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Kontovollmacht ältere Kinder

Thema: Kontovollmacht ältere Kinder

Ich überlege, meinem Großen (20) eine Kontovollmacht zu erteilen. Er ist sehr vernünftig und würde sie nicht missbrauchen. Aber "irgendwo" hab ich Bauchgrummen - er ist mein Kind :-) Hat das jemand von euch? Schon mal drüber nachgedacht und es (nicht) gemacht?

von ungewohnt am 15.05.2013, 21:23



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Nein, weil mein Kind da noch zu klein für ist.... Hast Du eine Alternative? Und warum hast Du das Bauchgrummeln, wenn er Dein Vertrauen hat?

von Fru am 15.05.2013, 21:28



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Wenn es auf meinem Konto etwas erwähnenswertes gäbe würde ich es machen. Ich hätte da keinerlei Bedenken. Sollte dir z.B. mal etwas passieren dann kann man nicht mal eben auf das Konto zugreifen, wenn nötig.

von mf4 am 15.05.2013, 21:30



Antwort auf Beitrag von mf4

Bauchgrummeln habe ich nur "weil ich die Mutter bin" :-) sollte mir etwas passieren, bekäme ich noch 3 Monate Gehalt und ich weiß, die Miete usw. würde bezahlt werden. Aber die Lebensmittel usw nicht. Daher die Überlegung, eine Vollmacht zu erstellen. Sicher würden meine Kinder, da Kinder einer Mitarbeiterin, bei uns unterstützt werden. Im Augenblick sehe ich nur Vorteile und keine Nachteile für eine Vollmacht.

von ungewohnt am 15.05.2013, 21:41



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Du kennst dein Kind am besten. Ich hatte eine Kontovollmacht für das Konto meiner Eltern weil ich jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit bei der Bank vorbeikam und meine Eltern damals sehr viele Rechnungen zu überweisen hatten und nicht immer zur Bank konnten ( damals gab es noch kein Onlinebanking). Mir wäre nie in den Sinn gekommen diese Vollmacht zu missbrauchen.

von Soie am 15.05.2013, 22:00



Antwort auf Beitrag von Soie

Wir reden doch aber hier nicht davon, dass man für die Eltern auf die Bank geht sondern, dass man es nicht selbst kann, im schlimmsten Falle, weil man tot ist. Dann nutzt die Vollmacht nichts, denn mit oder ohne muss erst die Erbschaft geklärt sein. Lediglich für die Bestattung gäbe es Geld (was die Bank auch nicht muss aber meist tut) und Miet-Abbuchung usw. ist auch nicht klar, denn das Konto wird bis zur Klärung eingefroren, Daueraufträge gesperrt, Gehälter würden eingehen aber nichts geht raus. Die Bank gibt nicht einmal Auskunft über den Kontostand.

von mf4 am 15.05.2013, 22:35



Antwort auf Beitrag von mf4

Das soll eben nicht passieren. Daher Kontovollmacht über den Tod hinaus. Bei uns werden die Daueraufträge weiter ausgeführt.

von ungewohnt am 16.05.2013, 06:06