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Kind krank daheim, ich in Arbeit.... Frage hab!

Thema: Kind krank daheim, ich in Arbeit.... Frage hab!

Hi, kurze Frage, mein Sohnemann, 4, ist krank. Ist mit meinem Verlobten (Nicht der Erzeuger) allein daheim, der auch krank geschrieben ist und der mit mir noch in der selben Firma arbeitet. Ist das rechtich ok, auch hinsichtlich Arztbesuchen, dass er mit dem Zwerg allein ist?? Kann ja schlecht daheim bleiben, weil hier in der Firma sonst das Gelästere losgeht, wobei mein Zukünftiger hier eh derzeit das schwarze Schaf ist, und man meint ich würde dessen Meinung ebenso vertreten und angeblich gegen die Firma rudern... schnauf. Aber ein Recht hätte ich ja eigentlich auf MEINEN Sohn zu achten, egal ob jemand daheim hockt..., oder etwa doch nicht??? Läuft derzeit alles daneben.

Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 09:14



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Puh...gute Frage, aber ich würde spontan sagen, daß Du sicher ein Recht hättest, daheim zu bleiben...könnte ja auch sein, daß Dein Zukünftiger gar nicht in der Lage ist, auf den Zwerg zu achten, wenn er selbst krank ist...denk ich mir... Wegen Arztbesuchen usw. geht das sicherlich. Ihr lebt doch in einer eheähnlichen Gemeinschaft...und sonst kann man ja auch Verwandte oder Bekannte beauftragen, die Kids zu hüten und sie mit den Kids zum Arzt zu schicken... Sonst frag´ bei Frau Bader, wenn´s Dir ganz brenzlig ist... lg und gute Besserung

Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 09:28



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hmmm gute Frage. Rein "rechtlich" würde ich jetzt sagen: na KLAR. Es ist DEIN Kind und J ist NICHT der Papa (jaja ich kenn ja Euer Verhältnis aber ich betrachte das jetzt mal ganz nüchtern!) Wenn J jetzt ne ansteckende KRankheit hätte, wo er den Lütten nicht anfassen darf, dann müßtest Du auch daheim bleiben. Oder wenn er so schwach wäre, dass er sich selbst nicht rühren kann. Natürlich hättest Du Anspruch darauf. Dass Ihr in der gleichen Firma arbeitet ist halt Pech, Schiksal oder dumm gelaufen... war ja bei H und mir damals nicht anders... nur waren wir nie gleichzeitig krank. Ich versteh schon, worum es Dir geht. Andererseits meine ich irgendwo mal gelesen zu haben, dass wenn die Möglichkeit besteht, dass eine ANDERE Person aufs Kind aufpasst, man diese in Anspruch nehmen soll. Also ehe daheim zu bleiben, ich glaub das steht hinten auf der Krankschreibung ... LG Sue

Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 10:20



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Klar geht das rechtlich in Ordnung dass Dein zukünftiger auf Junior aufpasst. Warum denn auch nicht? Du bestimmst doch auch die anderen Betreuungspersonen (Babysitter, Tagesmutter, Kindergarten). Dann darfst Du das selbstverständlich auch bei Krankheit. Für einen evtl. Arztbesuch würde ich eine Vollmacht austellen. So ist auch der Arzt auf der sicheren Seite. Auf der Vollmacht kannst Du auch noch Deine Fragen an den Arzt formulieren, damit Dein Verlobter nix vergessen kann. Gruß Corinna

Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 11:54