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Scheidungstermin - Versorgungsausgleich

Thema: Scheidungstermin - Versorgungsausgleich

Hallo an Alle, ich hoffe, mir kann jemand auf die Schnelle weiterhelfen, ich erreiche momentan meine Anwältin nicht... Und zwar habe ich in vier Wochen Scheidungstermin und Nochmann und ich wollen auf den Versorgungsausgleich verzichten. Leider haben wir es versäumt, das Ganze vor Einreichen der Scheidung notariell zu machen, sodass wir um das Prozedere vor Gericht nun doch nicht herum kommen. Gemäß den Unterlagen der Rentenstelle liegen wir beide mit den "erarbeiteten" Rentenpunkten während unserer Ehezeit annähernd gleich. Ich bin immer Vollzeit arbeiten gewesen, habe die Erziehungszeiten angerechnet bekommen, war bis auf die 6 Monate nie in Erziehungszeit Zuhause. Sein Rentenanspruch ist lt. Berechnung um keine 70 EUR höher als meine, von daher sehe ich eigentlich recht gute Chancen, dass der Richter dem Ganzen zustimmt. Nun aber meine eigentliche Frage: momentan bin nur ICH anwaltlich vertreten, mein Ex hat keinen Anwalt, möchte eigentlich auch keinen, weil das nur unnötige Kosten produziert. Immerhin sind wir uns in allem einig, es sollen und müssen auch keine weiteren Dinge vor Gericht beantragt oder geklärt werden. Es geht wirklich nur darum, den Scheidungstermin wahrzunehmen, gegenseitig auf den Versorgungsausgleich zu verzichten und geschieden nach Hause zu gehen *ggg* Aber ich habe nun gelesen, dass, um einen Antrag auf Verzicht auf den Versorgungsausgleich stellen zu können, beide einen Anwalt haben müssen- jeder einen für sich... Stimmt das??? Oder habe ich da falsche Infos gelesen. Oder reicht es, wenn EINER der Parteien den Antrag stellt? Oder kann meine Anwältin uns in diesem Fall beide vertreten? Ein Interessenkonflikt ist ja in unserem Fall nicht vorhanden... Gibt es hier jemanden unter Euch, der / die damit Erfahrungen hat? Danke im Voraus Vera

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 14:49



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Hallo, soweit ich weiß, wenn nur einer einen Anwalt hat, dann dauert das Urteil 4 Wochen bis es rechtskräftig ist, da einer ohne Anwalt nicht auf die Rechtsmittel verzichten kann (Widerspruch gegen Urteil). Auch bei Einigkeit. Beantragen kann man Verzicht Vorsorgeausgleich im Termin (meiner ist auf Eis gelegt, weil ich nach West berechnet werde und mein Ex nach Ost, das wird dann erst bei Rente neu berechnet). Scheidung ging trotzdem durch. Allerdings hat er Anwalt vom Flur genommen, der grade Zeit hatte wegen Rechtsbelehrung, da hat er über diesen auf Widerruffrist verzichtet und Scheidung war durch. Lg

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 16:45



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Nur ich hatte einen Anwalt. Ich wurde sofort geschieden, Versorgung wurde abgetrennt. War alles easy. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 18:11



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hab das ja auch grad hinter mir,man braucht 2 anwälte um auf den versorgungsausgleich zu verzichten,wir wollten auch verzichten,es ging aber nur um ein paar euro. fregt mal eure anwälte um wieviel es sich dabei handeltdie summe die in dem schreiben steht ist meißt was anderes. das scheidungsurteil ist rechtskräftig wenn beide einen anwalt dabei haben. ich hatte bei der scheidung nur einen anwalt und es kam ein andere dazu,er hatte vorher meine anwältin gefragt,ob sie es bei ihm macht und er würde es bei uns machen. somit war die scheidung direkt rechtskräftig

Mitglied inaktiv - 11.08.2009, 21:56