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Kinderkur

Thema: Kinderkur

Brauche ich das Einverständnis des Kindesvaters, wenn mein Kind mit mir als Begleigperson zur Kur fährt?? Wie war das bei euch? LG S P.S: Die Psychologin BESTEHT übrigens auf das Einverständnis des Kindesvaters!

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 13:23



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ich hab alleinigens Sorgerecht und niemand hat auch nur danach gefragt. LG Chrissie

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 13:35



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ich hab alleinigens Sorgerecht und niemand hat auch nur danach gefragt. LG Chrissie

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 13:35



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sein.

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 13:36



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Hallo spmfl, ich habe keine Ahnung, finde aber die Psychologin immer seltsamer. Was verspricht sie sich davon, wenn sie immer wieder auf sein Einverständnis besteht? Unser erster Psychologe war auch der Meinung, er ruft den Vater, der schon vor der Geburt abgetaucht ist, mal eben so nach fast 6 Jahren an und der fällt ihm freudestrahlend um den Hals, weil er sich nun endlich mal um sein Kind kümmern darf. Nix ist passiert, telefonisch war er nicht zu erreichen und auf diverse Schreiben hat er nicht reagiert. Das habe ich dem Psychologen zwar schon vorher gesagt, aber so konnte er sich wenigstens selbst davon überzeugen. Ich habe intern gewechselt, weil wir hier tatsächlich sonst keine Ambulanz haben, mußte mich dazu zwar etwas überwinden, aber letzten Endes haben wir davon profitiert. Vielleicht wäre das auch eine Option für Dich!? Gruß von Cat

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 13:37



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eine Kur ist doch eine ... ich sage mal ärztliche Verordnung, oder? Zumindest eine Maßnahme im medizinischen Sinne. So wie eine OP z.B. - und bei gemeinsamen Sorgerecht muß hier auch der zweite Elternteil befragt werden. Wie sich das bei einer Kur verhält, weiß ich allerdings nicht. Was sagt google? Ich habe hierzu nur einen Beitrag gefunden, wo ein Vater der Muki-Kur der Mutter widerspricht, weil sie in der Schulzeit stattgefunden hätte...

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 14:08



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Die Psychologin ist fachlich sehr gut und wurde mir von diversen Fachleuten explizit empfohlen. In Kenntnis meiner persönlichen Situation und des Verhaltens des Kindesvaters geht sie mit Einforderung des Einverständnisses vor allem sonst mit SICHERHEIT bevorstehenden Konflikten mit dem Kindesvater aus dem Weg. Solche Konflikte wären im Hinblick auf das vorliegende Problem nachteilig. Hinzu kommt, dass eine wirkliche Lösung des Problems ohne den Kindesvater nicht erfolgen wird. Dann hätte unser Kind zwar eine Therapie, aber die Ursache ist nicht abgestellt, weißt? LG S

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 09:04



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Bei der Reha(kur) meiner Kinder hat mich letztes Jahr niemand nach dem Sorgerecht gefragt. Vater des Kleinen (gemeinsames Sorgerecht) war informiert und wußte mit allen Angaben (Adresse, Telefonnummer) wo wir sind, Vater von den beiden Großen hab ich außen vorgelassen, da es ihn nichts angeht (die Kinder sind ihm egal, dann geht ihm eine Reha auch nichts an) und ich eh nicht wußte, wo der steckt.

Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 14:05