Alleinerziehend, na und?

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@Shinead

Thema: @Shinead

Nabend, danke nochmals für deine Antworten!Was bedeutet das, dass das Kind den Schein beantragt? Davon habe ich noch nie gehört. Und was ist das für ein Freibetrag? Komme mir etwas unbeholfen vor...lg annipanni

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 19:21



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Bevor Du zum Anwalt gehst, kannst Du Dir (bei entsprechend wenig Einkommen) einen Berechtigungsschein holen. Dann kostet Dich der Anwalt nichts. (Wird vom Staat bezahlt.) Die Unterhaltsthematik ist ja die, Deines Kindes. Du vertrittst es nur. Der Berechtigungsschein in Deinem Fall lautet also auf den Namen des Kindes, dass den Unterhalt einklagen will. Zur Einkommensüberprüfung wird einmal das Einkommen Deines Kindes überprüft, zum anderen Deines, da Du ja auch unterhaltsverpflichtet bist. Da Du ja aber nicht den Schein beantragst, dürftest Du mehr Einkommen haben, als wenn es tatsächlich eine Ausstellung für Dich wäre. Ist das verständlich??? *grübel Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 20:53



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Hallo, ja, so ist es verständlich *grins*! Hab tausend Dank, schlafe jetzt wirklich klüger ein :o))))lg annipanni

Mitglied inaktiv - 23.11.2007, 00:32