Alleinerziehend, na und?

Forum Alleinerziehend, na und?

Kv zahlt hat keinen Unterhalt gezahlt

Thema: Kv zahlt hat keinen Unterhalt gezahlt

Hallo! Der KV von meinem zweiten Kind hat in diesem Monat (bisher) keinen Unterhalt gezahlt. Wenn ich ihn darauf anspreche, macht er Ärger (er ist da nicht belastbar). Da er einen Dauerauftrag hatte, hat er es sicherlich nicht einfach so vergessen. Was mache ich? Er muss meiner Meinung nach zahlen. Er hat nur das eine Kind, meines Wissens keine Schulden und keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen. Er zahlt je schon viel weniger als er müsste (200 Euro bei Nettoeinkommen von wahrscheinlich 3000 Euro). Er meint wahrscheinlich wieder, das Kind wäre zur Hälfte bei ihm (zwei Tage plus Nächte pro Woche). Aber außer Essen hat der kaum Ausgaben, eigenes Zimmer, Kleidung, Kita-Essensgeld, Krankenversicherung.... ist alles mein Part. Ich bin auf das Geld nicht angewiesen, aber andererseits bekomme ich für Kind 1 auch schon keinen Unterhalt (da ist es hoffnungslos) und ihm dürfte der Unterhalt nicht wirklich weh tun. Wahrscheinlich will er damit demonstrieren, dass wir ein Wechselmodell haben (haben wir nicht, ginge auch nicht, damit wäre er überfordert, aber er ist anderer Meinung). Ich spreche ihn einmal darauf an. Wenn dann kein Unterhalt fließt, was würdet ihr machen: Beistandsschaft beim Jugendamt, Anwalt oder nichts? Ich tendiere dazu, mir das Bein zu brechen und mich mal 2 Wochen ins Krankenhaus zu legen und ihn auflaufen zu lassen mit 2 Wochen Wechselmodell. Dann nehme ich das Kind nur zurück, wenn er wieder Unterhalt zahlt. Könnte aber auch nach hinten losgehen. Gruß, Sabri

von Sabri am 12.04.2011, 23:33



Antwort auf Beitrag von Sabri

Auflaufen lassen ist gut, aber nicht dabei die eigene Gesundheit riskieren. Ansonsten denke ich, Anwalt und feddisch. Bloss nicht tolerant sein, sonst nimmt er sich in Zukunft groessere Freiheiten raus.

von Pamo am 13.04.2011, 03:07



Antwort auf Beitrag von Sabri

Keine Spielchen mit dem Kind! Auflaufen lassen? Nö! Ihr fahrt aktuell kein Wechselmodell, zwei Tage und Nächte sind in der Düsseldorfer Tabelle abgedeckt. Er kann nicht einfach so den Unterhalt streichen egal aus welchem Grund. Geh zum Anwalt (meist schneller als das JA, gibt aber Ausnahmen) und fordere den korrekten Unterhalt für die 3000 Euro netto ein. Kein Entgegenkommen mehr. Wichtig: In Verzug setzen, schriftlich! Wie kommt man auf den schmalen Trichter eine Sondervereinbarung hier zu treffen? Wenn er die Differenz zum korrekten Unterhalt nachweislich fürs Kind anlegen würde könnte ich es verstehen, ansonsten ist mir unbegreifbar warum Frauen "immer" den KV pampern. Dann würde ich auch denken ich könnte mir alles erlauben.

von shinead am 13.04.2011, 07:24



Antwort auf Beitrag von Sabri

Schließe mich mal wieder gerne shinead an :) Man (Frau!) ist so oft zu weich! Interessierte Männer setzen ihre Rechte einfach durch. Diskussion hin und her. DU bist übrigens auf das Geld deiner Meinung nach nicht angwiesen, es ist aber nicht dein Geld, sondern das des Kindes, auf welches du "verzichtest". (Ähem, tönt eine, die selbst mangels Erfolgsaussicht bislang weder Umgang noch Unterhalt eingeklagt hat ...)

von shortie am 13.04.2011, 11:47