Mitglied inaktiv
Obwohl ich alleinerziehend bin?
Wenn der KV mindestens 60% des Mindestunterhalts zahlt hat er anrecht auf den halben Kinderfreibetrag. Finde ich auch in Ordnung. Wer Unterhalt bezahlt soll auch ein bisschen steuerlich entlastet werden. Das kommt ja dem Kind ggf. über ein höheres Einkommen zugute. Zahlt der Unterhaltspflichtige weniger kann ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden um den kompletten Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte zu haben. Ist auch gerecht, denn wer nicht zahlt soll auch nicht steuerlich profitieren. Gruß Corinna
Da muss ich direkt mal nachschauen und nachrechnen,ob ich die 60% auch bekomme
Man lernt doch immer noch dazu !
Ich kenne nur 75 % des Unterhalts. Wichtig ist Steuerklasse II (wobei ich lieber III hätte :-) ) Aber meist lohnt sich die Mühe überhaupt nicht - da muss man schon gut verdienen. Frag Tante google mal nach einem Brutto/Netto Rechner 2010 und rechne dann mit 0,5 oder 1 durch - meist ist es Latte und lohnt den Aufwand nicht.
Die letzten 10 Beiträge
- Plötzlich teilzeit allein mit 2 jungs
- Trennung vom Kindsvater
- Hilfe - Scheidung, neuer Job, neue Wohnung, neue Kita
- Wunsch nach papa
- Änderung der Umgangstage
- Umzug zu neuer Partnerin ohne Kinder
- Umzug mit Kind
- Mein narzistischer Ex treibt mich noch in den Wahnsinn
- Alleinerziehend und mit Kindern auf‘s Schiff
- Ferienwohnung, wie mit dem Kind im großen Bett schlafen, ohne das er rausfällt