Alleinerziehend, na und?

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logistische frage

Thema: logistische frage

wie gestern schon geschrieben, steht der unterhalt des kv aus. da er immer selbst überwiesen hat und das jahrelang, habe ich nun die befürchtung, daß ihm etwas passiert ist, zb ka-aufenthalt o.ä. generell würde mich interessieren, wie erfährt das einzige kind von sowas? ( oder auch schlimmerem? ) er hasst mich abgrundtief, hatte nie kontakt zum kind, muß ich dazu sagen, wer meine geschichte nicht verfolgt hat....

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 09:37



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bist du sicher, dass es nichts mit dem Zeugnis zu tun hat?

von shortie am 02.12.2010, 09:44



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nein, bin ich mir nicht sicher und ich zerbreche mir auch schon seit gestern alle verfügbaren köpfe, wie das zusammenhängen könnte. hab jetzt eine mail geschickt, mit der bitte um zahlung bis dienstag. wenn aber nichts zurückkommt, weiß ich auch nicht mehr...sehe nicht, ob er sie liest. mist, das hätte ich einstellen können, hilft aber auch nicht viel, er könnte urlaub haben...

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 09:48



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ich kann Mails auch ohne sie zu bestätigen lesen, also sie öffnet sich ja trotzdem. wäre ein goodwill, den button zu klicken. :-) hm, und doch mal irgendwo anrufen, aus der begründeten Sorge, dass etwas passiert sein könnte?! wegen der jahrelangen suptertollen verlässlichkeit? in meinem fall würde ich es über seine verwandten versuchen, obwohl ich nicht weiß, ob die adressen noch stimmen, aber ich hätte einige, die ich raussuchen könnte. dann seine uni. und im notfall mal zum wohnort fahren. würde ich dann suchen, so wieß ich auch nicht, wo er wohnt. nur auf dem papier. aber hier ginge es nur ums "lebt er noch", geld kommt ja gar keins, jetzt nicht, früher nicht, und auch in zukunft sicher nicht. dafür gibt es mindestens einmal monatlich kontakt, wenn ich ihn anrufe. wir wissen also im großen und ganzen, wie es ihm geht. aber nur ganz grob.

von shortie am 02.12.2010, 09:55



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ich habe seine adresse und seine telefonnummer, auch eine handynummer von 2008. wenn ICH anrufe, geht er nicht hin. meine tochter will nicht anrufen, unterdrücken und auflegen, wenn er hingeht, das könnte ich machen. oder jemanden bitten. ich habe weder verwandtennamen, geschweige denn adressen oder nummern, ich glaube, er hat mir das auch bewußt verschwiegen, denn schließlich war ich ja schuld am herzinfarkt seines vaters. mich würde aber auch interessieren ob es einen automatismus gibt, der informiert.

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 10:01



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nein, ich glaube, das ist nur das "sozialamt", welche stelle da auch immer mit befasst sein mag heutzutage, die sich melden, wenn der vater ein pflegefall wird, oder sozialfall, und das kind/die kinder zur zuzahlung bewegen müssen. also nur, wenn der KV dem staat auf der tasche liegt. salopp. es sei denn, er hätte das kind als nächsten angehörigen im falle eines unfalls irgendwo angegeben. und dann hätte sie ja schon längst bescheid bekommen. wenn etwas wäre.

von shortie am 02.12.2010, 10:08



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ogott, mein alptraum. zuzahlen müssen. sie bekommt mal ein stattliches sümmchen von der oma. nicht daß sie da rangehen... nein. ich will nicht dran denken.

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 10:12



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Ich würde da unterdrückt anrufen und auflegen, sofern er ran geht. Ansonsten würde ich mal bei der Gemeinde nachfragen, wie man an seine Adresse kommen kann. Sollte Schlimmeres passiert sein, hört man in Erbschaftsangelegenheiten irgendwann davon oder aber - sofern er arm ist - wenn es um die Gebühren von "sonst was Schlimmen" geht... Blöde Situation! Aber das Jugendamt müßte doch daran interessiert sein dass er zahlt, oder? können die nichts in Erfahrung bringen?

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 12:19



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da meine tochter schon so alt ist und ich keinen unterhaltsvorschuss bekommen würde, auch weil ich wieder verehelicht bin und er die letzten 14 jahre bezahlt hat, ist denen das erst mal banane. als ich vor 3 jahren mal kontakt hatte, weil er willkürlich gekürzt hatte, hieß es: mei, kenna´s den ned oruafa und des selber klärn? nein. kann ich nicht. dann haben sie auch geholfen.... wuaaahhhh, er erreicht immer sein ziel. ich habe scherereien.

