:53
... da hast du schon recht.
aber vermutlich fehlt hier wieder 65% der hintergrundinfos (die die AP vielleicht gar nicht hat), und mit den fehlenden würde sich ein völlig anderes bild ergeben.
als laien können wir eh nur spekulieren.
von
spiky73
am 29.09.2011, 09:57
also,hab jetzt mal beim Jugendamt angerufen,es geht darum das geprüft wird ob ich PKH bekommen kann,es soll bei ihm ne kontoprüfung gemacht werden,angeblich hat er ja nix obwohl er selbstständig ist,soll wohl alles auf seiner neuen Frau laufen
von
skaline35
am 29.09.2011, 10:41
er zahlt keinen Unterhalt
von
skaline35
am 29.09.2011, 10:43
Als mein Ex eine Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden bekam (veranlasst vom JA) hatte ich damit gar nichts zu tun. Es fragte keiner nach meinen Finanzen und wozu musst du PKH haben? Du klagst doch nicht.... verstehe ich nicht.
von
mf4
am 29.09.2011, 12:51
Da du JA schriebst dachte ich mir, dass es um UH-Schulden geht... da klagt das JA im Namen des Kindes und du hast damit gar nichts zu tun außer, dass du nachweisen musst ob, wann und wieviel er dir UH überwiesen hat.
von
mf4
am 29.09.2011, 12:52
versteh ich auch nicht,werd das mal ausfüllen und wegschicken,mal sehn was passiert
von
skaline35
am 29.09.2011, 13:15