Alleinerziehend, na und?

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Einkommensnachweise - Arge - Unterhaltspflicht

Thema: Einkommensnachweise - Arge - Unterhaltspflicht

Wie oft schreibt die Arge den/die Unterhaltsverpflichteten bei euch (falls ihr Alg2 bekommt) an wegen Einkommensnachweise? Jährlich oder alle 2 Jahre? Ich hab gerade 2 bitterböse Exmänner, die jährlich von der Arge angeschrieben werden wegen Einkommensnachweise (ob mehr Unterhalt drin sitzt) und krieg von beiden den vollen Zorn ab, obwohl ich nun wirklich nichts dafür kann, beide gehn davon aus, ich hätte bei der Arge angegegeben, sie würden mehr verdienen und daß sie deshalb überprüft werden sollen, dem ist aber nicht so, ich weiß ja selber nicht, warum die schon wieder angeschrieben wurden. Der eine von beiden zahlt eh nach Mangelfallberechnung und mit dem hab ich auch sonst weiter nichts am Hut, aber der andere wohnt neben mir und zahlt monatlich ein paar Euro mehr, als in der Düsseldorfer Tabelle stehn, dieses Kind bekommt auch nichts aufstockend von der Arge, die beiden anderen wohl. Laut der Aussage beider Exmänner gehts auch wieder um Unterhalt für mich, ich dachte, den gibts nicht mehr, wenns Kind 3 ist ?????? Und dann noch beide Exmänner wegs Unterhalt für mich????? Ich halt mich aus dem allen raus, hab damit wie gesagt nichts zu tun, aber ich würd schon gerne wissen, ob das, was die Arge hier macht so ist, wie es gesetzlich sein sollte. Oder ob die da übers Ziel hinaussschießen?

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 07:53



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Hab gerad mit meiner Ma telefoniert wegen der Sache, auch meine Eltern hatten am Samstag so einen Brief im Briefkasten seitens der Arge, allerdings nur mich betreffend und nicht die Kinder. Seit wann wären denn meine Eltern mir gegenüber unterhaltsverpflichtet, ich bin doch volljährig, habe Kinder, bin 2 mal geschieden.

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 08:15



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Hm... bisher wurde mein Ex noch nie angeschrieben. Seit er aber keinen UH zahlt fragt ihn nur schon mal die Arge nach. Immerhn kommen sie ja für die fehlende Summe nun auf. Ich habe das auch nur erfahren, weil er sagte "wegen dir muß ich jetzt zur Arge"... habe ihm dann erstmal erklärt, daß ich ihn da nie "angezeigt" habe, sondern, daß das automatisch geht. Unterhalt für dich? Bis das Kind 3 ist für dich aber vom Vater des Kindes. Sind deine Ex-Männer nicht Erzeuger oder in der Ehe gezeugt dann nicht. Warum auch. Die Arge schießt ganz sicher nicht hinaus... warum sollten sie dir Geld überweisen, was eigentlich vom Ex kommen sollte... das gute Recht der Arge. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 08:23



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Ok, dann bin ich beruhigt, weil ich hier gerade die Zielscheibe für ihren Zorn bin, beide meinen, daß das von mir ausgeht :-( Ex1 ist der leibl. Vater von den beiden Großen (ehelich) und Ex2 ist der Vater vom Kleinen (auch ehelich).Der Kleine ist der Jüngste und mittlerweile 5J.

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 08:28



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Nee dann versteh ich das auch nicht. Dann gibts für das Kind von jeweiligen Papa UH aber nicht für dich oder ich hab alles nichtgerafft. Es geht aber nicht um alte Dinge, eventuellen UH den du bekommen haben müßtest als der Kurze noch nicht 3 war. Ne Freundin von mir bekommt jetzt erst alte Dinge nachgerechnet, die die Erziehungszeit betreffen und somit ALG1 statt ALG2... ihre Kids sind 4, 6 und 8. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 08:34



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Nein, geht um das ganz Aktuelle,hm, auch meine Eltern wurden angeschrieben wegen Unterhalt für mich (aber nicht für die Kids). Bei Ex2 ist es ja so, daß er ausreichend für den Kleinen zahlt, der Kleine bekommt keinen Cent von der Arge, auch nicht was Miete betrifft, sein Bedarf ist gedeckt. Ex2 hat aber bis Ende 2007 Unterhalt an mich zahlen müssen (von der Arge aus), trotz daß der Kleine schon 3 war, erst ab 2008 nicht mehr wegen dem Steuerklassenwechsel (dadurch weniger Nettolohn). Bei Ex1 kann ich mir ja noch vorstellen, daß die prüfen wollen, ob er nun mehr zahlen kann, aber Ex2 zahlt ja ausreichend für den Kleinen, allerdings hat der ne Steuerrückzahlung bekommen für die Jahre 2006-2008, insgesamt um die 500 Euro, könnte die Arge davon Wind bekommen haben? Bei Ex1 kanns auch um alte Sachen gehn, der schuldet uns noch um die 15 000 Euro Unterhalt, aber das war bevor wir Alg2 bekamen.

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 08:42



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oh das ist n bissl komplex, frag doch mal bei der Arge nach wie das genau zusammenhängt. Ich geh heut auch zur Arge lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 08:47



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Na ich werd nacher mal meinen SB anrufen (aber erst nach dem Kaffe um halb 10, vorher hat der das nicht so gerne außer wenns dringend ist). So besonders gerne geh ich da nicht persönlich hin (aber nicht wegs dem SB, sondern wegs der Jobvermittlerin, da krieg ich jedesmal Magengeschwüre wenn ich da hin muß)

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 08:51



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oh das erklärt wohl warum heute mein Termin 10:30 Uhr ist Wem sagst du das... ich gehe unter anderem auch zur Jobvermittlerin, die mir keinen vermitteln kann und ich erzähle mal wieder von meinen erfolglosen Bewerbungen. lG Kerstin

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 09:16



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aber ich meine, dass das gegessen ist, wenn das kind heiratet. ob dann später nochmal unterhalt gefordert werden kann , weiss ich nicht. aber wenn deine eltern keine grossverdiener sind haben sie wohl nix zu befürchten ausser papierkram, oder lg mel

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 10:07



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Also, SB ist heute nicht da :-( Mein Vater hat nur ne kleine Rente und meine Mutter gar nichts, sie bekommt ab nächstes Jahr Rente, aber sie haben ein abbezahltes Eigenheim (mein Vater nennt es Alterssitz), das haben sie 30 Jahre lang abbezahlt und auf vieles dafür verzichtet. Das wärs noch, wenn meine Eltern mir in meinem Alter (bin fast 40) noch Unterhalt zahlen müßten, ich bin mit 17 zu Hause ausgezogen zu meinem ersten Job, 800Km entfernt, daher hab ich nie Unterhalt von ihnen gebraucht.

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 10:15