Alleinerziehend, na und?

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Scheidung - Sorgerecht..?

Thema: Scheidung - Sorgerecht..?

Hat das schon jemand von Euch durch..? Hat man eine Chance beim Scheidungstermin auf das Alleinige Sorgerecht...? oder entscheiden die Richter heute so,das beide Elternteile das Gem. Sorgerecht bekommen..?

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 14:53



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man hat als verheiratete eltern das gemeinsame sorgerecht, also müßte der richter einem der elternteile seines nehmen und da müssen schon gravierende dinge dafür sprechen...oder die eltern sind sich einig, daß es nur einer erhält.

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 15:00



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Gibt es einen Grund warum du das SR für dich alleien willst? Hast du Bedenken gegen den Vater? Wenn ja würde ich das angeben aber sonst sehe ich kein Problem im gemeinsamen SR, wenn es einmal so beschlossen wurde. Ich wurde 1994 schon geschieden und de Papa nicht mal zum Termin beim Amt erschien mußte ich nichts sagen und bekam das alleinige SR sofort. War auch gut so, denn er war nach der Trennung nur present, wie er das wollte, zahle wann er wollte, meldete sich Monate nicht und als er dann noch weit weg zog hätte ich einige Dinge nur mit ihm zusammen entscheiden können und das wäre schwer geworden. Ich habe mit einem anderen Mann (unverheiratet) noch 2 Kinder bekommen. Habe das alleinige SR aber wenn wir es beide hätten wäre das auch okay, denn wir sind uns betreffs der Dinge die die Kinder angehen einig. Ich bin aber trotzdem froh, das alleinige SR zu haben. Ich kenne mich, weiß wie ich zum Umgang stehe, entziehe dem Vater keine Rechte aber ganz ehrlich... ich weiß nicht, ob nicht mal der Schuss nach Hinten los gehen würde und mir Rechte genommen werden würden. Leider gibt es viele Frauen, die den Vätern Rechte verweigern und da tun einem die Männer wirklich leid. Kerstin

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 15:14



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Hallo, ja ich möchte gern das Alleinige SR bekommen. Ich denke mal, er wird nicht zum 1. Termin kommen, ich weiß es nicht genau, da er die Scheidung nicht will, aber ich möchte ENDLICH geschieden werden. Leben jetzt 1 Jahr getrennt. Ja, da war was vorgefallen, in er Ehe ist ihm die Hand gegenüber mir u. meinem Kind ausgerutscht u. dann hab ich ihn noch angezeigt wg. Hausfriedensbruch(ist gewaltsam in meine Whg. eingedrungen u. hat sämtliche Türen stark beschädigt) u. er wurde angezeigt wg. gefährlicher Körperverletzung (hat meinen neuen Partner krankenhausreif geschlagen). Ich hoffe, das der Richter mir das Alleinige SR gibt.

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 15:25



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Standardmässig haben Eheleute heutzutage das gemeinsame Sorgerecht und das bleibt auch nach der Scheidung so. Aber ich denke, wenn dein Mann nachgewiesenermassen gewalttätig ist, hast du ganz gute Chancen auf das alleinige SR. Lass dich am besten beim Anwalt beraten. LG Berit

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 15:30



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In so einem falle wäre ich (wenn ich was zu asgen hätte) auch für das alleinige SR. Hört sich ja echt nach nem gewalttätigem Typen an. Dem würde ich das halbe SR auch nicht geben wollen. Never ever! Bring das so vor, teile deine Bedenken mit und vielleicht ist er ja son n Depp wie mein Ex und bezeugt sein Desinteresse schon durch Nichterscheinen. Ich drück dir die Daumen. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 15:32



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Ich hoffe, ich bekomme das alleinige SR. Meine Anwältin macht mir wenig Chancen. Ich bringe es auf jeden Fall beim Scheidungstermin an, da es mir sehr wichtig ist.

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 15:34



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Dann möchte ich Dir mal sagen das ich nicht glaube das Du das ASR bekommst wegen einem "Handausrutschen"... sorry... Wir brauchen nicht darüber reden das dies nicht zu sein hat (Handausrutschen) keine frage... nur glaube ich persönlich das dies nicht ausreichen wird... leider... Was Du, un des rate ich immer wieder, auf jedenfall beantragen solltest ist das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht... Kurz zur Erläuterung... Das Sorgerecht und das ABR sind getrennt... man kann also wenigstens das ABR bekommen, jedoch ist es seit dem Zeitpunkt noch schwerer geworden das ASR zu bekommen... Auch ich habe das ABR bekommen, jedoch ging das alles nur mit Familien gutachten etc. und in diesem stand dann "elterliche Sorge gemeinsam und das ABR dem Vater" Warum Du das ABR beantragen solltest??? Wenn Du mal vorhast, sowie ich, umzuziehen... also weiter weg... dann kann Dir Dein Ex bzw. die Ex kein Strich durch die Rechnung machen, da Du alleine bestimmen kannst wo Ihr wohnt bzw. wohnen wollt... Ich brauche jetzt auch nicht Ihre Zustimmung für meinen Umzug, der immerhin noch mal 300 km weiter weg ist... Weil, wenn Sie das wüsste das ich zu meinem Schatzilein ziehen will, Sie dann bestimmt etwas dagegen hätte ;) Und so kann Sie was dagegen haben, jedoch ändert das nichts daran :)))) hihi... ich weis... ich bin ein böser Ex, aber das ist mir egal ;) LG

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 16:26



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ich denk, in deinem fall hast du gute chancen für das alleinige sorgerecht - du mußt nur glaubhaft machen, daß das kindswohl gefährdet ist - und das kannst du meiner meinung nach in so einem fall. wünsch dir viel glück & viel kraft... thaga ps halte nichts von dem ausdruck "handausrutschen" - das verharmlost - würde ich auch vor gericht nicht sagen...

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 16:31



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nur ein kleiner kommentar (als außenstehende...): du bist kein "böser ex". ich finde es sogar sehr beruhigend, daß auch männer zickig sind. wußte ich schon, aber das hat mir jetzt gefallen *gg* claudi

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 16:32



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Manchmal darf auch ein Mann zickig sein ;) wobei die Frauen das ja öfter sind... gelle... +Mick+ sagt immer ich bin nicht zickig :) *grins* *kopfeinzieh* hihi lg

Mitglied inaktiv - 06.01.2008, 19:33