Alleinerziehend, na und?

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Lohnsteuerkarte - 0,5 / warum hat der KV auch 0,5 auf der Karte?

Thema: Lohnsteuerkarte - 0,5 / warum hat der KV auch 0,5 auf der Karte?

Obwohl ich alleinerziehend bin?

Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 13:30



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Wenn der KV mindestens 60% des Mindestunterhalts zahlt hat er anrecht auf den halben Kinderfreibetrag. Finde ich auch in Ordnung. Wer Unterhalt bezahlt soll auch ein bisschen steuerlich entlastet werden. Das kommt ja dem Kind ggf. über ein höheres Einkommen zugute. Zahlt der Unterhaltspflichtige weniger kann ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden um den kompletten Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte zu haben. Ist auch gerecht, denn wer nicht zahlt soll auch nicht steuerlich profitieren. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 13:40



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Da muss ich direkt mal nachschauen und nachrechnen,ob ich die 60% auch bekomme Man lernt doch immer noch dazu !

Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 14:00



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Ich kenne nur 75 % des Unterhalts. Wichtig ist Steuerklasse II (wobei ich lieber III hätte :-) ) Aber meist lohnt sich die Mühe überhaupt nicht - da muss man schon gut verdienen. Frag Tante google mal nach einem Brutto/Netto Rechner 2010 und rechne dann mit 0,5 oder 1 durch - meist ist es Latte und lohnt den Aufwand nicht.

Mitglied inaktiv - 08.02.2010, 18:11