Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

musste jemand mal auf Anweisung des Jobcenters umziehen?

Thema: musste jemand mal auf Anweisung des Jobcenters umziehen?

Frage steht ja bereits im Betreff... Ich befasse mich so langsam mal mit dem Gedanken, weil es möglich sein kann, dass mein Großer nach Abschluss der Ausbildung ausziehen wird. Besser gesagt, er wirds sicher tun. Die Miete (4-R-Wohnung, 90qm) ist nun angemessen für 4 Personen aber dann nicht mehr, weil wir nur noch 3 sind. Interessenhaber stöbere ich manchmal Wohnungsanzeigen durch. Wohnungen gibts hier bei uns... Die Grundrisse die Kinderzimmer winzig, schmal wie Schläuche. Wie soll man in so einem Zimmer 2 Kinder unterbringen? Die Kinder teilen sich nun 16qm und das ist schon sehr knapp. Doppelstockbett, Schreibtische, Schränke und schon ist kaum noch Platz zum Spielen. Muss ich auch in ein anderes Stadtviertel ziehen, wenn es weit entfernt ist von der Schule meiner Kinder? Auto habe ich nicht, mit den Öffis bringen und abholen ginge aber das wären ca. 80€ Kosten. Ich geb zu ich hab echt Schiss, sollte das mal auf uns zukommen. Wir fühlen uns hier sehr wohl und eigentlich wollen wir hier nie weg. Jedes Kind ein Zimmer wäre ein Traum aber ich denke ich werde hier ausziehen müssen. Angenommen mein Großer zieht im Sommer aus Muss ich dann sofort ausziehen? Wieviel Zeit habe ich was zu suchen, was zu uns passt? lG mf4

von mf4 am 09.02.2011, 21:52



Antwort auf Beitrag von mf4

Wirklich Ahnung habe ich nicht, aber ich meine mich zu erinnern, dass du sechs Monate Zeit zum Suchen hast. Was jedoch ist, wenn du in dieser Zeit keine andere angemessene Wohnung findest, weiß ich nicht. Aber irgendjemand wird es wissen. LG

von Fröschli am 09.02.2011, 21:55



Antwort auf Beitrag von mf4

wann waere denn der zeitpunkt? und wieso hat er es so eilig, auszuziehen?

von spiky73 am 09.02.2011, 22:01



Antwort auf Beitrag von spiky73

Er ist ja 22, hat ne feste Freundin und er will ja mal nicht mehr bei Muddi wohnen. Im Sommer hat er ausgelernt und dann könnte er es sich auch finnaziell erlauben auszuziehen. Eilig ist nichts, obs im Sommer gleich wird weiss ich nicht aber er wird und ich will vorbereitet sein.

von mf4 am 09.02.2011, 22:17



Antwort auf Beitrag von mf4

aeh, ist das der aeltere oder juengere deiner beiden aelteren? einer ist ja schon aus dem nest, wenn ich mich richtig erinnere. vielleicht solltest du das einfach in aller ruhe auf dich zukommen lassen. wenn du jetzt keinen genauen zeitpunkt weisst und auch noch keinen marschbefehl vom amt bekommen hast, kannst du eh nicht viel machen... ausser abwarten natuerlich. vielleicht kommt ja alles ganz anders und du bist im sommer vom amt weg, aus welchen gruenden auch immer? oder man laesst euch erst mal in der wohnung wohnen? es ist zwar nachvollziehbar, dass das amt u.u. auch eine anpassung der wohnungsgroesse nach unten verlangt, wenn ein familienmitglied wegfaellt, aber in ein wohnklo brauchst du dich ja auch nicht gleich stopfen zu lassen. und wie das mit der angemessenen entfernung ist, schulwechsel etc., das kann man dir im amt am besten sagen. DAS finde ich naemlich ziemlich bloed. da muss das amt den umzug zahlen und u.u. hinterher noch weitere kosten (z.b. fahrtkosten), die ohne umzug nicht entstanden waeren, und dann ist es wirklich die frage, ob sich der umzug ueberhaupt rechnet?

