Thema:
Ohne Zustimmung Urlaub bzw Umzug möglich?
Hallo,
meine Schwester will ich von ihrem Mann trennen und zusammen haben sie 2 Kinder, das 3 ist unterwegs und die Ehe ist ein Alptraum für sie. Sie ist ins Frauenhaus geflüchtet und er wurde dann der Wohnung verwiesen, es wurde ein Gewaltschutzantrag gestellt, er darf sich ihr nicht nähern usw. Nun steht aber Aussage gegen Aussage und das Jugendamt meinte sie muß ihm trotz der Drohungen und der Gewalt den Umgang gewähren. Für einen begleiteten Umgang gäbe es keine Gründe für das Jugendamt. Da meine Schwester enorme Probleme in der Schwangerschaft hat, ständige Blutungen, Baby entwickelt sich nicht richtig, usw. hat der Arzt ihr strenge Bettruhe verordnet. Da wir in einem anderen Bundesland wohnen würde sie gern für die Zeit mit den Kindern zu uns ziehen und später auch hierherziehen. Aber das Jugendamt meinte das sie das nicht ohne die Zustimmung des Ehemanns machen darf und er gibt ihr natürlich auch keine Zustimmung. Selsbt zeitweise darf sie nicht hierher um sich zu erholen und die Kinder zu schützen. Laut Jugendamt muß sie ihm das Umgangsrecht gewähren und kann nicht von ihm verlangen das er 260 km dafür fährt.
Aber sie muß eigentlich ins Bett, ist total überfordert und das Jugendamt lehnt jede Hilfe ab. Stimmt es das sie die Zustimmung des Mannes braucht oder kann sie auch einfach mit den Kindern wegziehen. Sie haben beide das gemeinsame Sorgerecht.
Danke
von
November.Juni.Maerz.Mai_Mutti
am 13.11.2012, 21:24
Hallo!
Nach meiner Einschätzung ist ein Urlaub natürlich jederzeit ohne Zustimmung möglich - innerhalb von regulären Umgangsterminen... (so halte ich das zumindest immer).
Umziehen kann sie ohne seine Zustimmung nicht...
Grüße, KKM
von
KKM
am 13.11.2012, 21:29
Doch, die Mutter darf hinziehen wo sie hinwill. Aber sie darf die Kinder nicht mitnehmen. Das ist der Punkt.
Ich wüde mir an ihrer Stelle einen Anwalt nehmen und das mit dem besprechen.
Und wenn es ihr in der SS so schlecht geht, sollte sie eine Haushaltshilfe bei der KK beantragen.
Viel Glück und alles Gute
Pinky
von
Pinky2
am 13.11.2012, 21:32
Wenn es ein Gewaltschutz gibt ist auch klar, dass er gewalttätig ist und ich nehme an es wird begleiteten Umgang geben. Weit wegziehen, den Umgang bei so vielen km fast unmöglich machen darf sie sicher nicht. Ich nehme an, sie wird nicht 260km hin und 260km zurück fahren wollen und können, wenn Umgangszeit ist.
Was ihr Probleme in der Schwangerschaft angeht kann ich auch nur eine Haushaltshilfe empfehlen, die sie sicher auch bekommen wird. Dass sie eine HH braucht muss der Dok attestieren und den Rest regelt man mit der Krankenkasse. Das kann in Notfällen sehr schnell gehen. Ich hatte eine Bewilligung schon mehrfach am folgenden Tag. Wenn sie wen hat, der das übernimmt geht das noch einfacher. Derjenige wird dann als HH eingesetzt.
von
mf4
am 13.11.2012, 21:45
Der Arzt hat ihr eine Hausahltshilfe genehmigt aber die muß sie über das Jugendat anfordern, die helfen ihr aber nicht und sehen auch keine Gründe für einen begleiteten Umgang. Er ihr und den Kindern gewalttätig geworden, aber es steht Aussage gegen Aussage.
Selbst Urlaub soll ja auch nicht möglich sein da der Vater ja umgan haben soll.
von
November.Juni.Maerz.Mai_Mutti
am 13.11.2012, 21:59
Wieso muss sie die Haushaltshilfe über das Jugendamt einfordern. Quatsch. Sie kann sich den Pflegedienst sogar selber aussuchen. Dafür braucht sie nur die Genehmigung von Arzt und KK und nicht vom Jugendamt.
