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Ex hat Kind adoptiert, Info vom Amtsgericht

Thema: Ex hat Kind adoptiert, Info vom Amtsgericht

Hallo allerseits, vielleicht kann mir hier jamand Rat geben: Der Vater meines Sohns (es besteht kein Kontakt) hat das nicht leibliche Kind seiner neuen Ehefrau adoptiert. Das teilte mir nun das Amtsgericht heute per Urkunde mit, die ich in der Post vorfand. Nun habe ich die Möglichkeit binnen 1 Monat dazu eine Stellungnahme abzugeben Mir ist das ganze herzlich egal, ob dieser Mann ein Kind adoptiert oder nicht. Außer dass er nun 3 leibliche Kinder hat und nicht mehr 2. Aber zu meiner Frage, muss ich dazu STellung nehmen oder kann ich diese Urkunde getrost in der Versenkung verschwinden lassen? Verwunderte Grüße

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 19:21



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Nun ja, das betrifft Dich insofern, als daß sich dadurch der Unterhalt für Dein Kind ändern könnte. Allerdings muß das der KV in die Wege leiten.... Ich würde es abheften und abhaken. Oder steht irgendwo, was passiert, wenn Du keine Stellungnahme abgibst? Wenn das mit "Sanktionen" belegt ist, müßte eigentlich eine Rechtshilfebelehrung irgendwo stehen.... Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 19:24



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Hallo Elisabeth, nein, von Sanktionen steht dort nichts. Der Worlaut ist "Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 1 Monats". Für wieviel unterhaltspflichte Kinder ist der Unterhalt der Düsseldorfer Tabelle ausgelegt? 2 oder 3? Danke Dir. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 19:33



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Mir ist nach 2, und jedes weitere Kind verschiebt die Chose um eine Zeile. Aber keine Garantie für diese Aussage - da mein Ex noch nie in seinem Leben Unterhalt bezahlt hat, habe ich mich mit der DT bisher nicht näher beschäftigen dürfen....

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 19:36



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Hö? Wozu sollst du eine Stellungnahme abgeben??? Sollst du jetzt schreiben "Oh wie toll." oder "Nö das will ich nicht?" Würde eh nichts daran ändern oder? Verstehe die Logik dahinter nicht.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 19:39



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Meines Wissens ist das so, daß wenn dein Ex z.B. ein reicher Knopp wär, der später mal so richtig Dolles zu vererben hätte an die Kids, dann hättest du evtl. nen Grund gegen seine Adoption zu sprechen, weil dann ja das Erbe durch ein Kind mehr geteilt wird.Und weil das Gericht das ja nun nicht weiß und nicht irgendwen benachteiligen will durch diese Adoption, hast du nun die Möglichkeit Stellung dazu zu nehmen.

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 19:49



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so was in der Art, wie ihr geantwortet habt, habe ich mir schon gedacht. Wegen D.-Tabelle werde ich mal im Net schauen, und zu vererben gibt es wahrscheinlich auch nichts Großes. Gut, dann kann ich den Wisch abheften und muss mich mit diesem Thema nicht weiterbeschäftigen *freu* (Umso besser) Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 20:18