von spiky73 am 09.02.2011, 22:43



Antwort auf Beitrag von spiky73

Hm... weg vom Amt klingt gut aber da ich keinen Cent Unterhalt sehe müsste ich Unsummen in einem neuen Job verdienen um das schaffen zu können. 2 mal Kindergeld ist das einzige Einkommen. Die Frage ob sich das rechnet stelle ich mich auch. 425€ dürfte die Miete sein für mich und die beiden Kurzen. Im Moment bekomme ich ca. 380€ für Unterkunft von der Arge, nicht die 535€, die ich tatsächlich Miete zahle. Übrigens ist das mein zweiter... der älteste ist 24 und seit 4 Jahren nicht mehr bei mir, lebt mit seiner Freundin zusammen.

von mf4 am 09.02.2011, 22:52



Antwort auf Beitrag von mf4

Meines Wissens ist das - wie alles, was die Wohnung betrifft - sehr abhängig von der Gemeinde. Muß ja auch - in München ist die Wohnsituation anders als in Kleinkleckersdorf. Ich soll eigentlich seit 3 Jahren umziehen. Aber die Stadt München ist nicht in der Lage, mir einen geeigneten Wohnraum zu vermitteln - also sitze ich immer noch hier :-P Mit zwei Kindern können sie mich nicht auf die Straße setzen, Sozialwohnungen sind hier rar und heiß begehrt, vor allem in der für uns "erlaubten" Größe, und weil wir ja eine Wohnung haben (die noch dazu von den Kosten her nur knapp über dem erlaubten Satz liegt), haben wir so ziemlich die niedrigste mögliche Priorität beim Wohnungsamt, das die wenigen vorhandenen Sozialwohnungen vermittelt. Ich konnte bei der Anmeldung für eine Sozialwohnung Prioritäten angeben - aber das war nicht Stadtteilbezogen sondern mehr so "Süden, Westen, Osten...". Ich darf maximal 2 Wohnungen ablehnen - danach muß ich die nächste nehmen, andernfalls werden mir die Bezüge gekürzt. Eine habe ich bisher abgelehnt - meine Begründung war der lange Schulweg für Temi, aber das wurde nicht akzeptiert. Notfalls hätte ich ihn sogar umschulen müssen, was doof gewesen wäre, weil ich an der neuen Schule keinen Hortplatz gehabt hätte. Hier in München werden die Hortplätze im März/April verteilt und ich bekam die Wohnung irgendwann im Sommer angeboten, hätte also ein Jahr auf einen neuen Hortplatz warten müssen und wäre solange dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden, aber das hat die irgendwie nicht wirklich interessiert - meines Erachtens stehen sich da Wohnungsamt und ARGE gegenseitig im Weg, denn dem Wohnungsamt ist es natürlich latte, ob ich dm Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, und die beurteilen, ob der Ablehnungsgrund "legitim" ist. Ich weiß aber von Suka, daß es nur wenige Kilometer weiter anders gehandhabt wird - deswegen würde ich meine Erfahrungen maximal für München-Stadt verallgemeinern. Es ist sicher auch sehr ungewöhnlich, daß ein Wohnungsamt in drei Jahren gerade mal eine einzige mögliche Wohnung nachweist - das ist dem Münchner Wohnungsmarkt geschuldet, der einfach komplett am Boden ist. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 09.02.2011, 22:09



