Alleinerziehend, na und?

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Beteiligung an Hortkosten durch den AG?

Thema: Beteiligung an Hortkosten durch den AG?

Hallo Ihr! In der Zeit, in der ich arbeite, gehen meine Kinder in den Hort. Nun würde ich so gerne meinen Arbeitgeber bitten, sich an diesen Betreuungskosten zu beteiligen. Hat das mal jemand gemacht? Ist es "durchgegangen"? Wieviel % der Betreuungskosten übernimmt Euer AG? Viele Grüße Britta

Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 10:57



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für kinder ab 6jahren gilt die möglichkeit des steuer- und sozialversicherungsbefreiten zuschusses NICHT mehr. auf deutsch: ab schule njet. sollte dein kind zurückgestellt werden, mußt du einen nachweis für die rückstellung bringen. been there, done that ( cr by elisabeth )

Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 11:05



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du kannst ihn natürlich trotzdem fragen, ob er dein gehalt allerdings brutto erhöht, damit dir netto was nennenswertes übrigbleibt.....wage ich zu bezweifeln....

Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 11:08



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Wie schade.... Ich mag eigentlich kaum fragen, da mein AG der Träger der Einrichtung ist, in dem meine Kinder in den Hort gehen... Ums ganz deutlich zu machen: ich bin Erzieherin, arbeite im Hort und meine Kinder sind in meiner Gruppe.

Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 11:15



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na vielleicht kann man da doch irgendwas machen?.... es gäbe auch eine fahrtkostenpauschale....allerdings mußt du dann tatsächlich mit den öffentlichen fahren und das belegen, wenn ich mich recht entsinne hat das der ag meines mannes mal bezahlt...

Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 11:17



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Wichtig ist, dass Dir dieser Zuschuss auf Deinen Lohn obendrauf gezahlt wird. Es wäre quasi eine Lohnerhöhung, allerdings steuerfrei für beide Seiten. Und wie vallie schon schrieb, gilt das nur für nicht schulpflichtige Kinder. Frag doch einfach, vielleicht klappt es ja!?

Mitglied inaktiv - 29.04.2010, 20:14