Alleinerziehend, na und?

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Alleinerziehend, Harz4 GARKEIN ELterngeld mehr???

Thema: Alleinerziehend, Harz4 GARKEIN ELterngeld mehr???

Hallo Hab heut ein Schreiben von der Familienkasse bekommen da ja ab Januar das Elterngeld auf Harz4 angerechnet wird.... Nun meine Frage... Gilt das generell...oder dürfen die, die zwar harz4 bekommen aber auch noch alleinerziehend sind einen Teil davon DOCH behalten??? Wäre ja sonst ungerecht, denn die die mit Partner sind und HArz4 beziehen HABEN ja jemanden fürs Kind also kann auch einer Arbeiten.. Aber WIR???? Wir haben ja keinen... Meine Tochter kam im Juli dieses Jahr zur Welt..... Also wenn ich das Elterngeld auffangen wollen würde... also 400 Euro zumindest dazuverdienen... dann müßte ich die KLeine in ne Krippe tun, die wiederrum für 15 Std/Woche Betreuung hier bei uns knapp 200 Euro will... ERGO: Ich bring mein Kind weg...arbeite auf 400 Euro... und hab TROTZDEM weniger wie vorher???? ICh hoffe hier weiß jemand bescheid!!! Danke!!!

von mellidavid am 25.11.2010, 14:50



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egal ob AE oder nich

von krümel und murmel am 25.11.2010, 15:10



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egal ob Ae oder nicht... mir wollten sie es auch anrechnen... ich bin allerdings los gemacht und habe mir meinen Rest auszahlen lassen... allerdings hatte ich auch doppelten Auszahlungszeitraum...

von susafi am 25.11.2010, 15:54



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Das Elterngeld wird aufs ALG II angerechnet, außnahme sind die ALG II empfänger die in den 12 Monaten vor Geburt des Kindes irgendwas gearbeitet haben (glaub 400 Euro Job reicht auch). Allerdings wird nicht das komplette Elterngeld in diesem Fall nicht angerechnet, die Freigrenze erfährst du jedoch von deiner zuständigen ARGE

von engelchen_lpz am 25.11.2010, 17:56



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

mmh, das es für arbeitende H4 Empfänger einen Freibetrag gibt, wurde mir gesagt... ich war vorher auch arbeiten... deshalb ja die 14 Monate Elterngeld... und trotzdem hatte ich schon (so pünktl. kenne ich ARGE gar nicht) den neuen Bescheid ab Januar im Kasten... denn sie jetzt nochmal ändern dürfen.... ihr Frage war aber mehr ob Ae´s auch alles abgezogen wird...

von susafi am 25.11.2010, 18:19



Antwort auf Beitrag von susafi

und auf den Freibetrag bestehen, bzw den vorher anfragen und dann widerspruch einlegen

von engelchen_lpz am 25.11.2010, 18:45



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

ich brauche auf keinen Freibetrag bestehen... ich habe mir alles auszahlen lassen und damit gibt es kein Elterngeld mehr das sie mir anrechnen können...

von susafi am 25.11.2010, 18:46



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bei dir ja, bei melli sieht es da ganz anders aus

von engelchen_lpz am 25.11.2010, 21:54



Antwort auf Beitrag von engelchen_lpz

also ich hab in den Monaten VOR Lucias Geburt über die ARGE eine Maßname gemacht...die ging von Oktober 2009 bis 29.06 2010 ...endete mit einer Prüfung bei der IHK als Kauffrau für Bürokommunikation (da ich 7 Jahre im Verlag war und aber keinen Abschluß hatte).... GILT das als Arbeit??? Wahrscheinlich nicht, denn ich bekam ja da kein Geld dafür (in der Schule)... 4 Tage nach der mündlichen kam dann die Kleine Maus zur Welt! :-) Ich laß mir nun auch zumindest das Geld für Juli bis Dez auszahlen da ich auch nur den Halben auszahlungsbetrag bekommen hatte bisher(hatte auf 2 Jahre gesplittet)... Tja, dann werd ich wohl mal meinen Vermittler anrufen und nachfragen! Wißt ihr denn wie das ist, wenn ich auf 400 Euro arbeiten gehe?? Da wird mir ja davon 240 (BEtrag-100 vom Rest 20%= Betrag den man behalten darf)abgezogen...ABER wenn ich...um arbeiten gehen zu können die KLeine in die Krippe tu...die ja knapp 200 Euro kostet... wird das dann wieder verrechnet und somit nur 40 Euro abgezogen??? Wie soll ich denn sonst arbeiten gehen??? Wenn ich trotz Arbeit dann WENIGER hab??? Würde ja somit 160 Euro verdienen, aber 200 bezahlen für die Betreuung??? Alles irgendwie wirr... will ja arbeiten...aber doch nciht wenn ich WENIGER habe als vorher!!! glg und danke nochmal

von mellidavid am 26.11.2010, 08:01



Antwort auf Beitrag von mellidavid

ich weiß zwar nicht wo du her kommst... aber hier in Sachsen-Anhalt gibt es für Geringverdiener Betreuungskosten...

von susafi am 26.11.2010, 08:49



Antwort auf Beitrag von susafi

in Bayern auch ;-) Da würde ich mich an deiner Stelle schlau machen. Für Geringverdiener und Alleinerziehende wird, wenn das Geld knapp ist, ein Betreuungszuschuß geleistet bzw. die Betreuungskosten sogar komplett übernommen. Von daher ab zum Jugendamt (genaue Stelle kann ich jetzt nicht sagen) und Formulare holen ;-) LG Carmen

von CarmenOma am 26.11.2010, 11:04