Hallo !
Bin seit gestern nun auch AE. Sorgerecht wurde erst einmal beiden Eltern entzogen, aber mein Sohn (7 Jahre) kommt jetzt erst einmal zu mir.
In ca. 12 Monaten wird sich dann angeschaut, wie sich die Dinge entwickelt haben und dann bin ich mir sicher, das alleinige Sorgerecht zugesprochen zu bekommen.
Ein paar "alte Hasen" werden sich vermutlich noch an mich erinnern, bzw. auch ein paar Neulinge werden bemerkt haben, dass ich in den letzten Wochen zumindest mal das eine oder andere Posting geschrieben habe.
lieben Gruß an Alle
Keldana
P.S. Auch wenn es mein Nickname nicht vermuten läßt, bin ich ein Vertreter des männlichen Geschlechts.
von
Keldana
am 10.08.2011, 10:29
Hallo,
darf ich fragen, welche Dinge sich so entwickelt haben, dass beiden Eltern das Sorgerecht entzogen wird? Das passiert ja nicht einfach so, oder?
So ein alter Hase bin ich nicht, daher weiß ich nichts darüber :-)
Ansonsten: Herzlich Willkommen!
Gruß, M
Mitglied inaktiv - 10.08.2011, 10:50
Antwort auf diesen Beitrag
Hallo !
Es wurde ein Gutachten über die erziehungsfähigkeit der Eltern angefertigt. Dies ist für beide negativ ausgefallen. Bei der Mutter ist zudem die Prognose negativ, beim Vater positiv.
Der Vater (also ich ) hat also nun die Aufgabe, sich darum zu kümmern, das die Defizite, die das Gutachten bescheinigt zu "aufzuarbeiten".
Näher möchte ich darauf nicht eingehen, weil es ja nun doch um sehr private Dinge geht.
Das Kind zeigt in jedem Fall Störungen in seiner Entwicklung, die zumindest von meiner Seite auch anerkannt werden. Da gilt es nebenbei natürlich auch dran zu arbeiten.
Gruß
Keldana
von
Keldana
am 10.08.2011, 11:00
Kenn Dich auch nicht, aber willkommen hier und viel Erfolg bei Deinem Unternehmen, das sich alles in die richtigen Bahnen lenken läßt!
*winke*
von
Fru
am 10.08.2011, 11:36
Oh je, das klingt nach einem Horrortrip für den Zwerg!
Ich wünsche dir/euch viel Erfolg bei eurem Vorhaben!
Und willkommen im AE-Club!*g*
Mitglied inaktiv - 10.08.2011, 11:55
Herzlich willkommen !
Ich drück Euch die Daumen !! Dem Zwerg insbesondere - aber wie ich lese scheinst Du ja besten Willens zu sein, das ist die beste Voraussetzung.
LG,
Silke
von
Ikmam
am 10.08.2011, 12:01