Alleinerziehend, na und?

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weiß jemand Rat?

Thema: weiß jemand Rat?

Folgendes Problem: Ich studiere seit oktober, und habe Bafög beantragt. ALLE Unterlagen sind vorhanden, außer eine ausführliche schriftliche Erklärung meiner mutter, warum sie den namen meines vaters nicht weiß (das Bafögamt möchte wissen, ob es ein ONS war oder was auch immer (klingt schon nett) meine Mutter verweigert JEDE Aussage über meinen Vater. Das Bafögamt hat mein bafög gesperrt, bis ich eine schriftliche Aussage meiner mutter vorweise, weshalb sie den Namen nicht weiß. jetzt sind 3 Monate miete offen, im März werden es 4, ich kann das Essen in der Schule für die Kleine nicht mehr bezahlen, und ich bin ganz ganz kurz davor abzubrechen, weil ich es echt nicht mehr lange aushalte! Was kann ich tun? Mir fällt absolut nichts ein! ich arbeite schon nebenbei, aber das reicht nicht mal zum Leben, geschweige denn für Sonderausgaben der Kleinen (Reiten, Schwimmen...) Und ich dachte, es wird langsam mal besser... *auskotzenmuss*

von Keksraupe am 25.02.2011, 16:30



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Wie siehts mit H4 aus? Also für den Übergang, weil so ganz ohne Geld ist ja etwas schlecht. Und was spricht gegen den "ausführlichen" Bericht Deiner Mutter? Ich meine, ich würde da hinschreiben, war ein ONS und gut....wenn Du dann Deine Ruhe hast?

von Fru am 25.02.2011, 16:36



Antwort auf Beitrag von Fru

wenn ich sie darauf anspreche, schreit sie sofort los und brüllt rum, dass es niemanden was anginge... und H4 bekomme ich nicht, da die direkt sagen, BAFÖG geht vor H4...

von Keksraupe am 25.02.2011, 16:38



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Na ganz super.... Klar geht das vor, aber wovon sollst Du leben???

von Fru am 25.02.2011, 16:52



Antwort auf Beitrag von Fru

ich solle halt nicht studieren sondern mir einen Job suchen wo ich mehr als 350 im Monat verdiene ich hab bald echt die nase voll, ich hab mir einen nebenjob gesucht, damit ich mal Urlaub machen kann oder z.B. für meine Zahnspange. hätte ich das bafög (etwa 750,-€ im monat) müsst eich net arbeiten, allerdings würd ichs trotzdem weiterhin tun!

von Keksraupe am 25.02.2011, 16:56



Antwort auf Beitrag von Fru

Hmm, wenn deine Mutter da immer blockt wird sie schon ihren grund haben... was ist denn wenn du ein schriftstück verfasst im namen deiner mutter... dann nimmste das mit zu deiner mutter und sagst ihr du hast was vorbereitet sie müsste nur unterschreiben das das richtig ist und fertig.. da würd ich rein schreiben ONS und fertig.. betone bei ihr das du kein geld hast das du rückstände hast und so.. villt bringt das was.. und ansonsten H4 oder anwalt.. Liebe grüße ich hoffe das klappt bei dir bald alles :)

von crazysunshine am 25.02.2011, 16:56



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

pass wegen den Mieten auf, sonst hast Du ruckzuck ne Kündigung im Briefkasten oder schlimmstenfalls eine Räumungsklage. Weiß Dein Vermieter bescheid? Mutter verklagen? Auf... wie nennt man das...

