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nochmal Krankenversicherung und ARGE-Fragen

Thema: nochmal Krankenversicherung und ARGE-Fragen

Hallo, ich habe jetzt nochmal mit der Dame vom Jugendamt gesprochen (siehe Beitrag weiter unten). Sie meinte, es ist nicht möglich, das Kind bei seinem Vater, der in Österreich lebt und arbeitet und vermutlich bei einer österreichischen Krankenkasse ist, familienzuversichern. Nun soll ich die Ablehnung der Krankenkasse abwarten und dann zur ARGE gehen und einen Antrag stellen, dass die die SV-Beiträge für das Kind übernehmen. Die werden sich natürlich querstellen und mit der Krankenkasse in Verbindung treten. Das kann sich natürlich alles hinziehen. Aber wir sind jetzt erstmal noch 6 Wochen lang versichert. Nun meine Fragen: Kann ich den Antrag bei der ARGE formlos stellen? Was muss ich für Unterlagen beilegen? Oder ich könnte auch einen Antrag bei dem Amt für soziale Dienste stellen, das ginge aber erst, wenn ich von der ARGE eine Ablehnung erhalte. Und ob die dann dafür aufkommen, ist auch fraglich. Also im Prinzip bin ich nicht schlauer als vorher, ich weiss immernoch nicht, wer mein Kind versichert. Ist das nicht ein armes Deutschland? LG Sandra

Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 10:22



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Also es stimmt das von den KK so Rechnung aufgestellt wird ob dein jetziger Mann den Stiefsohn Famver. werden Kann , wenn nicht müßtest du eigentlich nur die Adresse deines Ex angeben und die schreiben ihn an auch im Ausland und die KK müßten das ja auch am besten wissen. Wie bekommst du Unterhalt ist das durch das Jugendamt festgelegt wurden wenn ja neu beantragen mit dem Hinweiß das auch Krankenversicherung bezahlt werden muß. Das Heist im schlimmsten Fall das ihr euch reinteilen müßt also Privatversichert und jeder die Hälfte bezahlt. LG

Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 13:22