Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Nachname des Kindes bei Heirat der Mutter....

Thema: Nachname des Kindes bei Heirat der Mutter....

.... und zwar geht es um meine Schwester. Sie ist 24 und hat eine 4 Jährige Tochter. Sie war mit dem Vater ihrer Tochter nicht verheiratet. Sie und ihr neuer Partner wollen heiraten. Kann die kleine ohne Probleme oder Einverständniss des Vaters den Namen des neuen Partners annehmen ? Muss dazu sagen der leibliche Vater hat NOCH das halbe Sorgerecht. Ist aber seit 2 Jahren nicht "auffindbar" ist Portugiese Straffällig geworden und in Deutschland nicht mal mehr gemeldet. Im Moment läuft etwas beim Jugendamt das ihm das Sorgerecht in seiner Abwesenheit aberkannt wird. Würde mich über Antworten freuen

Mitglied inaktiv - 11.03.2008, 23:01



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ich hatte gerade aktuelle das Thema :-). Der Kindesvater muss dem selbigen zustimmen, EGAL ob er das Sorgerecht hat, oder nicht. Er muss zum Standesamt gehen und eine Einverständniserklärung abgeben. Das kann er auch an seinem Wohnort machen und die leiten es dann an das Standesamt, an dem das Kind wohnt. Sonst geht da leider gar nichts! LG Goldflitter

Mitglied inaktiv - 11.03.2008, 23:10



Antwort auf diesen Beitrag

tipp macht es wie ich es gemacht habe der kindsvater meinte nur.... namensgebung nicht daran denken er soll ihn adoptieren. das wollte ich aber nicht so hat mein mann meinen namen angenommen. wir heissen alle gleich und der kindsvater kann mich mal;) Cristina

Mitglied inaktiv - 11.03.2008, 23:13



Antwort auf diesen Beitrag

Hm? Und was ist wenn der Vater untergetaucht ist und seit 2 Jahren nicht mehr auffindbar ist ? Sich auch womöglich nicht mehr in Deutschland aufhält ? Das ist ja wieder mal mehr als blöd

Mitglied inaktiv - 12.03.2008, 09:18



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Also ich habe 2002 geh und 2 Kinder mit in die ehe genommen . Der große war 9 und die kleine 4 und wir haben das beim Standesamt beantragt mußten die 2 Geburtsurkunden vorlegen und die haben das dann geregelt kostete aber 17€ und auf den neuen Urkunden steht aber dann der leibliche Vater drauf . Und die Kinder heißen jetzt so wie mein Mann .LG

Mitglied inaktiv - 12.03.2008, 10:53



Antwort auf diesen Beitrag

Das stimmt, was Familie 05 schreibt. Meine Tochter hat auch den Namen meines Mannes angenommen, das geht wenn die Frau das alleinige SR hat und wenn das Kind den Familiennamen der KM und nicht des KV hat ohne Einverständnis. Die Geburtsurkunde schaut albern aus, da steht dann der Name des neuen Mannes als GEburtsname auch drauf, und als Eltern halt die tasächlichen leiblichen Eltern. Das ändert sich erst im Falle einer Adoption. Gruß WM

Mitglied inaktiv - 12.03.2008, 11:22



Antwort auf diesen Beitrag

bei uns ging das ohne probleme und ohne einverständnis des leiblichen vaters!

Mitglied inaktiv - 12.03.2008, 14:17