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Kündigung

Thema: Kündigung

Hallo ihr Lieben ! Bin arg durch den Wind ,vielleicht habt ihr Rat und ein paar tröstende Worte für mich ,würde mich sehr freuen ! Seit September 2010 arbeite ich auf 400 Euro-Basis als Hauswirtschafterin in einem Altenheim -bin dort sehr glücklich und wollte laaaange dort bleiben ! Nun war ich seit Oktober 2011 insgesamt 10 Tage krank ,immer mit pünktlichem Krankenschein . Heute hatte ich meinen ersten Arbeitstag, nachdem ich letzte Woche mit schwerem grippalem Infekt total flachlag und wurde sofort zum Chef zitiert -er kam gleich zur Sache und kündigte mir mündlich,ich bräuchte im Februar nicht mehr zu erscheinen und es wäre meine Entscheidung ,ob ich im Januar noch arbeite ! Natürlich werde ich das tun ! Mein Vertrag wäre noch bis Ende August gegangen. Kann er mir so einfach kündigen ? Habe ich Möglichkeiten,dagegen vor zu gehen ? Bin absolut fertig heute und weiss weder ein noch aus . Lg Heike !

von MeinSternchen am 11.01.2012, 13:31



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Schau mal was ich dazu gefunden habe: Grundsätzlich gilt das Kündigungsschutzgesetz, das die prinzipielle Kündigungsfreiheit des Arbeitgebers eingrenzt, auch bei geringfügig Beschäftigten in so genannten "Minijobs". Das Gesetz macht in seinem Anwendungsbereich keine Ausnahme hinsichtlich der Art des jeweiligen Arbeitsverhältnisses. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kündigungsschutzgesetz auf den jeweiligen Betrieb anwendbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn in dem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beziehungsweise mehr als fünf Arbeitnehmer, die vor dem 31.12.2003 eingestellt wurden, beschäftigt sind; Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte werden dabei, je nach Grad der Beschäftigung, der sich nach der wöchentlichen Arbeitszeit bemisst, als ½- oder ¾- Kraft gezählt. Ist dies der Fall, das Kündigungsschutzgesetz also dem Grunde nach anwendbar, sind die gleichen Regeln wie bei "normalen" Beschäftigungsverhältnissen anwendbar. Daneben greift außerdem der so genannte besondere Kündigungsschutz, beispielsweise durch das Mutterschutzgesetz. Wenn das zutrifft, würde ich eine Kündigungsschutzklage einreichen. (Ohne Gewähr, ich habe bisher nur in Vollzeit gearbeitet, daher lasse ich mich gerne eines besseren belehren) Wobei man immer bedenken muss, selbst wenn man Recht bekommt, ob man da dann noch arbeiten möchte. Lass den Kopf nicht hängen, so ein 400 Euro Job ist relativ leicht zu finden. Das wird schon wieder. Grüße dich ganz lieb.

von arzule am 11.01.2012, 13:40



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Ich würde in jedem Fall weiterhin zur Arbeit gehen. Sonst legt er Dir das hinterher vielleicht so aus und sagt, Du bist ja nicht mehr zur Arbeit erschienen. Ist eine mündliche Kündigung eigentlich wirksam? Ansonsten schließe ich mich den Worten von arzule an. Alles erdenklich Gute wünsche ich Dir!

von Danie1710 am 11.01.2012, 13:47



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Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Solange Du nichts schriftliches hast, brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen.

von shinead am 11.01.2012, 13:57



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Ich habe nochmal recherchiert. Mündliche Kündigungen sind wirklich nicht wirksam. Einfach hingehen und unbedingt Arbeitskraft anbieten. Ich weiß, es fällt dir sicher nicht einfach. Augen zu und durch.

von arzule am 11.01.2012, 14:00



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Habe mal geschaut, leider hatte sich zwischdenzeitlich mein Laptop aufgehangen. Schau mal, was ich gefunden habe: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen Aber das BGB ist da eindeutig und bietet in § 623 BGB keinerlei Raum für irgendwelche Rechtsirrtümer. Im Arbeitsrecht ist jede - und d. h. wirklich ausnahmslos jede - Kündigung nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt ist. Weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen können sich z. B. aus dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ergeben. Aber bei einer mündlichen Kündigung oder einer Kündigung per SMS ist alles zu spät und die Kündigung ist alleine schon aus diesem Grund unwirksam. BIETE ALSO AUF JEDEN FALL DEINE ARBEITSKRAFT WEITERHIN AN - von wegen, es bleibt Dir überlassen, ob Du im Januar noch arbeiten kommst..... Tust Du es nicht, hat er etwas gegen Dich in der Hand! Echt mies diese Masche. Krankheit alleine ist nämlich kein Kündigungsgrund. LG Danie