Es kann auch jemand Bekanntes machen. Wenn die Bekannte arbeitet, kann sie unbezahlten Urlaub nehmen und bekommt einen Anteil von der KK bezahlt. Jedenfalls so in der Art, lach.
Also morgen dringendst bei der KK anrufen und dort den Fall schildern. Und wirklich einen Anwalt einschalten.
LG Pinky
von
Pinky2
am 13.11.2012, 22:04
Sie hat da leider keinen und die Krankenkasse meinte nur das sie sich selber darum kümmern muß.
Sie wohnt da in einer ländlichen Gegend und daher ist das mit den Pflegediensten auch nicht so einfach da die alle voll sind mit Aufträgen. Sie hat sogar 8 Stunden pro Tag das genehmigt bekommen aber es kann auch sein das sie ins Krankenhaus muß da sonst Lebensgefahr fürs Baby besteht. Da meinte das Jugendamt das die kids dann zum Vater kommen was sie aber nicht möchte.
von
November.Juni.Maerz.Mai_Mutti
am 13.11.2012, 22:08
das stimmt nicht
hier gibt es guten Kontakt zum Kindsvater
aber ich hätte dennoch eine Hilfe vom JA bekommen, als ich ins KH musste (der KV konnte dann aber doch so lange freinehmen)
von
mf4
am 13.11.2012, 22:27
Dass sie nur ohne Kinder umziehen kann, ist nicht gesagt! Ich habe hier eine Anwältin kennengelernt, die schon zwei andere Fälle hatte. In einem wollte der Mann den Umzug verhindern. Hat aber nicht geklappt, da die Mutter zu ihrer Familie gezogen ist und am neuen Wohnort einen Job bekam. Im anderen Fall durfte die Mutter auch mit Kindern umziehen.
Also die pauschale Aussage, die man oft hört, stimmt so nicht. Vermutlich liegt viel an der Argumentation des Anwalts und am Goodwill des Gerichts. Die Anwältin war sehr überrascht, als ich ihr von der landläufigen Meinung erzählte, denn scheinbar gibt es da sehr wohl Spielraum.
Sie sollte sich eine gute Anwältin nehmen und es versuchen!
Mitglied inaktiv - 14.11.2012, 07:03
Antwort auf diesen Beitrag
Ein Job ist ohne weiteres ein nachvollziehbarer Grund. Das dieser Job in der Nähe IHRER Familie lag, war da wohl eher unwichtig.
Die geforderte Flexibilität von Arbeitnehmern muss sich eben hier auch widerspiegeln.
Grundsätzlich ist es aber tatsächlich so, dass immer mehr Gerichte dazu übergehen, solchen Umzugswünschen eben nicht mehr zuzustimmen.
Hier hat sich das in den letzten 3-5 Jahren gedreht.
Mit Job (wenn genügend Absagen aus dem aktuellen Wohngebiet vorliegen) - unter Bedingungen ja, ohne Job - no Chance! (Was m.E. auch richtig ist!)
Der Schwester der TE würde ich raten, erst einmal ihre Baustellen vor Ort in den Griff zu kriegen.
Umzüge aus purer Hilflosigkeit machen auch nicht glücklich.
von
shinead
am 14.11.2012, 08:01
In dem genannten Fall war die Nähe zu ihrer Familie nicht nur nicht unwichtig, sondern sogar genauso ausschlaggebend wie der Job.
Der Punkt ist laut der Anwältin, dass man als Frau z. B. nicht argumentieren darf, dass man vom Mann wegwill, weil er nervt (überzogen ausgedrückt).
Mitglied inaktiv - 14.11.2012, 09:45
Antwort auf diesen Beitrag
OK, wird hier anders gehandhabt.
Die Argumentation läuft hier rein auf den Job bezogen.
von
shinead
am 14.11.2012, 09:57
Das Gänze ist recht individuell. Deshalb finde ich diese Pauschalaussage "Du kannst hinziehen, wohin du willst, aber ohne Kind!" grob fahrlässig und von gefährlichem Halbwissen im eigenen Mikrokosmos beeinflusst.
Mitglied inaktiv - 14.11.2012, 18:44