Ich hätte da mal ein paar Fragen zur Unterhaltsberechnung weil es mir ein Rätsel ist, wie die Rechtsanwältin des KV auf ihre Beträge kommt. Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.... Inwieweit wird die Bezahlung für Rufberereitschaft und Überstunden mit angerechnet ? Der KV ist Elekromeister und betreut ein Objekt. Was ist ÜZ ? Vielleicht ne doofe Frage, aber ich komm einfach nicht drauf? Inwiefern sind Schulden berücksichtigungsfähig? Und sind sie das voll ? Aus der Ehezeit stammen sie definitiv nicht. Dann zahlt der fürsorgliche KV für seinen Sohn eine vorgebundene Rentenversicherung, eine Unfallversicherung und eine private Krankenzusatzversicherung von insgesamt knapp 50,00 €, die seine Anwältin direkt vom Unterhalt abgezogen hat. Das kanns doch nicht sein? Ich wusste noch nicht mal was von diesen Versicherungen. Abgesehen davon ist dahingehend ausreichend für unseren Sohn gesorgt. Abschließend bemerkt die Anwältin, dass sich der großzügige KV in nunmehr 10 Jahren 3x an Extrakosten wie Schullandheim beteiligt hat. Die Beträge überstiegen nie 50,00 €, deswegen kürzt sie den Unterhalt gleichmal auf 300,00 € herunter. Ich bin sauer. Danke vorab für Eure Hilfe. Maya
von Maya81 am 17.04.2012, 17:29