von Danie1710 am 11.01.2012, 15:03



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Nach § 623 BGB muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Außerdem hört es sich so an, als wäre der Arbeitsvertrag befristet. In diesem Fall wäre der Arbeitsvertrag nur dann ordentlich kündbar, wenn dies so im geltenden Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Darüberhinaus scheint mir auch die Kündigungsfrist etwas seltsam. Schau mal nach ob ggf. in einem Tarifvertrag oder dem Arbeitsvertrag Kündigungsfristen geregelt sind. Ansonsten gilt § 622 BGB. In deinem Fall würde dann vmtl. die Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Folgemonats gelten. Frühstens wäre das Arbeitsverhältnis also am 15.02 beendet. Du wirst aber, wenn du weiterhin dort arbeiten möchtest bzw. mindestens bis zum 15.02 bezahlt werden willst, wohl kaum darum herum kommen Klage vor dem Arbeitsgericht (auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung) zu erheben. Vielleicht solltest du dich einmal kurz in dieser Sache von einem Anwalt beraten lassen. Falls du dir die Beratung nicht leisten kannst hast du evtl. Anspruch auf sog. Beratungshilfe (quasi die Vorform zur Prozesskostenhilfe). Beantragen kannst du die beim Gericht, evtl. macht das auch der Anwalt für dich.

von Ebba am 11.01.2012, 15:04



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Ich glaube auch nicht das das rechtens ist . Ich würde A) weiter arbeiten gehen B) zum Arbeitsamt gehen und ihnen das schildern und die wissen das bestimmt wie die Rechtslage ist . Und hin musst du da eh dann .

von nociolla am 11.01.2012, 15:24



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Wow , so viele Antworten ! Vielen herzlichen Dank dafür! Ich werde a ) natürlich weiter arbeiten gehen und b ) einen Anwalt aufsuchen ,der mich beraten kann ,denn alleine schaffe ich das nicht . Sehr komisch klang für mich die Aussage meines Chefs heut morgen , das es meine Entscheidung wäre ,ob ich im Januar weiter arbeiten komme oder nicht - mein Ex meinte zu mir ,der will mich einsparen und mich so irgendwie los werden . Recht herzlichen Dank für Eure Hilfe ! Lg Heike !

von MeinSternchen am 11.01.2012, 16:19



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Bei einer regulären Kündigung würde es einer Freistellung gleich kommen. Das ist nicht ungewöhnlich. In Deinem Fall ist es Link, weil er Dich feuern könnte, wenn Du nicht zur Arbeit erscheinst. Denn die mündliche Kündigung ist ja nicht rechtskräftig.

von shinead am 11.01.2012, 17:21



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Einfach nicht mehr gehen ,käme für mich nicht in Frage - dazu mache ich die Arbeit viel zu gerne . Und ich glaube , mein Chef hat nicht damit gerechnet,das ich sage,ich komme weiter .Ich glaube ,ihm wäre es lieber gewesen ,ich wäre sofort auf nimmerwiedersehen heute morgen verschwunden . Ich bin zwar noch sehr durcheinander , aber eure Posts haben mir sehr geholfen . Habe gerade mal in meinen Arbeitsvertrag geschaut , da steht etwas von einer 6wöchigen Kündigungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 12 Monaten-hiesse,ich könnte noch den ganzen Februar dort aufschlagen und bekäme noch den vollen Monat bezahlt ,oder ? Lg Heike !

von MeinSternchen am 11.01.2012, 17:41



Antwort auf Beitrag von MeinSternchen

Da die Kündigung ja schon wegen ihrer fehlenden Schriftform unwirksam ist kannst du dort auch noch bis zum Ende der Befristung aufschlagen, es sei denn, der ArbGeb kündigt jetzt noch einmal schriftlich mit korrekter Kündigungsfrist und bestehendem Kündigungsgrund. Deine Erkrankung ist aber sicherlich kein Grund. Aber wichtig ist, ohne Klage bekommst du vmtl. gar nichts. Sicher wird der ArbGeb nicht brav nicken und dich bis August weiter beschäftigen und bezahlen, wenn du ihm freundlich sagst seine Kündigung sei unwirksam :-). Also, wie ja schon von die geplant, einen Anwalt aufsuchen und damit auch nicht zulange warten

von Ebba am 11.01.2012, 18:02