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Rechtliche Frage Urlaub

Thema: Rechtliche Frage Urlaub

Hallo,ich habe mal eine rein rechtliche Frage bezüglich Urlaub. Vielleicht weiß das jemand und kann mir das beantworten. Die Situation ist wie folgt: Es geht um H. (9Jahre alt).Kind lebt bei Mutter,Umgangsrecht durch Hericht geregelt.Jedes zweite Wochenende und die Ferien werden teilweise beim Vater verbracht. Mutter hat Aufenthaltsbestimmungsrecht,geteiltes Sorgerecht. Wenn Kind beim Vater ist,kann er den Urlaub so verbringen mit Kind wie er es möchte ( vorausgesetzt es ist nicht gefährdend). Jetzt ist die Frage,ob das Kind in den drei Wochen wo es im sommer beim Vater ist,auch eine Woche davon alleine wegfahren darf. Also in ein Ferienlager,mit ausgebildeten Betreuern.Kind möchte gerne. Muss der Vater des Kindes die Mutter im Erlaubnis Fragen oder darf er das alleine entscheiden im Sinne des Kindes? Wie ist der Weg? Einfach zu klären zwischen den Elternteilen ist es übrigens nicht. Deswegen würde ich einfach gerne die rechtliche Lage klären. Danke im Vorraus...

von Mariechen2015 am 18.03.2017, 14:18



Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Vorrausgesetzt das angestrebte Ferienlager ist im Inland und es ist nicht gerade ein Hochgebirgs-Kletterkurs: m.M.n. müsste das unter "Fremdbetreuung im Rahmen seiner Umgangszeit" fallen, wäre somit nicht genehmigungspflichtig von der Mutter....

von Limayaya am 18.03.2017, 14:44



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Da wäre ich mir mal nicht so sicher, weil die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Und es handelt sich da ja um was Größeres, als eine Übernachtung beim Freund. Einfach nachfragen beim Jugendamt oder Familiengericht. LG Jessi

von Jessi757 am 18.03.2017, 17:29



Antwort auf Beitrag von Limayaya

Danke für das Stichwort,vielleicht finde ich dazu noch was bei Google. Nein,es ist eine Freizeit organisiert von der Kirchengemeinde. Mit Spielen in der Natur usw,nichts gefährliches

von Mariechen2015 am 18.03.2017, 19:07



Antwort auf Beitrag von Jessi757

Ja das wäre der nächste Weg. Naja das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat sie aber ja auch an sich während der Urlaubszeit. Aber auch da darf der Vater ja entscheiden wo es hingeht. Deswegen frag ich ja,weil mir genau das nicht klar ist

von Mariechen2015 am 18.03.2017, 19:13



Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Ich frage mich, ob das nicht eigentlich egal ist. Es wäre traurig, wenn die Mutter sich gegen etwas sperrt, was ihr Kind gern möchte und eine gut organisierte seriöse Sache ist.

von Susanne.75 am 18.03.2017, 21:11



Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Hm ich glaube wir wissen alle dass Eltern eben nicht immer Sinne des Kindes handeln und es immer wieder Machtspielchen Gibt und Entscheidungen die gefallen sind,weil ein Elternteil Steine in den Weg legt. In wie weit dass hier zu trifft oder nicht spielt keine Rolle. Wobei du geundsätzlich natürlich recht hast. Mich würde allerdings einfach die rein rechtliche Situation Interessieren.

von Mariechen2015 am 18.03.2017, 21:32



Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Warum sollte das nicht im Sinne des Kindes sein ? Es ist eine von der Kirche organisierte Freizeitfahrt, mit Betreuung, und das Kind möchte gerne mit. Wo ist denn da das Problem ? Ich befürchte gerade, dass du nicht im Sinne des Kindes handelst. Was machst du denn bei Fahrten mit der Schule ? Eine Woche Jugendherberge ?

