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Mal eine Frage zur Beistandschaft

Thema: Mal eine Frage zur Beistandschaft

Hallo wenn ich über das Jugenadamt eine Beistandschaft und einen Titel habe, bekomme ich dann immer den Mindestunterhalt laut Titel, auch wenn der Vater plötzlich arbeitslos ist? Oder dann nur Unterhaltsvorschuss? Und: Muss der Vater die restl. Summe dann später zurück zahlen? Wäre froh, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann. Danke

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 14:20



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Ich habe demnächst auch einen Termin für eine Beistandschaftsbeantragung. Die Formulare bekomme ich morgen mit der Post. Mich würde es auch interessieren, was damit alles abgedeckt ist bzw. ob die Beistandschaft noch mehr beinhaltet als den Unterhalt.

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 14:42



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ob durch die Beistandschaft automatisch der Unterhaltsvorschuss ein springt wenn KV nicht zahlungsfähig ist, glaube ich nicht, das, denke ich entscheidet der Elterteil der die Beistandsschaft beantragt hat, ich habe eine Beistandschaft, der KV hat damals den Mindestunterhalt in Höhe der Unterhaltsvorschusses gezahlt, da er keine Schulden haben wollte, er hätte nicht zahlen müssen, denn er war unter dem Selbstbehlt mit seinem Einkommen, allerdings arbeitete er 20 Std., da der Ärmste ja Zeit benötigt um seine Dr.-arbeit zu schreiben (was er seit 5 Jahren schon tut), Anfang diesen Jahres habe ich die BEistandschaft eingerichtet und siehe da, er arbeitet jetzt mehr (die haben ihn bissel gequält indem ihm gesagt wurde, dass er doch mehr arbeiten kann).... Ich habe festgestellt, dass die Mitarbeiter des Jugenamtes bei der Beistandschaftsstelle auch unterschiedlich arbeiten, meine Bearbeiterin ist sehr taff. LG Heike

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 15:11



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automatisch geht das mit dem uhv nicht, den muß man schon beantragen. ich kann mich jetzt aber nicht mehr erinnern, ob das eine extrastelle war oder die gleiche, also der beistand...ist bei mir schon 14 jahre her.....kv wollte erst einen vaterschaftstest.

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 15:14



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wenn du einen titel hast und der vater zahlungsunfähig oder nur vermindert zahlungsfähig ist/wird, regelt das der beistand. ggf mußt du unterhaltsvorschuss beantragen, höhe weiß ich nicht, 177€ glaub ich. geht auch nur 6 jahre lang, maximal bis das kind 12 ist. sollte der vater irgendwann mal zahlungsfähig sein/werden, muß er den geleisteten vorschuss ans jugendamt zurückzahlen. @faya beistandschaft kümmert sich nur ums geld!!

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 15:01



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117.- vallie wärens 177.- hät ich mir seit 1 jahr was auf die seite legen können Gruss

Mitglied inaktiv - 21.10.2009, 21:09



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UHV - 6 Jahre = 117,- € - 12 Jahre = 158,- € aber insgesamt höchstens 6 Jahre lang

Mitglied inaktiv - 22.10.2009, 11:16