Hallo,
Wisst ihr ob es eine Mindesteinkommensgrenze gibt ab der man Wohngeld beantragen kann?
Was für Einkommen darf das sein? Also doch sicher nicht Kindergeld und Unterhalt, oder? (Denn die sind ja faktisch für's Kind bestimmt.)
Und wie hoch ist der Betrag den man zur Verfügung haben muss, damit man Wohngeld beantragen kann?
Ich habe im Internet gelesen dass es 351,00 Euro sind für AE mit einem Kind unter 6 Jahren. (Dies enspricht dem ALG 2 - Satz für AE mit einem Kind unter 6 Jahren.)
Wisst ihr da mehr - oder etwas anderes? Es stimmt ja schliesslich nicht immer alles was im Netz steht.....
Und kann ich AE-Mehrbedarf von der ARGE bekommen, auch wenn mir sonst kein ALG 2 zusteht da Studentin?
Danke!!!!
Grüsse,
die Fledermauz
Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 11:50
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Hier kannst du mal gucken:
http://biallo.aol.de/aol/Soziales/Wohngeldrechner.php?portal=aol&ttp=SEM&dpt=AM&pid=FI&platform=Google&SEMKEY=Finanzen_Wohngeld_S
Den Mehrbedarf gibt es meines Wissens nur, wenn man ALG2 bezieht.
LG Heike
Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 12:17
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Hallo,
Danke für deine Antwort. Dieses Ding rechnet mir aber aus dass ich Anspruch auf 287,00 Euro Wohngeld habe. Ich dachte mehr als 200,00 Euro geht nicht?!?
Fledermauz
Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 12:30
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Puh, das weiß ich nicht, ich bekomme ja schon lange kein Wohngeld mehr...
Am besten ist immer, man geht direkt zum Amt und lässt es sich ausrechnen.
LG Heike
Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 12:35
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hallo fledermauz
ich weiß, dass man einen kinderzuschlag beantragen kann, wenn man sonst kein alg bekommt. vielleicht wäre das was für dich?!
schau mal hier vorbei
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html
lieben gruß,
nina
Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 15:20