Mitglied inaktiv - 25.02.2011, 16:57



Antwort auf Beitrag von Fru

wenn deine mutter die aussage verweigert hat sie sicher ihre gründe aber wenn es finanziell so schlecht bei euch aussieht würde ich an deiner stelle das studium vorerst sein lassen und versuchen vollzeit zu arbeiten oder H4 zu beantragen. hoffe wird bald besser und es wird alles gut!

von Sienna221 am 25.02.2011, 16:57



Antwort auf Beitrag von crazysunshine

hmm wenn das amt sagt ist denen egal villt wirklich anwalt.. einfach mal fragen wie das alles aussieht.. ob du rechte hast.. mir sollte erst auch kein cent bezahlt werden.. ich hatte nichts... keine ersparnisse nichts.. nur einen sohn im alter von 2 monaten.. keine krankeversicherung gar nichts... anwalt eingeschaltet.. und dann wurd mir plötzlich was bezahlt... plötzlich ging es... ein schreiben hat gereicht...

von crazysunshine am 25.02.2011, 16:58



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Also da hab ich (GOTT SEI DANK!) keine Probleme...

von Keksraupe am 25.02.2011, 17:00



Antwort auf Beitrag von Sienna221

wieso soll SIE IHR Studium aufgeben nur, weil die Mutter EINE Information nicht herausgeben möchte??? Kann ja tausend Gründe haben, warum sie das nicht möchte - aber damit ruiniert sie ihr eigenes Kind...

Mitglied inaktiv - 25.02.2011, 17:00



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und scheiße auf dem lebenslauf sieht es erstrecht aus ich mag es nicht abbrechen!!! *seufz* Ich muss bis montag 298,-€ Semestergebühren bezahlen... hat grad jemand 300,-€ über? Ich werd exmatrikuliert *seufz* hab meiner mutter ein Schreiben aufgesetzt, da steht drin "sehr geehrte frau XYZ, zu meinem Bedauern kann ich ihnen weder den namen noch den Aufenthaltsort des Erzeugers meiner Tochter mitteilen, da ich ihn nicht kenne. Meine Tochter wurde während eines sogenannten One-Night-Stand gezeugt, und ich habe den Vater danach nie wieder gesehen. Mit freundlichen Grüßen, ABC sie weigert sich, das zu unterschreiben...

von Keksraupe am 25.02.2011, 17:03



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

ich kann ja verstehen dass du dein studium nicht aufgeben willst aber was machst du wenns deiner vermieterin plötzlich nicht mehr egal ist??? was soll mit deinem nachwuchs dann werden,hast du da ne lösung? mir ging es mal ähnlich und jetzt bekomme ich üble sachen an den kopf geknallt.

von Sienna221 am 25.02.2011, 17:13



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ihre mutter scheint in diesem punkt absolut uneinsichtig zu sein.

von Sienna221 am 25.02.2011, 17:15



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Bearbeite Deine Mutter, dass sie in irgendeiner Form eine Aussage macht... Hat sie den Vater nie angegeben? und immer für euch alleine gesorgt? Wenn ja, dann war es eben ein ONS... aber dann soll sie es dem Bafög Amt kurz mitteilen, sonst passiert bei denen gar nichts und Du sieht "alt aus" ... finanziell.

Mitglied inaktiv - 25.02.2011, 17:02



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Nimms mir nicht krum, aber die Frage hättest Du m.E. Dir schon stellen sollen als Du eine Miete im Rückstand warst. Der Vermieter kann dir kündigen (mit Recht wohl gemerkt) und dann? Das vorgefertigte Schriftstück wäre meine erste Idee (weil kostenneutral) und der Gang zum Anwalt, dem AStA oder der Beratung der Uni die weiteren. Himmel! Wie kann man nur 3 Monate SO ins Land gehen lassen? Gruß Corinna

von shinead am 25.02.2011, 17:02



Antwort auf Beitrag von shinead

Himmel, wie kann man nur so Aussagen treffen, wenn man selbst in so einer Situation nicht steckt... Formuliere ONS um.. ich finde, das sieht... doof aus... dass es ein einmaliges sexuelles Beisammensein mit einem Mann war, von dem sie weder Namen noch Wohnort weiß.

