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Muss KV sich am Kita-Beitrag beteiligen?

Thema: Muss KV sich am Kita-Beitrag beteiligen?

Hallo Zusammen; Frage steht oben; oder ist das dann mit dem KU abgegolten? Ich geh 30 Std arbeiten; er 40 Std. Weiß nicht ob das so rechtens ist... ? Grüße

von Urmelchen2012 am 11.06.2013, 11:52



Antwort auf Beitrag von Urmelchen2012

Kindergartenbeiträge sind Mehrbedarf und werden gemäß dem Einkommen zwischen Mutter und Vater gesplittet.

von Pamo am 11.06.2013, 11:54



Antwort auf Beitrag von Pamo

Versteh ich nicht! Wird nämlich von MEINEM Konto abgebucht ,..?!??

von Urmelchen2012 am 11.06.2013, 11:58



Antwort auf Beitrag von Urmelchen2012

Natürlich wird es von deinem Konto abgebucht. Du musst es dir von ihm wiederholen.

von Ani_k am 11.06.2013, 12:02



Antwort auf Beitrag von Ani_k

Also wie jetzt? Er sagt nämlich er zahlt mir ja schließlich Unterhalt und damit wäre das Thema erledigt.

von Urmelchen2012 am 11.06.2013, 12:08



Antwort auf Beitrag von Urmelchen2012

Es wird von deinem Konto abgebucht und du holst es dir von ihm wieder. Und nein, es ist nicht mit dem Unterhalt abgegolten. http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Kindesunterhalt_%E2%80%93_Vaeter_muessen_Betreuungskosten_mittragen

von Ani_k am 11.06.2013, 12:14



Antwort auf Beitrag von Urmelchen2012

Dann google mal "Mehrbedarf" "Kindesunterhalt" und "Kindergartenbeitrag". Das spuckt dir das entsprechende Urteil raus und dieses erwähnst du in dem Forderungsschreiben an den Ex. Selbstverständlich schickst du das mit Einlieferungsbeleg.

von Pamo am 11.06.2013, 12:12



Antwort auf Beitrag von Urmelchen2012

Stellt sich die Frage ob er neben dem Kindesunterhalt noch Leistungsfähig ist ... ... wer hat den KU berechnet ? Natürlich zahlst du zuerst.

von Lena_1977 am 11.06.2013, 13:15



Antwort auf Beitrag von Urmelchen2012

Ist def beitrag Einkommensabhanging? Wo lebt ihr in nrw wird nur das Gehalt genommen bei dem das kind lebt! Pauschal kann man also nicht sagen das er sich beteiligen muss.

von CKEL0410 am 11.06.2013, 14:00



Antwort auf Beitrag von CKEL0410

So sagte Google. Dass die Eltern das gemeinsam bezahlen, abhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten. Wenn sich also der Kindergartenbeitrag nur nach dem Einkommen nach der Mutter berechnet, so darf sie sich trotzdem einen Teil vom Vater zurück holen.

von Pamo am 11.06.2013, 14:03