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nochmal wg dem schreiben vom wohngeld

Thema: nochmal wg dem schreiben vom wohngeld

guten morgen, ich habe ja am samstag ein schreiben von der wohngeldstelle erhalten. kurz zur vorgeschichte. ich bin zum 01.04 arbeitslos geworden, also habe ich den arbeitslosengeldbescheid dort abgeben und dachte ja ich bekomme mehr wohngeld, da ich ja nun ca 400 euro netto weniger verdiene, aber nein ich bekomme das gleich???!!! so nun heute hat mir die frau von der wohngeldstelle erklärt, dass ich deshalb nicht mehr wohngeld bekomme weil sich mein einkommen nicht um 15% verringert hat. brutto habe ich zwischen 1.400 - 1.500 verdient netto um die 1.000 - 1.100 und wen ich das so rechne sind die 15% doch da od??? denn arbeitslosengeld bekomme ich netto 670 euro. oder rechne ich da irgendwas falsch? wollte gleich mal online das wohngeld ausrechnen. hatte jemand von euch schon einmal sowas?? danke nicole

Mitglied inaktiv - 18.05.2009, 08:51



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Ich weiß nur das ich damals brutto 1340 hatte + 200 € Steuerfreien Kita Zuschlag also also netto ca. 1260 . Dann viel der Kita Zuschlag weg und ich hatte nur noch netto 1050 , aber das machte keinen Unterschied . Das WG blieb gleich . Gruß Anja

Mitglied inaktiv - 18.05.2009, 09:13



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Hallo Ich habe schon von einigen in meinem Bekanntenkreis gehört das Sie irgendwas zurückbezahlen sollten. Selbst mein Mann soll für seine alte Wohnung Geld zurückbezahlen obwohl er nachweißlich zu dem angegeben Datum Arbeitslos war. Er soll die Miete und Umzugskosten zurückzahlen. warum stand allerdings nicht in dem Schreiben. Er hat Einspruch erhoben und bis jetzt kam keine Antwort. Eine Bekannte von uns sollte 800€ bezahlen und hat dann auch gemacht,warum wußte Sie allerdings auch nicht. Geh am besten noch mal dort hin. LG

Mitglied inaktiv - 18.05.2009, 09:15