Antwort auf Beitrag von mf4

Hallo, meine Freundin zieht im Mai um, weil in ihrer Wohnung Schimmel ist. Die neue Wohnung ist geringfügig teurer. Sie hat zwar einen 400 Euro Job muss aber ergänzend Hartz4 beziehen. Soweit ich weiss, kann sie die Wohnung nehmen, bekommt aber nur Geld bis zu einer Grenze. Den Rest muss sie selber dazubezahlen. Klar muss sie sich einschränken aber das ist es ihr wert. Kannst du das nicht auch bei dir ausrechnen, wieviel du im Notfall selber zur Wohung beitragen müsstest. Vielleicht kannst du es dir erlauben und bleibst da einfach wohnen. Gruss Pinky

von Pinky2 am 09.02.2011, 22:17



Antwort auf Beitrag von Pinky2

Ich könnte das ziemlich sicher allein zahlen, denn ich bekam und bekomme für meinen Großen nie Zuschuss zur Miete und sein Kindergeld fällt dann weg aber das wurde mir eh als Einkommen abgezogen. Gebe ich in einen SGB2-Rechner die Beträge ein, die ich ohne meinen Großen als Einkommen und Ausgaben habe würde ich sogar mehr ALG2 bekommen als jetzt.

von mf4 am 09.02.2011, 22:23



Antwort auf Beitrag von mf4

Dann lehn dich doch bequem zurück und freue dich darauf das deine Jüngsten dann jeder ein eigenes Zimmer haben werden. Ich hab auch eine vier Zimmer Wohnung und die Jungs schlafen einer alleine im Zimmer und zwei in einem Zimmer. Das war das eigentliche Schlafzimmer und ich hab halt das kleinste Kinderzimmer als mein Schlafzimmer genommen. Ist übrigens ausreichend gross. Die Arge hat auch schon dezent geschimpft. Aber der Quadratmeterpreis liegt unter dem Mietdurchschnitt und so können sie nichts sagen. Die Grösse ist für 4 Personen auch gerade richtig und wir wohnen schliesslich in einem 8 Parteien Haus, also kein Luxusbungalow auch wenn die Miete das fast vermuten lassen würde. Ich wohn in einem typischen Sozialerwohungsbau-der-50er-Jahre-Stil und fühl mich hier pudelwohl. Es ist ein Haus mit Ausländischen Mitbürgern, alten Leuten und zwei Singlefrauen direkt nebenan. Also der komplette deutsche Durchschnitt nur bei uns. Es ist laut (Flughafennähe) die Verkerhsanbindung ist super (Hauptstrasse, lach) und ich habs 10 min. zu Fuss in die Innenstadt. Da brauch ich aber nicht hin da alle direkt vor Ort ist. Die Schule meines Sohnes ist eine Brennpunktschule da sie in "Klein Istanbul" (so wird der Stadtteil intern genannt) liegt, lach. Aber ich bin in diesem Stadtteil geboren, kenne alle Bagaluten mit Vornamen und möchte hier auf keinen Fall weg. Da kann sich die Arge auf dem Kopf stellen. Meine Jungs sind ja jeder zwei Jahre auseinander und wenn alle auf einem Schlag gross sind bin ich alt genug für einen Seniorenwohung, grins. Das wird dann wohl mein letzter Umzug werden. Und dann möchte ich auch in umittelbarer Umgebung bleiben. Lieben Gruss Pinky (na da kommt der Neid hoch, oder, grins)

von Pinky2 am 09.02.2011, 23:17



Antwort auf Beitrag von Pinky2

zumindest für berlin (mag woanders auch wieder anders sein und von sb zu sb ist eh alles unterschiedlich) kosten zu sparen ist denen beim amt egal. meine bekannte und ich würden zusammen ne wohnung nehmen um kosten zu sparen (wären fürs amt unterm strich 300 euro weniger mtl) interessiert sie leider nicht ..lieber zahlen sie die 300 mehr wenn sich jeder ne wohnung nimmt. auch die umzugskosten werden dann lieber bezahlt. ev. mehrkosten die man selber würde aufbringen wollen für eine wohnung werden hier bei uns nicht akzeptiert...o-ton amt: wenn sie soviel geld monatlich übrig haben von ihrem regelsatz,das sie mehr miete als zulässig zahlen können,können wir ihnen gerne den regelsatz kürzen. leider denken die dort (vielleicht nur bei uns) sehr quer und zahlen lieber mehr geld als nötig.wirtschaftliches denken auf beiden seiten ist nicht. und wenn sich keine wohnung finden lässt im jetztigen bezirk dann müsste ich auch ganz schnell mir ne entsprechende zahlbare wohnung in einem dieser sozialghettos hier in berlin nehmen...mit einem teeniekind das beste was einem passieren kann .

