Alleinerziehend, na und?

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Feibeitrag für die Steuer

Thema: Feibeitrag für die Steuer

Hallo, ich habe bei meiner Steuererklärung die Übertragung des Freibeitrags für Kinderbeteuung beantragt, weil mein KInd nur bei mir gemeldt ist. Nun kommt der Kindsvater und mein ich hätte das nicht gedurft, immerhin würde er ja Unterhalt zahlen. Ich bin total irritiert. Wie ist das bei Euch so ? LG Sandra

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 13:05



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Warum erzählst Du ihm das überhaupt. Du kannst die Kosten sowie so nur zu 2/3 geltend machen (Zeile 61 und 62 und Zeile 88 sind auszufüllen) auf Seite 3 der Anlage Kind Außerdem gibst Du an, daß alle Freibeträge Dir gehören, weil das Kind bei Dir gemeldet ist - aus die Maus :-) das ist Seite 2 :-)

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 13:28



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Ich habe ihm nichts erzählt. Er hat wohl eine Nachforderung von der Steuer bekommen, weil er den Freibetrag auch angegeben hatt. Davon wußte ich aber nichts.

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 14:07



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Beim Kinderfreibetrag ist das so, wie der KV sagt, aber in diesem Fall wohl nicht. Hier ein Text dazu: "Bei einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Elternpaar, das nicht zusammenlebt, erhält vorrangig die Person das Kindergeld, in deren Obhut sich das Kind befindet. Den Kinderfreibetrag und gegebenenfalls den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf erhält jeder Elternteil zur Hälfte. Es wird dann jeweils der Anspruch auf das halbe Kindergeld verrechnet. Ein Elternteil kann aber auch den vollen Kinderfreibetrag erhalten, wenn er, nicht jedoch der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt. Dies führt auch zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Abweichend von den Voraussetzungen für die Übertragung des Kinderfreibetrags kann ein Elternteil die Übertragung des hälftigen Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des anderen Elternteils beantragen, wenn das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet ist." http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39832/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/K/009__Kinderfreibetrag.html

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 13:51



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Danke für Deine Antwort . Nun, weiß ich wenigestens das ich alles richtig gemacht habe. Wollte ihm ja nicht bewußt schaden oder so, sondern nur angeben, was man halt so angibt.

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 14:09



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hi, mal die frage, nutzt dir der freibetrag was? ab ca 35.000 e zu versteuerndem einkommen (nach sonstigen freibeträgen) ist das so. ansonsten schenkst du zulasten vater geld der bundesbörse. du kannst den vollständigen betreuungsfreibetrag geltend machen, wenn kind nur bei dir gemeldet ist. fänd ich unfair, wenn kind sich auch in relevantem maße beim vater aufhält.

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 18:47



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greetz, nightingale

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 18:48



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Wenn er Unterhalt zahlt darfst du nicht den kompletten Freibetrag beantragen. Wenn das Kind nur bei dir gemeldet ist darfst du den kompletten Freibetrag für die Betreuungskosten beantragen. Das sind 2 unterschiedliche Sachen. LG Tanja

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 19:28



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der KV kümmert sich überhaupt nicht um sein Kind. Das einzige was er tut ist er zahlt Unterhalt. Ansonsten hat er sie seit 9 Monaten nicht gesehen vorher auch nicht. Keine Ahnung wie hoch mein zu versteuerndes Einkommen ist. Müßte ich nachschauen. Ich habe es so angegeben weil mein Programm für die Steruerklärung es so vorgeschlagen hat. Ohne groß darüber nachzudenken, das er auf die Idee kommen könnte darauf Anprüche zu erheben.

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 20:45



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Es war ja auch nur der Feibetrag für die Betreuungskosten, Zeile 32 in Anlage K worum es ging.

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 20:45



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Ich habe nun extra noch mal nachgeschaut. Ich verdiene so viel das der Freibetrag vollständig angerechnet wird. Also ich verschenke kein Geld zu Lasten den KV. Da er sie gar nicht sieht und ich mich um die Betreuung zu 100% selbst kümmere, denke ich es ist auch mein Recht, diesen Beitrag gelten zu machen. Wenn er wenigstens was gesagt hätte das er den Beitrag in Anspruch nehmen will und ich es nicht angeben soll, mhätte ich das ja noch alles verstanden. Aber einfach nachher kommen und sauer sein, tut mir leid verstehe ich nicht.

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 20:53



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Selber Schuld wenn er den Freibetrag beantragt obwohl da extra steht dass man das nur machen kann wenn das Kind bei einem gemeldet ist. Da muss er sich über die Nachforderung nicht wundern. Im Prinzip wollte er damit bescheissen.

Mitglied inaktiv - 13.03.2009, 21:46