Ich glaube das Thema war schon mal aber wenn du kannst bringt bitte mal Licht ins Dunkle.
Wenn Nebenkostenabrechnung kam, man ein Guthaben hat muß man es an die Arge zurückzahlen.
Soweit zu gut aber immer in voller Höhe oder nur einzelne Posten?
Versicherungen
Hausmeister/Reinigung
Wasser/Abwasser
allg.Strom
Heizkosten
städtische Abgaben/Müll
lG Kerstin
Mitglied inaktiv - 09.10.2008, 13:11
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Also bei mir haben sie alles eingezogen außer den Warmwasser Anteil,da ich diesen selber tragen muss aber ich weis ja nicht ob es in jedem Bundesland genauso ist.
Momika
Mitglied inaktiv - 09.10.2008, 13:15
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Ich bekomme 41% der Miete von der Arge bezahlt. Muß ich trotzdem 100% der Rückzahlung/NK der Arge zurückzahlen?
lG Kerstin
Mitglied inaktiv - 09.10.2008, 13:36
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Hallo Kerstin,
mal so er klärt: Wenn es zu einer Nachzahlung käme... soll das Amt dann auch nur 41% übernehmen und Du 59%...? Sicher nicht...
Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen sind, wie der Name bereits sagt, VORAUSzahlungen, d.h. ein seriös kalkulierender Vermieter überlegt sich, was das nächste Jahr wohl ungefähr kosten wird, und gleicht diese Zahlungen an. Es handelt sich dabei um einen Teil der Miete, weshalb das Amt diese Vorauszahlungen auch immer bei der Berechnung berücksichtigt, und zwar voll.
Kommt dann bei der Jahresabrechnung ein Guthaben heraus, so ist das nichts anderes als zuviel gezahlte Miete, die man sich von der bisher gezahlten Hilfe wegdenken muß.
Deshalb ist es völlig in Ordnung, wenn das Amt dieses Guthaben einstreicht, denn genau diesen Betrag hätte man vorher nicht als Hilfe bekommen.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy
Mitglied inaktiv - 09.10.2008, 22:13