Alleinerziehend, na und?

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Umgang - Frage dazu

Thema: Umgang - Frage dazu

Der KV wohnt im deutschlandnahen Ausland. Seit er dorthin gezogen ist, sind die Umgangswochenende problematischer geworden. Ich hab ihm aber gesagt, entweder Kind von Freitag bis Sonntag oder Kind bleibt bei uns und macht, was wir geplant haben. (Es hatte begonnen, daß er Kind erst Samstag zum frühen Nachmittag holte und Sonntag zum Mittag wieder ablieferte). Jedenfalls holte nun, wenn denn Umgang stattfand, die Frau des KV das Kind am Freitag ab und der KV kam Samstag zum frühen Nachmittag hinzu. Nun hat er dieses Wochenende am Mittwoch abgesagt, weil er beruflich eingespannt ist, bot aber meiner Tochter an, daß sie von seiner Frau abgeholt werden könnte, und das Wochenende mit ihr verbringen könne. Nee, wollt sie nicht - aber ich hätte auch gesagt, nö ist nicht. Umgang ist dazu da, daß Kind und Vater ihre Beziehung pflegen können und nicht Kind und Stiefmutter (keine weiteren Kinder aus dieser Beziehung). Wenn's nach mir ginge, würde mein Kind sowieso kein Wochenende von mir getrennt sein. Ich frage mich nur, habe ich das Recht, dazu nein zu sagen, wenn er das denn durchdrücken wollte?

von chartinael am 16.09.2012, 21:42



Antwort auf Beitrag von chartinael

mich würde das jetzt nicht sonderlich stöern wenn kind mit ihr klar kommt und sie sich auch länger kennen evtl.sogar zusammen wohnen. wenn du einen neuen mann hast ist dein kind sicher auch mal mit ihm alleine. wie alt ist das kind denn?

von Milia80 am 16.09.2012, 22:06



Antwort auf Beitrag von Milia80

Kind ist 12,5 ... sie möchte ja gottseidank nicht ihre Freizeit mit der Frau vom KV verbringen. Die ist nett, keine Frage - aber wenn sie die Wahl hat, ihre Wochenenden mit der Frau zu verbringen, der Vater ist in einem fremden Land oder ihrer Familie hier, also uns (iche, mein mann, schwesterchen) und ihren Freundinnen, fällt die Wahl nicht auf die Frau des KV irgendwo in der Pampa aufm Dorf - also nicht in der Wohnung des KV und dessen Frau, sondern auf dem Landsitz hier in der Nähe. Ich glaube auch nicht, daß ich sie nach Amsterdam fliegen ließe, wenn der Vater nicht zuhause ist. Ganz ehrlich, was soll sie dort? Sie fand es schon doof genug, daß in den Ferien, die sie bei ihm verbracht hatte, sie ihn morgens nicht sah und abends erst ab 9 und ansonsten nur seine Frau da war. Also, er drängt ja gottseidank nicht darauf, daß sie an Wochenenden zu ihm kommt, wenn er nicht da ist - aber er hat es diesmal ins Gespräch gebracht und ich finde das halt extrem doof. Seit er in Amsterdam wohnt, ist umgang sowieso nicht regelmäßig und er verschiebt mehr wochenenden als gut für die Große ist. Aber mittlerweile ist es ihr halt auch recht egal.

von chartinael am 16.09.2012, 22:53



Antwort auf Beitrag von chartinael

Warum sollte das Kind/ der KV auf die Umgangswochenenden verzichten? Bei meinem Großen sorgt sich der KV auch nicht besonders zu den Umgangszeiten um das Kind, aber er findet immer "Ersatz". Natürlich finde ich das nicht gut und rege mich besonders deswegen darüber auf, weil eben dieser Mann andererseits gerade erst das GSR durchgeboxt hat. Andereseits aber ist es für mich ganz klar, dass mein Sohn das Recht hat, die Wochenenden zumindest in der Wohnung seines Vaters zu verbringen- sei dieser nun anwesend oder auch nicht, irgend ein erwachsenes Familienmitglied, zu dem mein Kind Bezug hat, ist letzlich da, insofern spricht auch nichts gegen den Umgang. Und Stiefmutter ist die Neue Deines Ex schon gar nicht, denn die Mutter bist Du ;)

von angry.me am 16.09.2012, 22:13



Antwort auf Beitrag von chartinael

Rechtlich gesehen ist das die korrekte Bezeichnung sofern sie verheiratet sind. Ist doch super dass er dann nicht darauf drängt. Rechtlich könnte er es meines Wissens, aber nur wenn ein Umgang gerichtlich festgelegt ist. Und mit 12,5 hat man auch schon ein erhebliches Mitspracherecht. Geht ja nicht mehr darum Bindung auszubauen sondern Kontakt zu pflegen. Wenn er nicht da ist und Tochter nun nicht unbedingt Zeit mit der Stiefmutter verbringen will, dann fällt der Umgang halt aus. Sollte er sich dann aufregen, was er ja aktuell gar nicht macht, würde ich es auf ein Verfahren ankommen lassen und mich entspannt zurücklehnen.

von Sternenschnuppe am 17.09.2012, 11:18