Hallo in die Runde,
an die mit älteren Kindern habe ich mal eine Frage.
Ein Kind hat in seinem ganzen Leben bis zur Beendigung der Ausbildung bzw Studiums vom Kindsvater Unterhalt von INSGESAMT Ca. 700 Euro bekommen. Es besteht kein Kontakt zum KV. Der Kindsvater lebt von H4. Beistandsschaft beim JA hat alles dokumentiert. Wenn das Kind dann selbst Geld verdient, muss es Unterhalt an den Vater zahlen? Hat hier jemand Erfahrung mit einer Unbilligkeitsklage? Wer muss dann klagen? Wer bezahlt den Rechtsstreit? Hat jemand von euch sowas schon durchgefochten?
von
momworking
am 08.01.2015, 10:07
Bekommt ein Erwachsener H4 werden die Eltern nicht zur Kasse gebeten. Warum sollte dann ein Kind für den Elternteil zahlen sollen?
von
mf4
am 08.01.2015, 10:40
Doch Verwandte in gerader Linie sind sich gegenüber unterhaltspflichtig, aber die Freibeträge sind sehr hoch. Ich glaube mal was um die 100.000 EUR/Jahr gelesen zu haben.
von
Zwerg1511
am 08.01.2015, 10:52
http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/elternunterhalt-wie-viel-kinder-fuer-ihre-eltern-zahlen-muessen-seite-all/9574296-all.html
von
Zwerg1511
am 08.01.2015, 10:55
Ich hatte mich damals dazu erkundigt und mir wurde der Paragrph 1611 BGB genannt: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1611.html
Dieser regelt den Umstand, dass ein Unterhaltspflichtiger seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist und damit sein eigenes Recht auf Unterhalt verloren hat.
von
Erzangie
am 08.01.2015, 11:46
was macht denn dein goldfischlein in denn usa?
klappt das mit dem kindergeld bei euch?
Mitglied inaktiv - 08.01.2015, 12:04
Antwort auf diesen Beitrag
PN ;-)
von
Erzangie
am 08.01.2015, 14:17