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Nochmal Mietvertrag Kündigung

Thema: Nochmal Mietvertrag Kündigung

http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/beitrag.htm?id=234588 Bitte mal ein paar Ideen, wie man verfahren kann, wenn der Expartner sich weigert aus der ehem. Ehewohnung auszuziehn und dementsprechend eine Mietvertragsskündigung verweigert - er aber nicht alleine in der Lage ist, die Wohnung zu bezahlen. Gerade auch im Bezug auf Alg2. Wir hatten das Thema gestern in der AE-Gruppe und keiner hatte ne gute Idee, es würde immer auf Doppelmieten rauslaufen, die man bei geringem Einkommen oder Hartz4-Bezug nicht bezahlen kann, so daß Frau nichts anderes über bliebe, als weiter mit Ex in einer Wohnung auszuharren. P.S. es geht mir nicht drum, daß die Arge das finanziert, sondern wie man da am besten verfahren kann in so einem Fall

Mitglied inaktiv - 27.03.2010, 10:04



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Wie ich unten schon schrieb: Anwalt einschalten und ihn auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Wenn er nur ein Gramm Hirn im Kopf hat, geht die Sache gar nicht vor Gericht. Denn sobald er die Klageschrift Deines Anwalts im Briefkasten hat, wird er sich auch einen Anwalt suchen, der ihm verklickert, daß eine Verweigerung der Unterschrift sinnlos und teuer ist - und dann unterschreibt er. Oder er unterschreibt halt nicht, die Sache geht vor Gericht, der Richter ersetzt die Unterschrift, Du bist raus aus der Nummer, und Dein Ex zahlt sich dumm und dusslig an Gerichtsgebühren und den Kosten für Deinen (und evtl. seinen) Anwalt. Aber dann ist das halt so.... Für Dich wird das dann höchstens ein organisatorischer Balanceakt, weil Du pünktlich zur Kündigung eine neue Wohnung haben mußt - aber das Problem hast Du ja so oder so, egal ob er freiwillig zustimmt oder dazu gezwungen werden muß. Ich bin mir ziemlich sicher, daß ich Dir diesen Rat schon mal vor langer, langer Zeit gegeben habe. Wenn Du das damals schon gemacht hättest, wäre das Thema möglicherweise schon durch. Das Problem ist halt, daß die Gerichte fast überall ziemlich überlastet sind, so daß ein Urteil im schlimmsten Fall bis zu einem Jahr dauern kann. Aber erstens lenkt er mit dem Anwaltsschreiben in der Hand ja vielleicht vorher ein, und zweitens bringt es Dich ja auch nicht weiter, auf Einsicht seinerseits zu warten. Lieber ein sichtbares Ende der Situation in einem Jahr, als so ein ungewisser Zustand auf ungewisse Zeit. Ich mußte meinen Ex auch aus der Wohnung rausklagen. Hat ein Jahr gedauert, und das Jahr war eines der schlimmsten Jahre meines Lebens - aber wenigstens war er dann raus. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 27.03.2010, 11:33



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Naja, wir hatten das Thema aktuell in der AE-Gruppe, da sind gleich 2 Mamas betroffen (ich ja eh schon länger). Eine der Mamas will nun ins Frauenhaus gehn und hat erstmal noch keine Wohnung, sondern eben ein Zimmer im FH. Sie würde ganz gerne die nächste Wohnung nehmen, so wie sie eine kriegen kann, nur kann sie so wohl selber auch keine Kündigungsfristen einhalten (Ex würde auch nicht freiwillig ausziehn, sondern will sie so bei sich halten), da würden ja mehr als eine Doppelmiete anfallen. Bei meinem Ex ist glaub ich jedes Gramm Hirn THC verseucht, von daher, naja, wenn ich nächste Woche Glück habe, hab ich was zum 1.6., mein Dad will evtl. einspringen wegs Doppelmiete mit nem Privatkredit auf seinen Namen , den ich monatlich abzahle. Aber meine Bekannte, die ins FH möchte hat diese Option nicht.

Mitglied inaktiv - 27.03.2010, 11:40



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Zahlt Dein Dad dann auch bis zum Sanktnimmerleinstag die Doppelmiete? Und Du zahlst das dann bis zum übernächsten Sanktnimmerleinstag ab? Ich als Dein Dad würde Dir sagen: Reiche die Klage ein und suche Dir eine Wohnung, die Du ein bis zwei Monate vor dem Gerichtstermin beziehen kannst - für die Zeit zahle ich Dir die Doppelmiete. Aber solange keine Kündigung vorliegt, geht er diese Verpflichtung ja auf unbestimmte Zeit ein. Das finde ich sehr riskant - und sowas würde ich auch nicht annehmen wollen. Zumal Du im Endeffekt das Risiko trägst - denn Vertragspartner bist Du. Wenn Dein Vater aus irgendeinem Grund nicht mehr zahlen kann, dann hast Du doch wieder die Doppelbelastung am Hals - plus die Rückzahlung an Deinen Vater. Ich verstehe diese Ausweichtaktik nicht. Ist es Konfilktscheu? Oder was ist das? Meines Wissens hat jedes FH eine Rechtsberatungsstelle, die kostenlos ist. An die sollte Deine Bekannte sich mal wenden.

Mitglied inaktiv - 27.03.2010, 12:01



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Mein Anwalt sagt, ich muß erst ne Wohnung haben mit Mietvertrag und dann eine Kündigung schreiben, wenn Ex dann verweigert, die Kündigung mit zu unterschreiben soll das nur von mir alleine an die Vermieterin gehn, worauf diese sicher schreiben wird, daß sie die Kündigung mangels Unterschrift von Ex nicht annehmen kann - und dann kann ich die Klage auf Kündigungszustimmung einreichen, vorher geht das nicht. Wenn ich also nächste Woche diese Wohnung zum Sommer kriegen kann, geht meine Kündigung an die Vermieterin am selben Tag raus, wie ich den neuen Mietvertrag unterschreibe. Wenn dann hoffentlich alles schnell geht, wirds auf diese Weise "nur" 1 oder 2 Doppelmieten geben. Das hat mit konfliktscheu nichts zu tun, sondern wenn ich jetzt die Klage einreichen würde, würde sie abgewiesen werden, weil ich selber erst ne neue Wohnung haben muß. Bei meiner Bekannten wurde vom FH gesagt, es würde sie jemand zur Arge begleiten um die nötigen Anträge zu stellen, mehr weiß sie noch nicht.

Mitglied inaktiv - 27.03.2010, 12:42