Alleinerziehend, na und?

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@Möhrchen

Thema: @Möhrchen

hallo....wg. den beitrag etwas weiter unten...wg.dem ABR......ich werde es auch bei meiner Scheidung in ein paar tagen beantragen......da ich wegziehen werde.....was ich nicht verstehe, wenn ich das alleinige ABR schriftlich dann vom Gericht bekomme, warum kann denn dann noch der Ex nach der scheidung noch einklagen, sowas habe ich noch nicht gehört...wenn man es doch gerichtlich zugesprochen bekommt ??????

Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 12:37



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Nein, Du hast es dann erst mal, aber es kann Dir auch wieder entzogen werden, (vom Gericht) wenn es nicht zum Wohl des Kindes ist und der Vater klagt...wenn z.B. der Umgang dann unmöglich wird und das Kind aber am Vater hängt...versteh ich auch, denn das wäre ja mehr als ungerecht für die andere Seite...oder??? Der Streitwert steigt um ca. 3000 Euro durch das ABR...macht schon ein paar Euro für den Anwalt und das Gericht... Zahlst Du Deinen Anwalt selbst? Meiner meinte auch, er macht es...gerne...verdient er mehr dran und der Richter auch... Wie weit willst Du denn wegziehen und wie ist der Kontakt zum Papa???

Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 15:14



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Danke für die Infos........Nein, den Anwalt zahle ich nicht, habe PKB beantragt....werde vorraussichtlich 5 Autobahnstunden vom Ex wegziehen..... der kontakt zum papa ist ok.......aber mein kind will nicht bei ihm übernachten, er bleibt dort nur für ein paar stunden......

Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 15:23



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Und er würde das freiwillig nicht "erlauben"? Wie stellst Du Dir den Umgang dann vor? Du weißt schon, daß Du dann dazu "verdonnert" werden kannst, die Kosten des Umgangs zum Teil mitzutragen...

Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 15:25



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er weiß es noch nicht, aber er ahnt es schon, das ich nach der scheidung wegziehen werde....möchte mir ja auch mit meinen neuen partner eine neue zukunft aufbauen...willst du ja auch oder...??? es kann doch nicht sein, wenn man geschieden ist, das der ex ein die zukunft verbaut, das geht doch nicht........??? wenn wir das gem. sorgrecht bekommen, dann gibts ja die regelung alle 14 tage, also hat er dann das kind vom freitag bis sonntag in dem rythmus, u. wenn mein kind nicht bei ihm übernachten möchte, muß er das akzeptieren.....zwingen tue ich mein kind nicht.....wir haben genug schlimmes erlebt, er hat uns genug nervlich u. seelisch fertig gemacht..... (m)ein ex ist ja wg. einigen dingen vorbestraft......bin gespannt, ob er das sorgerecht mit bekommt.......

Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 15:31



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Naja theoretisch kann man sich doch auch ein neues Leben in einem kleineren Umkreis aufbauen - oder??? Warum muß man dazu 5 Autobahnstunden weit wegziehen...den Zusammenhang kann ich nicht so recht erkennen...Ich überlege ja auch umzuziehen, aber das wären dann ca. 300 km und halt in meine alte Heimat, wo ich beruflich auch bessere Chancen hätte...aber das würde dann hoffentlich mein Ex auch verstehen...ich würde ihm dann mit den Umgangsregelungen auch entgegenkommen, da mir meine Tochter sehr am Herzen liegt und ich weiß, wie sehr sie an Papa hängt... Also wird die Scheidung bei euch etwas heftiger...Du wirst also das Alleinige Sorgerecht beantragen??? Wenn Du das bekommst, mußt Du Dir ja um´s ABR keine Gedanken mehr machen...bei uns ist´s wohl in ca. 10 Minuten vorbei...wir haben ja Unterhalt usw. schon alles geregelt...geht nur noch um den Versorgungsausgleich und die Scheidung selbst. Aber Du weißt schon, daß das Umgangsrecht mit dem Sorgerecht nichts zu tun hat!?! Also auch wenn ihm das Sorgerecht entzogen wird, hat er nach wie vor das Umgangsrecht mit seinem Kind... Wann ist der Termin?

Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 15:39



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was ist denn der unterschied zw. sorgerecht u. umgangsrecht...???? wg. beruflichen gründen würden wir wegziehen....... ich werde das alleinige ABR beantragen......da ich nicht 100 % sicher bin, ob ich das alleinige SR bekomme...... hab am 29.07.termin....und du...????

Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 15:45



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Na ich hab´s schon am 22. hinter mir -))) Also soweit müßtest Du doch informiert sein von Deiner Anwältin, wenn ihr über das ASR gesprochen habt...klar ist es leichter, wenn Du seine Unterschrift nicht für jedes bißchen brauchst, aber auch jeder nichtverheiratete Elternteil hat das Recht auf Umgang mit seinem Kind - das sog. Umgangsrecht! Du darfst also nicht glauben, daß Du das ASR bekommst und ihn nie wieder siehst...lies mal hier durch...wieviele Väter kein Sorgerecht haben, aber durchaus ihr Umgangsrecht wahrnehmen und das mehr oder minder hart durchsetzen (ich denke da an Vallies Fall, der mehr als dreist war...da hat der Herr Papa nach gut 10 Jahren den Umgang plötzlich gewollt und auch richterlich durchgesetzt...)...

Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 15:51



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Ich bin mir nicht genau sicher, aber ist es nicht so, dass derjenige, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, so oder so das ABR hat?! Selbst wenn man weg zieht, ist der Vater dann immer noch verpflichtet, das Kind selber zu holen und zu bringen (so erging es einem Bekannten von mir zumindest - per Richterurteil und er konnte nichts dagegen tun, da das nicht dem Kindeswohl schadete) Er hätte das ABR nicht bekommen können, denn der Richter meinte, er wäre schliesslich nicht dauernd beim Kind und deshalb habe es automatisch die Mutter. Nun steht er da und fährt alle zwei Wochen zwischen Duisburg und Nordsee hin und her. LG, Meike

Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 17:24



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Hallo Meike, ja, so hat mir mein Anwalt das auch erklärt, also daß derjenige, bei dem das Kind lebt, das ABR hat...entziehen könnte mich mir vorstellen, daß das dann übers Jugendamt läuft...also daß man vielleicht nur noch mit Zustimmung des Jugendamtes umziehen dürfte oder so...da bin ich auch nicht sehr firm, aber ich habe schon gelesen, daß in einzelnen Fällen einer Mutter das ABR entzogen wurde...wie Du schreibst, zählt bei allem halt das Wohl des Kindes! Mit den Umgangkosten ist das wohl oft so...hängt ja immer vom Richter ab! Ich habe auch schon gelesen, daß der andere Teil sich an den Umgangskosten beteiligen mußte...finde ich dann ja auch mehr als fair! Aber das landläufige ist wohl so, wie es Deinem Bekannten erging...mein Anwalt sagte auch, daß er dann zusehen muß, wie er an sein Kind kommt...Nur weiß man ja vorher nie, an welchen Richter man kommt...und ich könnte mir gut vorstellen, daß es mittlerweile auch Richter gibt, die da nicht immer nur den Vater in der Pflicht sehen... lg heike

Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 17:48



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Hallo, hab eben noch mal bei Frau Bader geschaut und gesehen, daß Du da auch wegen Vorstrafen usw. gefragt hast...Was ist denn mit Deiner Anwältin abgesprochen und wie hat sie sich vorbereitet??? Ich hatte jetzt auch nicht die Mega-Konversation mit meinem Anwalt, aber wenn sowas wichtiges anliegt, sollte das doch gut vorbereitet sein...hast Du noch mal einen Termin vor der Scheidung mit ihr oder hat sich das mittlerweile geklärt? Sonst würde ich noch mal einen Termin mit ihr machen, bevor ihr in den Termin geht! Wir hatten mal eine Miet-Geschichte vor Gericht und unser damaliger Anwalt war auch in meinen Augen nicht sehr gut vorbereitet...bzw. intensiv bei der Sache - wir haben zwar "gewonnen", aber von ihm hängt ja vor Gericht vieles ab!!! lg heike

Mitglied inaktiv - 18.07.2008, 19:07