Alleinerziehend, na und?

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@Ralph.....mal eine Frage

Thema: @Ralph.....mal eine Frage

Guten Morgen......ich habe da mal eine Frage(bin eher eine stille Mitleserin) da mich mitbekommen habe das Sie bei er ARGE arbeiten. Wir haben eiene Wohnung in aussicht deren größe und Kosten für 5 Personen in Hessen laut Mietspiegel angemessen ist. Wir haben uns vorher bei unserem Sachbearbeiter darüber erkundigt, welche Kriterien wir beachten müssen. Denen sind wir nachgegangen. Nun haben wir die Mietbescheinigung zur Überprüfung eingereicht da bekamen wir gesagt das erstmal ein Außendienstmitarbeiter in unsere jetzigen Wohung vorbei kommt( und das könnte dauern) um zu schauen ob unsere jetzige Wohnsituation knapp 70 qm wirklich zu klein ist. Wir wohnen zu 5 und haben alle 14 Tage sowie in den Ferien zur Hälfte noch die große Tochter meines Partners in unserem Haushalt......Muss vll noch dazu sagen das wir ALG1 und ergänzend ALG2 erhalten. Kann man nun von uns verlangen das wir auf so engen Raum wohnen bleiben müssen???? Wir haben soooooooo schon so verleibt in diese Wohnung......... LG minischlumpf

Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 08:08



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, 70qm für 5 Personen sind zwar jetzt nicht üppig viel, dennoch kann ich mir Wohnungen vorstellen, die so intelligent aufgeteilt sind, daß es dennoch angemessen ist. Man darf bei den "Richtwerten" der Kommunen ja nie außer acht lassen, daß es sich um HÖCHSTWERTE (!!) handelt, daß eben auch Wohnungen, die größenmäßig weit darunter liegen, durchaus angemessen sein können. Erst wenn die Wohnung wirklich zu klein ist, liegt ein Umzugsgrund vor, und um den festzustellen, muß häufig ein Hausbesuch gemacht werden. Die qm-Zahl allein sagt ja nichts aus. Eregebnis: Ja, ggf. kann man verlangen, daß Ihr in der Wohnung bleibt, wenn dies als angemessen angesehen wird. Ob die neue Wohnung schöner und besser ist (was ja durch aus stimmen wird), spielt dabei keine Rolle. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 05.08.2008, 10:43