Alleinerziehend, na und?

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Kinderbonus

Thema: Kinderbonus

Habe das hier eben im RuB gelesen: Keine Konjunktur für Alleinerziehende: Kinderbonus versickert auf halber Strecke Rubrik: Pressemitteilungen Berlin, 13. Februar 2009 Der deutsche Bundestag beschließt heute das Konjunkturpaket II. Trotz zahlreicher Verhandlungen wird der Kinderbonus von 100 Euro weiterhin hälftig auf den Kindesunterhalt angerechnet. Die Kinder von Alleinerzie-henden erhalten damit statt 100 Euro nur 50 Euro Kinderbonus. "Die Konjunktur wird angekurbelt und die Kinder von Alleinerziehenden erhalten nur die halbe Kraft. Der Kinderbonus wird zum Unterhaltspflichtigenbonus, genau wie die Kindergelderhöhung faktisch nur zu 50 Prozent bei den Unterhaltsempfänger/innen ankommt. Diese Mathematik für Alleinerziehende ist nicht mehr nachvollziehbar" kommentiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). "Viele Alleinerziehende haben schon mit dem Geld gerechnet. Sie haben auf die Versprechung der Bundesregierung vertraut, dass jedes Kind 100 Euro erhält. Jetzt müssen sie wieder zurückstecken" so die Vorsitzende weiter. Der Kinderbonus wird im Bundeskindergeldgesetz verankert. Er wird nicht auf den Unterhaltsvorschuss oder auf Sozialleistungen angerechnet. Da im Unterhaltsrecht jedoch festgehalten ist, dass Kindergeld hälftig den Unterhaltspflichtigen zusteht, wird nun auch der Kinderbonus zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet. Ein vierjähriges Kind erhält damit im Auszahlungsmonat des Kinderbonus statt 199 Euro nur 149 Euro Kindesunterhalt. Volljährige Kinder stehen noch schlechter da. Bei ihnen wird der Kinderbonus voll angerechnet. Ein 18-Jähriger erhält dann statt 268 Euro nur 168 Euro Kindesunterhalt. "Statt einer unbürokratischen Leistung ist der Politik erneut ein Bürokratie-exzess gelungen" resümiert die Bundesvorsitzende, Fachanwältin für Familienrecht. Na, da hat es ja endlich mal was Gutes, daß mein Ex keinen Unterhalt zahlt Super Entscheidung mal wieder...

Mitglied inaktiv - 15.02.2009, 21:42



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steht unten schon,wurde von hier "geklaut" guck da ist sogar noch ein link

Mitglied inaktiv - 15.02.2009, 21:52



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Oh, sorry. Das habe ich nicht gesehen.

Mitglied inaktiv - 15.02.2009, 21:53



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gefunden als ich gegoogelt habe nach dem kinderbonus, um zu erfahren, wann er ausgezahlt wird... bin gar nicht ein klauer lg mic

Mitglied inaktiv - 15.02.2009, 22:22



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deswegen auch extra in anführungszeichen

Mitglied inaktiv - 15.02.2009, 22:31



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steht doch unten schon. aber ne sauerei ist das immernoch. LG Mel

Mitglied inaktiv - 15.02.2009, 21:52



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vielleicht fällt denen ja noch was zu AlgII-Empfängern ein Super...50€ gespart und die anderen 50€ darf sich dann der Zahlemann steuerlich anrechnen lassen. Aber sieht doch gut aus auf dem Papier. Theoretisch darf man die 50€ abziehen, praktisch wegen vorhandenem Titel eher nicht. Bonus zum Kindergeld, im Titel wird ja nur das Kindergeld berücksichtig, keine Bonuszahlung. Nachher wird sicher kein Gericht eine Pfändung stoppen, wenn Muddi wegen den 50€ Nichtzahlung dem Papi einen Wisch schickt. Ach, mal gucken, wo ihnen noch eine Anrechnung einfällt. 50€ .. wie lächerlich und peinlich

Mitglied inaktiv - 15.02.2009, 22:27



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ob der Unterhaltspflichtige den Betrag tatsächlich abzieht? Oder hab ich da jezt etwas übersehen? Der ist doch nicht verpflichtet, das zu kürzen oder erhält er da eine Aufforderung vom Amt? Noch leicht verpennt Grüße Karo

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 04:26



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Jupp, ich denke die meisten Männer sind einfach nicht so informiert und von daher fällt das weg

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 10:00



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zum glueck betrifft das ganze mich auch nicht. fuer malena gibt es UHV und am unterhalt fuer anna werde ich nicht ruetteln. soweit ich weiss, wird bei amerikanischen (oder auslaendischen vaetern generell?) das haelftige kindergeld nicht in abzug gebracht. so stand es jedenfalls mal in dem schreiben vom "institut" in heidelberg, die sich um die unterhaltsrealisierung bei auslaendischen vaetern kuemmern. liebe gruesse, martina

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 08:39



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ist ja total an mir vorbeigegangen.... nach der Pressemeldung gehe ich jetzt mal davon aus, dass ich im März oder April für meine beiden Kinder zusätzlich zum Kindergeld 200 € überwiesen bekomme. Der zahlende KV darf dann in diesem Monat für seinen Sohn 50 € Unterhalt einbehalten, so dass ich faktisch 150 € in dem Monat mehr habe Finde ich schön, und warum sollte der KV nicht auch profitieren, wenn er denn Unterhalt zahlt. Ist für mich ok. Und die Hintertür wegen dem Kinderfreibetrag wird den wenigsten hier passieren. Dann muss man ja schon ein recht hohes Jahreseinkommen haben, also auch kein Problem. Find ich prima! , können sie ruhig jedes Jahr einmal überweisen.... Berichtigt mich, wenn ich dies falsch verstanden habe.... LG Ursel

Mitglied inaktiv - 16.02.2009, 17:55