Alleinerziehend, na und?

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Nochmal Frage wegen Beratungsschein

Thema: Nochmal Frage wegen Beratungsschein

Hallo nochmal! Bin bald alleinerziehend und habe einen Minijob (der allerdings durchs Trinkgeld ein bissl mehr abwirft). Für den Besuch beim Anwalt könnte ich doch somit einen Beratungsschein beantragen? Ich habe allerdings gelesen, dass das nicht möglich ist, wenn eine Rechtsschutzversicherung existiert, weil diese dann die Kosten übernimmt. Mein Ex und ich haben so eine gekoppelte mit Hausrat, Rechtsschutz (muss nur abklären ob Familienrecht inbegriffen ist) und Haftpflicht. Wie ist das im Trennungsfall? Übernimmt sie dann für beide die Kosten, nur für einen oder gar nicht? Kenne mich da null aus... Lauter Herausforderungen... Danke schonmal!

von März07 am 28.03.2011, 21:20



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so weit ich informiert bin, übernimmt die rechtschutz nie scheidungen, weil sich das endlos hinziehen kann. schon gar nicht wenn die versicherung auf beide partner läuft. du kannst doch pkh beantragen??!?

Mitglied inaktiv - 28.03.2011, 21:28



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von nociolla am 28.03.2011, 21:31



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Hatte ich mir fast gedacht... wäre ja auch irgendwie blöd, wenn beide ihre Anwälte über die gemeinsame Versicherung abrechnen lassen. Prozesskostenhilfe kann ich sicher auch beantragen, aber ich glaube, für ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt brauch ich erstmal so einen Schein.

von März07 am 28.03.2011, 21:31



Antwort auf Beitrag von März07

bei mir hat das erste gespräch noch gar nichts gekostet. entweder sie hat es vergessen und setzt es auf die rechnung (ist ja schon über 1 jahr her, das erstgespräch), oder es war kostenlos (kann ich mir nicht vorstellen). soweit ich weiß sind diese gespräche aber nicht sehr teuer.frag doch einfach in der kanzlei mal nach.

Mitglied inaktiv - 28.03.2011, 22:06



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es gibt rs-vers,die scheidung mit einschließen,gibt es z.b. bei der arag,aber die tritt erst jahre nach abschluss in kraft und man muss sie halt mit reinnehmen. ansonsten übernimmt die rs,das nicht,es gibt aber auch einen bereich für unterhalt usw. muss man sehen ob das mit drin ist! einfach mal anrufen und nachfragen.

Mitglied inaktiv - 29.03.2011, 11:11



Antwort auf Beitrag von März07

http://www.lexikon-familienrecht.de/scheidung-und-rechtsschutzversicherung/ die erstberatung übernimmt also die rs in einigen fällen, es darf aber nur die beratung sein, antrag etc muß dann später separat gemacht werden.

Mitglied inaktiv - 29.03.2011, 14:59