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Frage für Kitakosten, muss der Vater anteilig zahlen?

Thema: Frage für Kitakosten, muss der Vater anteilig zahlen?

Hallo, betrifft mich zwar nicht aber interessiert mich mal. Wenn der KV Unterhalt nach Tabelle zahlt muss er ja dennoch hälftig? oder Prozentemäßig? je nach Einkommen Krippenkosten mit tragen da Mehrbedarf. Wenn ich richtig informiert bin. Was ist wenn der Vater durch diesen Mehrbedarf unter den Selbstbehalt (1100?)fällt, wird dann der Unterhalt gekürzt oder muss die Mutter den Mehrbedarf alleine tragen? Sie geht natürlich arbeiten, dadurch ist die Krippe notwendig. Lg

von Milia80 am 24.04.2016, 13:49



Antwort auf Beitrag von Milia80

Soweit ich weiß, ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Hamburg wird der Vater anteilig daran beteidigt.

von WurmsMama am 24.04.2016, 19:25



Antwort auf Beitrag von Milia80

Kommt m.E. darauf an, wie viel Unterhalt bezahlt wird. Bei Zahlung des (reinen) Mindestunterhalts stehen die Chancen gut, dass die KiTa-Kosten anteilig übernommen werden müssen. Muss der KV sowieso schon mehr als den Mindestunterhalt bezahlen, kann es sein, dass weitere Zahlungen nicht mehr verlangt werden.

von shinead am 25.04.2016, 14:08



Antwort auf Beitrag von Milia80

Bei uns ist das so, wenn Eltern miteinander verheiratet sind, auch wenn sie getrennt leben, muss der Vater die Hälfte der Kita-Kosten tragen. So lange bis sie geschieden sind. Auch wird sein Einkommen mit zur Berechnung herangezogen, dafür der Unterhalt aber der Mutter nicht angerechnet.

von Sandr@1974 am 25.04.2016, 17:08



Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Wenn er durch den Mindestunterhalt genau an den Selbstbehalt von 1100 kommt wäre er ja mit 100 EUro Kitagebühr unter dem Mindestbehalt.

von Milia80 am 25.04.2016, 19:50



Antwort auf Beitrag von Milia80

Wenn man zu wenig Einkommen hat kann man Kostenübernahme beim Jugendamt beantragen... kann denn einer seinen Teil bezahlen und der andere stellt Antrag für seinen Teil???

von mf4 am 25.04.2016, 19:58



Antwort auf Beitrag von mf4

ich habe keine Ahnung. Zählt bei so einem Antrag überhaupt das EK den nicht betreuenden Elternteils Ich kenne mich da nicht so aus und kenne auch keine Grenze, wie hoch Einkommen,Vermögen etc. sein darf.

von Milia80 am 25.04.2016, 22:40



Antwort auf Beitrag von Milia80

Ich weiß die Grenzen auch nicht. Hängt ja von Einnahmen UND Ausgaben ab. Ich habe bei keinem Antrag den Kindsvater aufgeführt... allerdings war da auch nie mit Beteiligung an irgendetwas zu rechnen und auch nicht mit Unterhalt.

von mf4 am 26.04.2016, 20:58