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Mal wieder Unterhalt

Thema: Mal wieder Unterhalt

Ich hätte da mal ein paar Fragen zur Unterhaltsberechnung weil es mir ein Rätsel ist, wie die Rechtsanwältin des KV auf ihre Beträge kommt. Es wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.... Inwieweit wird die Bezahlung für Rufberereitschaft und Überstunden mit angerechnet ? Der KV ist Elekromeister und betreut ein Objekt. Was ist ÜZ ? Vielleicht ne doofe Frage, aber ich komm einfach nicht drauf? Inwiefern sind Schulden berücksichtigungsfähig? Und sind sie das voll ? Aus der Ehezeit stammen sie definitiv nicht. Dann zahlt der fürsorgliche KV für seinen Sohn eine vorgebundene Rentenversicherung, eine Unfallversicherung und eine private Krankenzusatzversicherung von insgesamt knapp 50,00 €, die seine Anwältin direkt vom Unterhalt abgezogen hat. Das kanns doch nicht sein? Ich wusste noch nicht mal was von diesen Versicherungen. Abgesehen davon ist dahingehend ausreichend für unseren Sohn gesorgt. Abschließend bemerkt die Anwältin, dass sich der großzügige KV in nunmehr 10 Jahren 3x an Extrakosten wie Schullandheim beteiligt hat. Die Beträge überstiegen nie 50,00 €, deswegen kürzt sie den Unterhalt gleichmal auf 300,00 € herunter. Ich bin sauer. Danke vorab für Eure Hilfe. Maya

von Maya81 am 17.04.2012, 17:29



Antwort auf Beitrag von Maya81

Unterhalt berechnet sich aus dem, was der Papa irgendwann mal fürs Kind bezahlt hat? Huch... was für ein Unsinn ist das denn? Auch die Versicherungen sind doch sein Ding... .... schläft er mit der Anwältin oder was ist denn da los?

von mf4 am 17.04.2012, 17:37



Antwort auf Beitrag von mf4

Jetzt musste ich lachen :D Die arme Anwältin, ich weiß wovon ich rede ... Ist sicher irgendsoein Versicherungspaket, wo das Kind nunmal mitversichert ist... und das mit dem, was er irgendwann mal bezahlt hat, ist ein Unding ...

von Maya81 am 17.04.2012, 17:40



Antwort auf Beitrag von Maya81

Mei, das ist doch ganz normal. Die Anwälte wollen doch nur euer Bestes. Seine schreibt mal alles so zusammen was sie finden kann, wohlwissend das des bei Gericht eh nicht durchkommt. Erreichen will sie aber einen regen Schriftverkehr mit dem Anwät den DU nun beauftragen musst. Dieser, auch nur an deinem Besten interessiert schreibt natürlich rege zurück und bis das ganze vor Gericht ausgefochten wird haben die beiden Advokaten sich bereits euer Bestes in die Taschen gesteckt. SO läuft das Gschäft.

von bobfahrer am 17.04.2012, 18:01



Antwort auf Beitrag von bobfahrer

Man hätte es nicht besser beschreiben können... ganz übel

von mf4 am 17.04.2012, 18:46