Alleinerziehend, na und?

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muss ich mit der namensänderung warten....

Thema: muss ich mit der namensänderung warten....

bis ich die scheidung schriftlich hab?

Mitglied inaktiv - 31.01.2010, 19:07



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo nicosmama, die Annahme des Geburtsnamens kann erst erfolgen, wenn du rechtskräftig geschieden bist. Solange mußt du noch abwarten. Dann kannst du beim Standesamt deinen Geburtsnamen wieder annehmen. Gebühr 20,-- Euro. Am besten du beantragst auch gleich beim Passamt einen neuen Ausweis, dann hast du alles in einem Aufwasch erledigt. Beim Kind wirds etwas schwierig. Hier muß eine behördliche Namensänderung beantragt werden und dafür ist in der Regel die Zustimmung des Vaters notwendig. Erkundige dich bei der zuständigen Stelle. Viele Grüße Anette

Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 09:05