Alleinerziehend, na und?

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mehr Unterhalt?

Thema: mehr Unterhalt?

Ich hab durch die Presse mit bekommen, dass die Düsseldorfer Tabelle zum 1.8. geändert wird. Mein ältester wird Ende August 6 und rutscht damit eh etwas höher im Anspruch. Ich habe einen dynamischen Titel, der dem Mindestunterhalt entspricht. Falls mein Ex nicht "freiwillig" die Zahlungen anpasst, wie wäre dann der Weg? Klage? Das möchte ich eigentlich vermeiden. Das Thema Unterhalt ist immer wieder Streitthema hier. Auch wenn er bisher zahlt. Ich weiß nicht ob ich die Kraft für noch mehr Auseinandersetzung habe, aber brauche das Geld eigentlich schon. Ich arbeite derzeit 30 Wochenstunden. Die Betreuungskosten sind gestiegen, der Große möchte zur Musikschule angemeldet werden usw. Ihr wisst ja was all das kostet

von Wunschkind2008 am 28.07.2015, 19:44



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Wenn der Titel dynamisch ist, dann musst du nicht klagen. Du kannst direkt vollstrecken lassen.

von Pamo am 28.07.2015, 19:56



Antwort auf Beitrag von Pamo

Puh ob ich das schaffe ist dann ja was anderes Gilt das auch bei der Neuerung in der Tabelle?

von Wunschkind2008 am 28.07.2015, 19:57



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Um welchen Betrag gehts denn? Wie hoch ist der Sprung? Lohnt sich eine weitere Auseinandersetzung? Evtl. könnte der Kindsvater statt der Erhöhung zb die Musikstunden übernehmen? Oder was anderes? VG ohno

von ohno am 30.07.2015, 18:21



Antwort auf Beitrag von ohno

Also nach der neuen Erhöhung etwa 22 Euro im Montag plus die Erhöhung nach dem Geburtstag. Auch nochmal 30 oder 40 glaube ich Er hat nach und nach alle Extras gestrichen und zahlt wirklich nur noch den mindestSatz Denke nicht dass er Musik oder ähnliches zahlen wird

von Wunschkind2008 am 30.07.2015, 21:35



Antwort auf Beitrag von Wunschkind2008

Also mit den 22,- EUR Erhöhung wirst Du nicht wirklich was rausholen können... Wenn es die Erhöhung nicht gäbe, wärst Du ja weiterhin ohne klargekommen.... Ich persönlich würde nicht wg. "50,- EUR" streiten oder die mit Bauchschmerzen einfordern. Da es aber das Geld für das Kind ist, würde ich dann, wenn er nach Hinweis der Erhöhung nicht alles zahlt, ab einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Titel vollstrecken lassen über die nicht-gezahlten Differenzbeträge, wenn eine bestimmte Summe "zusammengekommen" ist.

von ohno am 30.07.2015, 21:54



Antwort auf Beitrag von ohno

wenn ich bedenke was allein der Hort kostet... Klassenfahrten etc.

von Milia80 am 02.08.2015, 19:39