Guten Morgen......ich habe da mal eine Frage(bin eher eine stille Mitleserin) da mich mitbekommen habe das Sie bei er ARGE arbeiten. Wir haben eiene Wohnung in aussicht deren größe und Kosten für 5 Personen in Hessen laut Mietspiegel angemessen ist. Wir haben uns vorher bei unserem Sachbearbeiter darüber erkundigt, welche Kriterien wir beachten müssen. Denen sind wir nachgegangen. Nun haben wir die Mietbescheinigung zur Überprüfung eingereicht da bekamen wir gesagt das erstmal ein Außendienstmitarbeiter in unsere jetzigen Wohung vorbei kommt( und das könnte dauern) um zu schauen ob unsere jetzige Wohnsituation knapp 70 qm wirklich zu klein ist. Wir wohnen zu 5 und haben alle 14 Tage sowie in den Ferien zur Hälfte noch die große Tochter meines Partners in unserem Haushalt......Muss vll noch dazu sagen das wir ALG1 und ergänzend ALG2 erhalten. Kann man nun von uns verlangen das wir auf so engen Raum wohnen bleiben müssen???? Wir haben soooooooo schon so verleibt in diese Wohnung......... LG minischlumpf
Mitglied inaktiv - 04.08.2008, 08:08