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Mal wieder Unterhaltsfrage

Thema: Mal wieder Unterhaltsfrage

Die Düsseldorfer Tabelle ist ja für den Fall, dass es um zwei unterhaltsberechtigte Kinder geht, ausgelegt. Der RA des KV schreibt, dass der KV ja nun mehr zwei unterhaltsberechtigte Kinder, nämlich genau drei hat und somit automatisch eine einkommensstufe niedriger liegt. Laut google sagt da jeder was anderes. Ist es nicht eigentlich so, dass man nur dann eine Einkommensstufe herabsetzen kann, wenn nach Abzug aller unterhaltsberechtigter, der Selbstbehalt unterschritten wäre ? Hab erst Mittwoch einen Termin bei der RÄ und bin langsam am verzweifeln... Kann der KV auch seine Bausparverträge vom Nettogehalt abziehen? Unfallversicherung auch?

Mitglied inaktiv - 26.01.2015, 12:24



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Das ist anscheinend Auslegungssache. In meiner Familie gibt es einen Fall wo der unterhaltspflichtige Vater mittlerweile 4 Kinder und eine Ehefrau ohne Einkommen unterhalten muss, die Mutter des unehelichen ersten Kindes konnte trotzdem durchsetzen dass sie weiterhin die 450 EUR für das Kind bekommt, obwohl es eben nun 5 Unterhaltsberechtigte sind. Begründung: Selbstbehalt noch lange nicht erreicht. Ich selber empfinde das als sehr ungerecht, in einer normalen Rama Familie ist es ja auch ganz normal dass man für das einzelne von 4 Kindern weniger Geld hat wenn die Familie Zuwachs bekommt und die Frau nicht arbeitet weil drei Kleinkinder da sind.

von lilly1211 am 26.01.2015, 12:47



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Normalerweise wird wirklich abgestuft. Kommt aber auch tatsächlich auf den Einzelfall an. Die Tabelle hat ja keine Gesetzeskraft sondern ist "nur eine Orientierungshilfe". >>Kann der KV auch seine Bausparverträge vom Nettogehalt abziehen? Unfallversicherung auch? NEIN! Kann er nicht! Was er spart ist seine Sache, nicht die der Kinder. Ich finde es übrigens nicht ungerecht, wenn der KV auch dann den vorherigen Unterhalt zahlt. Unterhalt vergleiche da tatsächlich mit einer bestehenden Zahlungsverpflichtung (z.B. Kredit). Wenn ich mir mit meinen laufenden Kosten kein Kind mehr leisten kann / möchte, dann kann ich eben keines mehr zeugen/bekommen. Die vorhanden Kinder haben schlichtweg auch Rechte. In einer Rama-Familie würde man den älteren Kindern wohl kaum Musikunterricht, Sportverein oder sonstige Hobbies streichen, nur weil man noch ein weiteres Kind möchte. Der Unterhaltspflichtige tut aber genau das, wenn er den Unterhalt wegen eines weiteren Kindes senkt.

von shinead am 26.01.2015, 13:00



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Also nach Abzug des ( in dem Fall fiktiven) Unterhalts aller drei Kinder hätte er nach meinen Berechnungen bis zum Selbsterhalt in der eigentlichen Lohnstufe 500€ Luft !

Mitglied inaktiv - 26.01.2015, 13:20



Antwort auf Beitrag von shinead

Shinead, das ist ein sehr interessanter Ansatz den ich so noch gar nie bedacht habe. Wenn ich diesen Gedanken zu Ende denke komme ich aber auch drauf dass zu all diesen Dingen wie Sport, Musikschule etc. ja grundsätzlich auch die Mutter etwas beisteuern müsste, ich sehe nirgends ein Argument dafür dass der KV das Kind komplett unterhalten soll. Und 450 EUR plus 186 EUR Kindergeld sind 636 EUR, wenn man dazu noch einen fiktiven Unterhaltsanspruch des Kindes an seine Mutter rechnet dann kommt man auf eine Summe die wohl in keiner normalen Familie für jedes von 4 Kindern zur Verfügung steht. Zumindest nicht für Grundschüler.

von lilly1211 am 26.01.2015, 14:10



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Dann könntest du evtl. Glück haben, wie gesagt, das gibt es. Hast du bedacht dass die Mutter dieses neuen Kindes auch einen Unterhaltsanspruch hat wenn sie Gehaltseinbußen durch die Betreuung hat? Zb die Differenz früheres Netto-Elternegeld. Dann werden nämlich deine 500 EUR Luft dünn.

von lilly1211 am 26.01.2015, 14:18



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Zwar ist der Ex-Ehegatte neu verbandelt und auch Betreuungsunterhaltspflichtig - aber erst wird die Masse an die Kinder verteilt und dann vielleicht - wenn also noch etwas übrig bleibt - an die Mutter. Ich habe da echt wenig Mitleid - Sowohl Ex als auch Next wussten um die bestehenden finanziellen Mittel. M.E. hat sie ja auch noch Anspruch auf Elterngeld.

von shinead am 26.01.2015, 15:19



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Bei getrennten Eltern geht das Gesetz bei der Berechnung von Unterhalt davon aus, dass der Unterhalt von einem über die Betreuung geleistet wird, vom anderen sämtliche Kosten getragen werden. Dabei wird der Lebensstandard des Vaters zugrunde legt. Ein Vater mit einem entsprechenden Einkommen (Wir reden hier immerhin von 450 Euro Unterhalt!) würde vermutlich seinem Kind wesentlich mehr als 450+Kindergeld Euro im Monat zukommen lassen. Mit einkalkuliert werden müssen auch Kosten für Wohnen, Rücklagen für Urlaube, Schule, Zahnspangen, Reisen, Auslüge, Taschengeld, Geschenke, etc. Vom Gedanken der DDT her, steuert hier die Mutter keinen Cent bei. In der DDT sind übrigens schon ein Tag jede Woche, zwei Tage zusätzlich alle zwei Wochen und die hälftigen Ferien für den Vater mit einberechnet. Es wird also schon monatlich abgezogen, was er an seinen Umgangstagen für die Kinder ausgibt. Das die Ehefrau in Deinem Beispiel nicht arbeitet ist eine Entscheidung des Ehepaars, die sie wahrscheinlich auch unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten gefällt haben. Eine Rückstufung würde ca. 30 Euro bringen. Bei den finanziellen Verhältnissen, wohl eher zu vernachlässigen.

von shinead am 26.01.2015, 15:32



Antwort auf Beitrag von shinead

Ja, erhält die volle Gage Elterngeld !

Mitglied inaktiv - 26.01.2015, 17:26