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 12:45



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... kommt mir bekannt vor... ist das am Ende nicht fast immer so, dass die Väter - trotz Revolte und Anspruch auf mehr Rechte - viel eher "Wildsau" (sorry) spielen können und irgendwie damit durchkommen??? Ich drücke Dir die Daumen, dass Du alles gut für euch regeln kannst und bald das UGeld hast. Scherereien... genau: WUAAAHHH

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 13:42



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Hallo, eine "formaljuristische" Mahnung ist eine Email aber nicht. Dazu bedarf es mind. eines Einwurfeinschreibens. Viele Grüße Désirée

von desireekk am 02.12.2010, 11:42



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aber ich dachte, da ich einen sofort vollstreckbaren titel habe, brauche ich gar nicht großartig mahnen??? ich hör das jugendamt eben schon meutern....jetz woartens hoit no a bissl....weihnachten wartet auch nicht und mein kind will eine lampe und einen neuen spiegel.

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 12:00



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...mit Rückantwort. Ist doch mal eine Idee, dann kriegst Du auch raus, ob er daheim ist.

von Petra28 am 02.12.2010, 12:00



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daß er lebt und daß er sprechen kann. also ist es tatsächlich absicht und nicht unvermögen.

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 12:05



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Dann schick ihm noch eine SMS! Da du den Titel hast, kannst du sofort pfänden. Kennst du den Arbeitgeber? Dann würde ich in der SMS direkt formulieren: sollte am Dienstag der Unterhalt nicht auf meinem Konto eingegangen sein, werde ich Mittwochfrüh die Pfändung bei deinem Arbeitgeber in die Wege leiten..... Hat auch den Vorteil, dass du zukünftig direkt vom Arbeitgeber dein Geld bekämst.

von ursel66 am 02.12.2010, 12:16



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Wie hast Du das raus bekommen? angerufen?

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 12:20



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muß ich da übers jugendamt gehen? ja, den ag kenne ich.... wie gesagt, die beim jugendamt haben sicher keine eile, dann ist wieder vor den feiertagen, an den feiertagen, zwischen den jahren, die erste januarwoche und schwupp haben wir mitte januar und vallie kein geld.

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 12:23



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ja, angerufen.

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 12:24



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Nein, ich würd direkt zum Amtsgericht gehen. Hier in Köln gibt es eine Gerichtsvollzieherverteilerstelle *grins Ich denke, dass das darüber läuft. Wenn du seine Kontoverbindung hast, kannst du natürlich auch erst mal sein Konto pfänden......... (evtl. die schnellere Möglichkeit, wenn er seinen Lohn am Ende des Monats bekommt) DAS wäre dann erst mal gesperrt, bis er die Summe zahlt.

von ursel66 am 02.12.2010, 12:33



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ach du lieber himmel!!! originalurkunde des titels liegt aber beim jugendamt. kann ich da auch mit der kopie antanzen? gerichtsvollzieherverteilerstelle...na das muß ich erst mal googlen für münchen...

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 12:35



Antwort auf Beitrag von ursel66

wie günstig, ursel, ich kann dort zu fuß hinlaufen von der arbeit aus... na das passt aber mal wieder wie popo auf eimerle.

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 12:41



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Vallie, wie ich es Dir gestern geschrieben habe... Du rufst beim JA an, sagst, er zahlt nicht - die haben die Urkunde, DIE lassen vollstrecken in Tochters Namen. LG Sue

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 14:17



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Hallo vallie, hatte ich nicht auf dem Schirm, sorry. Dann sofort zum Jugendamt! Wenn die nicht SOFORT reagieren, dann würde ich die Originalurkunde "mitnehmen". Viele Grüße Désirée

von desireekk am 02.12.2010, 14:24



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Du brauchst schon das Original und ICH würde mir diesen Spaß gönnen! Hol die Urkunde, geh zum Amtsgericht und schick den Gerichtsvollzieher raus. Dein Ex weiß, dass es dauert - warum auch immer er auf Zeit spielt??? - so kannst du ihm mal zeigen, es geht auch anders. Der Gerichtsvollzieher fändet seine Gebühren direkt mit (bringt natürlich nur was, wenn du weißt, das er was hat).... Ich bin damit 3 x vor die Pumpe gelaufen, mein Ex hat die Finger gehoben *grummel

von ursel66 am 02.12.2010, 16:51



Antwort auf Beitrag von ursel66

Weiß er das es das Jugendamt nicht eilig hat? Ich würde auch nochmal eine SMS schreiben und sagen das das JUgendamt sich dann an seine AG richtet! Dann ist der UH sicher schnell da! Und wenn nicht dann kannst du ja immer noch zu Gericht gehen!

Mitglied inaktiv - 02.12.2010, 17:54