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Kita-Satzung, Geschwisterkindregelung?

Thema: Kita-Satzung, Geschwisterkindregelung?

Anläßlich meiner aktuellen Situation habe ich mal eine Frage. Der Hort hat mir ja gesagt, dass alle freien Plätze an Geschwisterkinder gegangen sind, sprich alle 10 frei werdenden Plätze von insgesamt 40 Hortanmeldungen. Es wird sich immer auf die Kita-Satzung für die Münchner Kita`s von 2006 berufen. Ich habe mir jetzt die Satzung mal ausgedruckt, ABER ich finde da - außer ich bin blind - KEINERLEI Regelung bzgl. Geschwisterkinder im Aufnahmeverfahren. Kann mir von Euch jemand sagen, wo dieses "Vorrecht" verankert ist? Bin nämlich im Begriff jetzt an unser Stadtoberhaupt heranzutreten und ihn um eine konkrete Stellungnahme zu bitten und werde ihn dann auch mit den grotesken Aussagen seiner Kinderbeauftragen vom letzten Oktober konfrontieren. Mal sehen was da kommt. VG Claudia

Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 12:43



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schreib direkt an den Ude ! Das habe ich ja auch gemacht und da kam nach drei Tagen die erste Reaktion. Eine abschließende Antwort auf mein Anliegen (HPK) bekomme ich wohl von ihm PERSÖNLICH laut letzter mail. LG Sue

Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 13:11



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Hast Du per eMail geschrieben oder auf dem Postweg?

Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 13:13



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per mail, die Adresse findest auf der München-Seite oder über google. Ich hatte noch div. andere auf cc stehen :o)))

Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 13:17



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Hm, ich komme zwar nicht aus München und kenne die dortigen Regelungen nicht, aber ich finde es absolut korrekt, dass Geschwisterkinder bevorzugt werden. Das ist bei uns in S auch so und ich fände es eher erschreckend, wenn dem nicht so wäre. Und dabei sehe ich nicht nur die Oragnisationserleichterung der Eltern, die aber m. E. auch nicht zu gering anzusetzen ist. Vor allem Dingen geht es aus meiner Sicht um die Kinder, die ihren aushäusigen Lebensraum teilen und sich gegenseitig unterstüzen können. Meinen Kindern ist das sehr wichtig und ich denke, dass das bei fast allen Geschistern so ist. Voraussetzung ist natürlich, dass bereits dem ersten Kind nach ojektiven Maßstäben der Platz zusteht und dieses natürlich auch die Einrichtung noch besucht. Aber unter diesen Rahmenbedingungen, finde ich die Geschwisterregelung korrekt und für die Kinder sehr wichtig. Gruß Kerstin

Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 15:44



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Bei uns ist es auch so das Geschwisterkinder vorgehen und ich finde es auch ok . Ich möchte meine zwei vor Arbeit nicht in zwei Einrichtungen bringen und nach Arbeit wieder bei zwei abholen . Ich würde es auch kaum für die Kinder gerecht hinbekommen zwei total verschiedene Freundeskreise von ihnen zu Pflegen ,so haben sie doch einen Freundeskreis wo es auch Überschneidungen gibt was mehr als praktisch ist . Noch das zu ist das Essen für das Zweite Kind Preiswerter wenn sie in einer Einrichtung sind und die Einrichtungsgebühren auch . Jedenfalls hier . Gruß Anja

Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 18:19



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Finde ich jetzt per se nicht korrekt. Angenommen eines der Kinder ist schon in der Einrichtung und das andere bei einer TaMu (Plätze für U3 sind ja erst im Ausbau). Warum sollte das zweite Kind bevorzugt behandelt werden, nur weil das Geschwisterkind schon in dieser Einrichtung ist? Die verschiedene haushäusige Lebenswelt hat ja vorher auch funktioniert, die Kinder sich nicht unterstützen können (Einzelkinder oder Kinder, bei denen das Geschwisterkind schon gar nicht mehr die Einrichtung besucht müssen auch allein klar kommen und es klappt) und es mussten von den Eltern/Mama/Papa zwei "Abgabeorte" angesteuert werden. Von daher finde ich die Argumentationen jetzt nicht wirklich griffig. Und die günstigeren Konditionen bei Essen und Beitrag für das Geschwisterkind empfinde ich auch nicht so geglückt, wenn gleichzeitig von "hortplatzlosen" Eltern/Ae`s angenommen wird, dass sie sich selbstverständlich um eine Alternative bemühen, die meist mit vermehrten Kosten verbunden sind, z.B. der TaMu. Ich bin nicht betroffen, aber ich kann die "geschwisterlose" Gegenseite sehr gut verstehen. LG

Mitglied inaktiv - 20.03.2009, 20:29