Alleinerziehend, na und?

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Nicht direkt eine AE-Frage, aber hat schonmal jemand von Euch Miete gemindert??

Thema: Nicht direkt eine AE-Frage, aber hat schonmal jemand von Euch Miete gemindert??

Hallo, Bei uns im Haus leben seit zwei Jahren nachts ständig lärmende Studentinnen. Das war zwischendurch mal ne zeitlang wesentlich besser, weil ich die Vermieterin einschaltete, aber jetzt ist es nachts regelmäßig (im Durchschnitt zwei Mal pro Woche) SO laut, dass selbst mein Sohn, der eigentlich einen sehr guten und tiefen Schlaf hat, erheblich stört. Ich habe nun ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich darauf hinweise, dass zwischenzeitliche Hinweise durch die Vermieterin nicht dauerhaft fruchteten und ich nun ab November die Miete um 30% mindere. Hat jemand Erfahrungen mit sowas? Danke... LG, A.

von angry.me am 30.10.2014, 14:38



Antwort auf Beitrag von angry.me

Selbst keine Erfahrung, aber so etwas würde ich niemals ohne Anwalt / Mieterverein machen. Außerdem ist ein ausführliches (!) Lärmprotokoll notwendig. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, oder Mitglied im Mieterverein bist, dann solltest du das Schreiben nicht versenden, sondern Dir einen Fachanwalt suchen bzw. beim Verein vorstellig werden.

von shinead am 30.10.2014, 14:46



Antwort auf Beitrag von angry.me

Eine Mietgliedschaft im Mieterverein oder Mieterschutzbund ist sehr preisgünstig und nach meiner Erfahrung sind die dortigen Juristen sehr brauchbar. Lass dir dort das Schreiben aufsetzen!

von Pamo am 30.10.2014, 14:49



Antwort auf Beitrag von angry.me

Allerdings nicht im Bereich Lärmbelästigung. Ich mache das aber nur in Rücksprache mit meinem Anwalt und grundsätzlich würde ich es nur machen, wenn das Verhältnis zum Vermieter unwiederbringlich "zerrüttet" ist (ist bei mir der Fall.) 30% erscheint mir als zu hoch.

von Petra28 am 30.10.2014, 14:58



Antwort auf Beitrag von angry.me

Schließe mich an. Niemals ohne Anwalt usw. ansonsten kann dir die fristlose Kündigung drohen.

von LoveMum am 30.10.2014, 15:05



Antwort auf Beitrag von angry.me

Du musst ihr 2 mal Zeit geben den Mangel zu beheben die Minderung bei super schlechten Fenster ist max. 20 %... du musst mal googlen, denke 5% kommen höchstens in Betracht. Und das lärmprotokoll, sofort damit anfangen

von taram am 30.10.2014, 15:18



Antwort auf Beitrag von angry.me

Es könnten auch 50 % sein. Auf Mieter- und Vermieterseite gefunden: http://www.mietminderung-tipps.de/mietminderungstabelle.html#mietminderungstabelle_l http://www.meineimmobilie.de/mietminderungslexikon/musik_nachts Beide beziehen sich auf das selbe allerdings schon 24 Jahre alte Urteil. Aber ich denke auch: Vermieter darauf hinweisen, auffordern, das abzustellen und zugleich mit Protokoll beginnen.

von Franke am 30.10.2014, 17:13



Antwort auf Beitrag von angry.me

30% scheint mir auch viel zu hoch und... einfach mindern ab übermorgen geht nicht. Du musst erstmal die Minderung ankündigen und dem VM eine angemessene Frist setzen, den Mangel zu beheben (die Leute anzusprechen). Da es kein sichtbarer Mangel ist Lärmprotokoll über längere Zeit führen.

von mf4 am 30.10.2014, 17:26



Antwort auf Beitrag von angry.me

Hallo angry, eigentlich ist schon alles gesagt. Mieterverin oder Anwalt, vorzugsweise ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Mietrecht sind Deine Ansprechpartner. Bei der Minderung ist zu beachten: Sie kann immer nur pro Tag, an dem der Mangel besteht, durchgeführt werden. Also rechne aus, was Du pro Tag an Miete zahlst, bei jedem Mal Lärm kannst Du davon dann evt. mindern. 30 % kann angemessen sein, es geht immerhin um Nachtschlaf. Durch den Lärm ist ja die Nutzbarkeit der Wohnung sehr stark eingeschränkt, weil sich der Mangel überall durchsclägt. Kann man aber pauschal so nicht sagen. Ganz wichtig: Mängelanzeige VOR Minderung. Angemessene Frist zur Beseitigung geben, 14 Tage bis 3 Wochen. Nach fruchtlosem Ablauf UND nach Rücksürache mit Fachmann (s.o.) mindern. Minderst DU zu Unrecht, zu viel etc. kann das tatsächlich eine Kündigung nach sich ziehen (Details würden zu weit führen). Dann würde gerichtlich geklärt, ob Minderung berechtigt war. Wenn Du minderst: Geld einbehalten und nicht ausgeben! Dann kannst Du im Zweifel nachzahlen und bist aus dem Schneider. Und schau mal hier zum Thema Rechtrat: http://www.anwaltverein.de/images/werbung/plakate/DAV-Plakat-OP-2014-gross.jpg?PHPSESSID=ortb45o2sfdbo686f5809kcft3 Moehre

von Moehre700 am 31.10.2014, 12:31



Antwort auf Beitrag von angry.me

Hallo, ist zwar schon eine Weile her und es war wegen Schimmel und fehlender Grundstücksbegrenzung. Ich habe meinem Vermieter zweimal eine Frist gesetz die Mängel zu beheben und dabei die Mitminderung angekündigt. Danach habe ich fast ein Jahr eine verminderte Miete bezahlt. Naaaach Behebung der Mängel habe ich wieder normal bezahlt.Du darfst aber nur die Kaltmiete mindern. Viel Erfolg.

von Mack4 am 01.11.2014, 08:54