Alleinerziehend, na und?

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Wenn der Opa stirbt-Erbe?

Thema: Wenn der Opa stirbt-Erbe?

Hallo ihr Lieben, ja, ich lebe noch. Aber der Opa meiner Tochter ist gestorben und ihr Vater ist Alleinerbe. Gibt es einen Pflichtteil für Enkelkinder? Wisst ihr das? Der Vater zahlt ja schon seit 5 Jahren keinen Unterhalt mehr und wenn er jetzt Vermögen hätte, könnte er doch wieder, oder? Was soll ich tun? LG Ally.

Mitglied inaktiv - 17.10.2010, 20:39



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Nach meinem Wissen gibt es keinen Pflichtteil an Enkel. Das Erbe geht zu 50% an den Ehegatten und der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt. Ist kein Ehegatte vorhanden, wird das Erbe unter den Kindern verteilt. Wie es aussieht, wenn ein Testament vorhanden ist, weiß ich nicht. Viele Grüße Britta

von Brittad am 17.10.2010, 20:43



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Ich frage mich, ob du erfahren wirst, ob Opa ihm was hinterlassen hat und wenn ja wenn dann frage ich mich, ob z.B. das JA dann an die Summe herankommt.

von mf4 am 17.10.2010, 20:43



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Nein, deine Tochter erbt als Enkelin nichts, außer sie wäre im Testament bedacht. Ohne Testament erben Ehepartner und Kinder des/der Verstorbenen.

von montpelle am 17.10.2010, 20:44



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Mitglied inaktiv - 17.10.2010, 20:47



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Geh zum Jugendamt die könnten dann eventuell pfänden.

von Dinchen16012009 am 17.10.2010, 20:54



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http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge Hier ist Beispiel 1 ausschlaggehend: ist ein Erbe in erster Rangfolge vorhanden, spielen die Kinder dessen keine Rolle. Sprich, Dein Ex erbt (wenn keine Geschwister und keine Ehefrau und sonst auch nix da ist und sind) komplett. Die Unterhaltsansprüche sind eine andere Sache und die solltest Du, wie Dinchen schon meinte, dem Jugendamt nahebringen. Letztendlich kanns ja auch sein, dass Opa hoch verschuldet war und das Erbe ausgeschlagen wurde (ich glaube aber DANN kommt man auf Dein Kind zurück) - sprich, sag dem JA, da ist eventuell Vermögen zu erwarten und dann schalten die sich auch ein. Falls Du keine Beistandschaft haben solltest beim JA, beantrage noch eine LG Sue

Mitglied inaktiv - 17.10.2010, 21:06



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dass ich die Beistandschaft eine Woche vor dem Tod aufgehoben habe, weil nix zu erwarten war und der Mann auch nix hatte, was man hätte pfänden können. *ärger* LG Ally.

Mitglied inaktiv - 17.10.2010, 21:11



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kann man das nicht wieder aufleben lassen? Ansonsten bleibt Dir nur der Weg über einen Anwalt :o( Aber wenigstens INFORMIEREN können und müssen die Dich ja.

Mitglied inaktiv - 17.10.2010, 21:14



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Morgen rufe ich bei der Amtsfrau an und dann schaun mer mal. LG Ally.

Mitglied inaktiv - 17.10.2010, 21:16



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Eine Beistandtschaft kann zu jeder Zeit wieder aufgenommen werden. Hab vor kurzem erst eine aufgehoben da der Unterhalt läuft ohne probleme und man hat mir gesagt das man die jederzeit wieder aufnehmen kann.

von Dinchen16012009 am 18.10.2010, 07:40