Hallo Heike! Ich habe gerade dein Posting bezüglich der defekten Heiztherme gelesen. Und als selbst eine "böse" Angestelle der Wohnungsverwaltung bitte rufe da nicht extra an, um die Kostenfrage zu klären. Die Klausel mit den 100,- € ist definitiv rechtens, aber aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass da im Normalfall nur Kleinreparaturen unter 100,- € dem Mieter angelastet werden. Oft genug wird auch das vergessen. Also, ich befürchte eher, dass du die mit deinem Anruf extra auf die Idee bringst. Lass die Therme reparieren, denn die brauchst du und falls eine Rechnung kommt, kannst du denn immer noch dein ergoogeltes schreiben. Ich hab mir jetzt das gegoogelte von dir nicht durchgelesen, aber ich mach mich gerne nochmal selber schlau, hab selber auch Häuser mit Gasthermen zu verwalten. Aber nicht anrufen und die erst noch auf die Idee mit der Umlegung bringen. Wenns hart auf hart kommt lässt sich die Verwaltung bestimmt auf eine Ratenzahlung ein. Ich bin immer froh, wenn MIeter sich überhaupt melden und Gespräch suchen, wenn es um Zahlungsrückstand geht. Glaubst nicht, wieviele menschen nichtmal regelmäßig ihre Miete bezahlen. LG Janka
Mitglied inaktiv - 31.10.2008, 20:28