Alleinerziehend, na und?

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Seit gestern getrennt und weiss nicht was ich nun alles machen muss...

Thema: Seit gestern getrennt und weiss nicht was ich nun alles machen muss...

hallo, ich schreibe im rub bereits seit 2005 als ich mit meiner tochter schwanger war. 2008 kam dann mein sohn und gestern nach acht jahren die trennung,. ich habe mich von meinem mann getrennt da es so nicht mehr weiterging. wir haben zwar nciht gestritten, aber wir haben uns voneinander entfernt. er lag gerne und viel und oft nach der arbeit auf der couch und hat sich kaum um unsere kinder gekümmert und ich habe mich sehr alleine gelassen gefühlt, ausserdem war ich sehr empfänglich für komplimente von anderen männern und von zuhause kam nix mehr, etc ich stehe nun hier und weiss noch nicht so recht wie es weitergeht. die kinder werden bei mir bleiben und die wohnung behalte ich auch, soviel steht fest. ich gehe teilzeit arbeiten und mein mann vollzeit. wir verdienen beide nciht das meiste und ich wir sind nun wohl beide auf staatliche hilfe angewiesen. wo muss ich da hingehen? gruß ane

von Paulara am 18.09.2011, 20:40



Antwort auf Beitrag von Paulara

Definiere "nicht das meiste"... "Das meiste" bekommste vom Staat auch nicht... Deine Wohnung muß bestimmte Kriterien erfüllen, das alles erfährst Du bei der ARGE...die können Dir sagen, was Du beantragen kannst... LG

von Fru am 18.09.2011, 21:41



Antwort auf Beitrag von Paulara

Wenn dein Mann VZ arbeitet braucht er ziemlich sicher kein aufstockendes ALG2 z.B. und ob er Wohngeld beantragen muss ist das sein Ding nicht deines. Du musst dir ausrechnen lassen ob und wenn ja wie viel Unterhalt du für die Kinder bekommen wirst. Das samt Kindergeld ist Einkommen der Kinder und ist nötig zur Beantragung. Wenn die Wohnung zu groß/teuer ist wirst du u.U. eine kleinere/billigere suchen müssen für dich und die Kinder, denn die Arge zahlt keinen unangemessenen Wohntaum. Geh zum Jugendamt wegen Unterhaltsberechnungen (möglichst mit ihm und seinen Verdienstbescheinigungen) und wenn da nichts kommen wird dann beantrage UH-Vorschuss... die Arge zahlt nur Geld NACHDEM andere Stellen abgelehnt haben bzw. stocken nur auf, was wo anders beantragt wurde. Bei mir war es sogar so, daß ich erst am Alleinerz. anerkannt war, als ich mit den Kindern in der neuen Wohnung angemeldet war. So lange dein Mann noch bei euch wohnt trefft eine Regelung, was die Miete, Unterhalt usw. angeht.

von mf4 am 18.09.2011, 21:58



Antwort auf Beitrag von Paulara

hallo, danke für eure antworten. "nicht das meiste" 1850euro brutto ok, werde dann mal schauen bald einen termin beim jugendamt etc zu bekommen. werde mich bald hier mal ein wenig durcs forum lesen, denke da beantworten sich dann schon viele meiner kommenden fragen. gruß ane

von Paulara am 18.09.2011, 22:48



Antwort auf Beitrag von Paulara

Brutto-Angaben nutzen keinem was? Habt ihr zusammen diese Summe oder nur du oder er?

von mf4 am 19.09.2011, 12:31



Antwort auf Beitrag von Paulara

ich hatte geschrieben, daß mein mann nciht das meiste verdient, daraufhin wurde ich gefragt was ich unter "nicht das meiste" verstehe. dann habe ich geschrieben was er brutto verdient.

von Paulara am 19.09.2011, 20:28