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Kindesunterhalt 2009

Thema: Kindesunterhalt 2009

Hatte gestern abend mit einer Freundin folgenden Diskussion: Ihr Mann (nicht verh.) hat eine Tochter aus einer voherigen Beziehung (8Jahre) und mit meiner Freundin zusammen eine Tochter (4 Jahre). Er nimmt jetzt einen neuen Job an mit 1600 € brutto (30 Std - vorher arbeitslos) Sie ist der Ansicht, dass er jetzt knapp 300 € Unterhalt an Kind 1 zahlen muss. Für meine Begriffe ist das etwas viel. Dann hätte er netto ja mit Job weniger als bisher ALG. ( Das soll nicht heißen, dass er dann den Job nicht ausübt !!!!) Bei 1600 € brutto bleiben vielleicht 1100 € netto über (?) und dann abzgl. 300 € Unterhalt sind 800 €. Rein theoretisch muss er doch aber auch für die Tochter aus der jetzigen Beziehung mit aufkommen. Sie meint dass spielt keine große mRolle. Das kann doch aber nicht sein ? Klärt mich mal auf, haben sog. Zweitfrauen wirklich soviel "Einbuße" ? Btw: Ich möchte keinesfalls den Kindern aus ersten Beziehungen etwas absprechen. !!! Mir kommt das nur alles sehr hoch vor und ich könnte mir vorstellen, dass es den ein oder anderen Unterhaltspflichtigen bestärkt einen Job nicht anzunehmen. Hmmm. .......... lg

Mitglied inaktiv - 05.01.2009, 13:05



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so genau kann ich dir das nicht sagen, würd aber deiner freundin bzw ihrem freund raten den Unterhalt über das JA ausrechnen zu lassen...

Mitglied inaktiv - 05.01.2009, 13:34



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Arbeitet die Mutter des zweiten Kindes? TZ? VZ? Beide Kinder (auch das in seinem Haushalt) haben Anspruch auf Unterhalt. Evtl. sogar die 2. Mutter falls sie nocht nciht arbeiten kann wg. Kinderbetreuung. Von 1100 netto kann er nicht für 3 (2?) Personen vollen Unterhalt leisten. Es müssen ihm ca. 900 EUR Selbstbehalt bleiben, der Rest oben drüber geht für Unterhalt weg. Hier liegt also ein sog "Mangelfall" vor. Den zu berechnen ist schwierig. Kämpft Euch durchs Internet und / oder konsultiert einen Anwalt. Liebe Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 05.01.2009, 13:58



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soweit ich weiß lauft das wohl gerade über Anwälte / Gericht ?! Meine Freundin arbeitet voll und ist auch der Hauptverdiener. Wenn der Selbstbehalt bei 900 € liegt bleiben ja nur noch ca. 200 €. Gehen die dann für Kind 1 drauf oder werden die 200 € aufgeteilt ? Bei den hypothetischen 1100 € wären also 300 € gar nicht machbar. Das dachte ich mir doch gestern auch. LG

Mitglied inaktiv - 05.01.2009, 14:25



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Ich weiß nicht, wie die gesetzliche Regelung ist, vermute aber, dass das Gehalt deiner Freundin auch eine Rolle spielt, somit bleiben ihm ja nicht nur 800 Euro, das Gehalt deiner Freundin ist doch auch noch da. Würde mich sehr interessieren, was dabei rauskam!

Mitglied inaktiv - 05.01.2009, 15:25



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Mh... dann wird sie wegen ihres guten Einkommens ja fast bestraft ? Naja mal sehen was raus kommt. Die beiden sind ja drauf eingestellt. Mich hat es eben nur mal interessiert. Ich melde mich wenn ich mehr weiß. LG

Mitglied inaktiv - 05.01.2009, 15:28



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Das Gehalt der Mutter wird zur Unterhaltsberechnung der Kinder nicht hinzugezogen! Nur ist der Vater seiner neuen Frau natürlich bei entsprechendem Einkommen nicht mehr unterhaltsverpflichtet... So wie Du die Sachlage beschreibst, ist es ein Mangelfall. Das sollte auf jeden Fall ein Anwalt (zeitnah!) ausrechenen. Zuviel gezahlten Unterhalt gibt es nämlich nicht zurück. Zudem muss ggf. ein Titel geändert werden. Also ab zum Anwalt. Der kann anhand der Bruttosumme ja den Nettolohn und alles weitere ausrechenen... Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 05.01.2009, 23:42



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Die Sache ist viel kompolizierter. Er sollte damit rechnen, dass sein Selbstbehalt gekürzt wird, so seione Lebenspartnerin im gliechen haushalt lebt udn sie selber erwerbstätig ist, da er damit geringere Lebenskosten hat..... vorausgesetzt dass eine konsequente Mangelfallberechnung gemacht wird. Also das kann man nur vor gericht klären, oder wenn die Vernunft aller vorhanden ist, eine für alle akzeptable regelung treffen.

Mitglied inaktiv - 06.01.2009, 18:44



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Seitdem unsere gemeinsame Tochter auf der Welt ist, muss ihr Vater für sein erstes Kind weniger Unterhalt zahlen! Das "übrige Geld" wird unter beiden Kindern aufgeteilt. Aber das Jugendamt ist da keine große Hilfe für die Väter, da muss man sich schon an einen Anwalt richten. lg

Mitglied inaktiv - 05.01.2009, 17:06