Mitglied inaktiv - 10.02.2011, 06:49



Antwort auf Beitrag von mf4

als meine große ausgezogen ist, hatte ich die wahl mir entweder innerhalb von 6 monaten eine angemessene wohnung zu suchen, ODER jana's zimmer unterzuvermieten, ODER die 50€ (die die wohnung dann zu teuer war) selber zu bezahlen...

von mic0202 am 10.02.2011, 08:24



Antwort auf Beitrag von mic0202

allerdings hat das Amt bei mir eh "gepennt", so dass denen gar nicht auffiel, dass ich nach sechs Monaten immer noch hier wohnte. Allerdings muss man dazu sagen, 1. sie zahlten auch nie und 2. ich bekam keinen Bescheid, DASS ich mir was Anderes suchen muss. Aber ich wurde jedesmal darauf hingewiesen, mir was anderes suchen zu müssen, was sehr schwer geworden wäre, da mein Sohn zwecks der Schule, auf die er noch geht, in einem bestimmten Sprengel hätte bleiben müssen - und dort die Wohnungen allerdings nicht den H4-Sätzen entsprachen bzw. den Richtlinien, die man hätte erfüllen müssen. Ich lag nicht seeeehr weiter drüber, aber so an die 75 Tacken hätte ich auch selbst zahlen müssen. Jetzt zieh ich es aus und mir ist das alles mal wurscht. Die sechs Monate haben jetzt wieder von vorn angefangen zu laufen, da man ja damals versäumt hat, mich OFFIZIELL darauf hinzuweisen, dass ich in einer zu großen Wohnung wohne.. zu doof :o)))) LG Sue

Mitglied inaktiv - 10.02.2011, 09:39



Antwort auf Beitrag von mic0202

Das selber zahlen wäre der Optimalfall. Ich habe immer nur Wohnzuschuss für mich und die beiden Kurzen bekommen (nie für Kind 3, den Großem) also trug ich die Differenz immer selbst. Finanziell stehe ich nach seinem Auszug nicht schlechter da.

von mf4 am 10.02.2011, 16:54



Antwort auf Beitrag von mf4

zum umziehen zwingen können sie dich nicht... allerdings können sie den Mietsatz senken und du musst den Rest selber tragen... wäre das nicht eine Möglichkeit?

von susafi am 10.02.2011, 10:13



Antwort auf Beitrag von susafi

Das wäre genau das, was ich will. Ich habe keinen Cent weniger oder mehr, wennd er Große auszieht. Ich bekam ja für ihn nie H4, sein Kindergeld bekam ich aber das wurde als mein Einkommen angerechnet. Ich bekam H4 und 3/4 Miete und habe für 4 Miete bezahlt.

von mf4 am 10.02.2011, 16:57



Antwort auf Beitrag von mf4

Also bei uns ist es so : Ich bin seit November 2010 getrennt. Musste dann natürlich auch H4 beantragen und ich habe gleich gefragt, denn unsere Wohnung haT 100 qm. Wir sind auch zu 4 und ich habe seit Februar einen neuen Job so, dass ich jetzt 37,57 € (wegen Wohngeld, H4 nur noch anteilig, weil Job nicht so viel Geld) dazu bezahlen muss. Aber auch so sagte man mir, da die Kaltmiete im Rahmen ist, sogar noch weit unter wie vorgeschrieben, kann man sich es leisten... ich hätte mich auch vor nem Umzug gegrault, nur weil der Kerl nicht weiß, was er will GLG MrsNapi

von MrsNapi am 10.02.2011, 17:22