von Birgit22 am 19.03.2017, 08:22



Antwort auf Beitrag von Birgit22

Da hast du wohl was falsch verstanden. Es geht nicht im geringsten um mich oder meine Kinder (habe ich aber auch nie geschrieben) und es geht nicht darum wer was nicht will,nur wirklich um die rein rechtliche Sache. Was ich mache wenn meine Kinder in Jugendherberge fahren? War Kind 1 bereits. Was ich gemacht habe,mich mir Kind gefreut und viel Spaß gewünscht.

von Mariechen2015 am 19.03.2017, 12:58



Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

ich würde einen kniefall machen, wenn der kindsvater eine ferienfreizeit organisieren und zahlen würde

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 13:50



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Das besagte Kind ist ja drei Wochen in den Ferien beim Vater. Vorgegeben von den Zeiten drei Wochen lang. Vater kann aber keine drei Wochen Urlaub mit Kind machen. Eine Woche geht's es zusammen in Urlaub,eine Woche Großeltern. Das war schon mal mit Jugendamt besprochen dass das ok ist und sie nicht zustimmen muss. Jetzt ist es aber doch noch anders weil der Sohnemann mit auf eine Ferienfreizeit möchte.

von Mariechen2015 am 19.03.2017, 14:40



Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

"Jetzt ist es aber doch noch anders weil der Sohnemann mit auf eine Ferienfreizeit möchte." Das traurige daran ist, daß der Wunsch des Kindes offensichtlich (für die Mutter) keine Rolle spielt...

von spiky73 am 19.03.2017, 19:09



Antwort auf Beitrag von spiky73

Hä? Auch das habe ich nicht geschrieben. Der Vater des Kindes möchte lediglich bevor er es anspricht wissen wie es rechtlich aussieht. Die Situation zwischen Mutter u Vater ist schwierig,reden und Dinge klären ist beidseitig schwer bzw kaum möglich. Möchte weder über Mutter noch über Vater urteilen,wir haben uns drüber unterhalten und jetzt interessiert mich das auch,wie es rein rechtlich ist

von Mariechen2015 am 19.03.2017, 19:26



Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Was ist daran so schlimm,wenn das Kind 1 Woche-oder auch länger-wegfährt?Egal,ob das Kind bei Vater oder Mutter lebt.Es geht um das Kind,wenn das Kind es möchte,ist es völlig o.k.Echt traurig,dass man sich über solche guten Ideen Gedanken machen muss.Rechtlich kenne ich mich da nicht aus.Ein Jugendamt oder Gericht wird es auch nicht Kindeswohl gefährdend finden.

von fsw am 19.03.2017, 18:30



Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Wenn in besagter Zeit nichts ansteht ,was Urlaubszeit betrifft, dann steht dem Ferienlager nichts im weg. Das Kind möchte, der Vater kümmert sich um organisatorisches und finanziell trifft es die Mutter nicht....welches Geschenk ist das denn???

Mitglied inaktiv - 19.03.2017, 22:04



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Geschenk? Ich weiß jetzt nicht was du meinst. Es ist einfach eine Ferienfreizeit in den 3 Wochen in den Kind bei Vater ist.

von Mariechen2015 am 20.03.2017, 13:31



Antwort auf Beitrag von Mariechen2015

Die bestimmt nicht umsonst ist oder? Wenn ihr nix anderes plant steht dem doch nichts im Wege. Ich würde mich freuen wenn der Vater meine Tochter solch angagement zeigen würde. Ich finde hier wird ein Problem gemacht,welches eigentlich keins ist.

Mitglied inaktiv - 20.03.2017, 21:06



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Ja klar die kostet was. Es ist eben ein Problem weil die Eltern nicht miteinander reden können. Das es unter normalen Umständen an sich kein Problem darstellt,sehe ich genauso. Aber wie gesagt die Eltern können sowas nicht klären. Deswegen ging es nur eben um die rechtliche Seite damit der Vater dann gucken kann wie er weiterhin vorgeht.

von Mariechen2015 am 21.03.2017, 14:00