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Kurze Frage zur Düsseldorfer Tabelle

Thema: Kurze Frage zur Düsseldorfer Tabelle

N´abend ! Kann mir jemand sagen, ob von den Beträgen, die in der DDT vermerkt sind bei Berechnung des Unterhaltsanspruches das hälftige Kindergeld noch abgezogen werden muß oder nicht ? Steh grad auf dem Schlauch ... Danke und VG !

von Ikmam am 23.04.2012, 18:47



Antwort auf Beitrag von Ikmam

Hallo, die Tabelle mit den Beträgen ab 314 Euro ist ohne hälftiges Kindergeld. Ganz untern auf der Seite findest Du die Beträge mit hälftigem Kindergeld. http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php LG Sibs

von sibs1 am 23.04.2012, 19:08



Antwort auf Beitrag von sibs1

DANKE SCHÖN !!

von Ikmam am 23.04.2012, 20:22