Mitglied inaktiv - 25.02.2011, 17:07



Antwort auf Beitrag von shinead

meinem Vermieter ist das egal, das ist meine geringste Sorge. Bei der AStA war ich schon, die haben gesagt, ich kann ein darlehen in Höhe von 250 aufnehmen bei ihnen, brauche nur jemanden, der für mich bürgt. super! davon hab ich ja auch nicht viel, außer noch mehr Schulden... Beratung der Uni: Nehmen sie ein Urlaubssemester! Anwalt: Holen sie sich einen beratungsschein. Amtsgericht (Beratungsschein): Wovon leben sie? Weisen sie nach, wovon sie leben, udn sie kriegen einen schein. SO WENIG? Davon kann man nicht leben, sie arbeiten doch bestimmt nebenbei SCHWARZ? Ähm, nein? Verweigert bis ich nachweise, wovon ich wirklich lebe (ich LEBE von 100,-€ im Monat verdammt!!!)

von Keksraupe am 25.02.2011, 17:07



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formuliere es gleich um, schicke es per mail an meine "Austrägerin" (nettes wort, gestern hier im Forum gelernt) und bin gespannt, wie sie reagiert. Da sie 60km von mir weg wohnt, kann ich nicht (mal wieder und für nix und wieder nix) dahin fahren

von Keksraupe am 25.02.2011, 17:09



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Dein Vermieter wird es auf Dauer nicht tragen. Er muss nämlich in Vorlage treten. Mal ein, zwei Monate ok, aber jetzt der vierte? Die eigentliche Miete vielleicht nicht so tragisch, aber die Nebenkosten sind übel. Nach einer solchen Aussage vom AG wäre ich wieder beim Anwalt gewesen oder hätte eine eidestattliche Versicherung, ggf. mit Bestätigung des Vermieters über die offenen Rechnungen, das Schreiben des Bafög Amtes abgegeben. Das reicht normalerweise jedem Amt und auch dem Gericht. Die Kontoauszüge der letzten Monate gleich mit dabei. Das muss funktionieren. Gruß Corinna

von shinead am 25.02.2011, 17:31



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3 (bald 4) Monate Rechnungen (hier Miete) nicht zu zahlen geht eben gar nicht. Tut mir leid. Da bringe ich auch kein Verständnis auf. Guck mal hier: http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?1,189679 Wird ab November 2009 interessant. Da hat sich das Jugendamt eingeschaltet um zu bestätigen das der Vater seit je her unbekannt ist und nie staatliche Leistungen bezogen wurden. Oder hier: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php Auch interessant der §11.2a http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/11.php

von shinead am 25.02.2011, 17:46



Antwort auf Beitrag von shinead

und die geben es weiter ans Amtsgericht, allerdings müsste ich da persönlich hin (400km ...)

von Keksraupe am 25.02.2011, 17:50



Antwort auf Beitrag von shinead

hi,liest man ja häufig, dass man bei streitereien bei gemeinsamen sorgerecht eine notwendige unterschrift vom gericht setzen lassen kann. weiss nicht, ob das hier auch ginge. frauenbeauftragte , bürgermeister , sonst wen anschreiben. radio, zeitung ??? dass du probleme mit deiner austrägerin hast , konnten wir ja schon öfter lesen. das ist kagge. ichmein, selbst wenn sie den namen wüsste, wo ist ihr problem, einfach zu unterschreiben,w enn du ihr schon was aufsetzt? sturkopf. würde die arge nicht in vorleistung gehen? also sagen, dass du das beantragt hast, aber aktuell keine mittel zur verfügung hast zwecks miete,e ssen und so. und das bafögamt, würde dann an die arge überweisen? lg mel

von Big Mamma am 25.02.2011, 17:58



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Wenns ne Chance gewesen wäre, wäre es ein Sparticket wert gewesen.

von shinead am 25.02.2011, 17:58



Antwort auf Beitrag von shinead

Anders will sie es doch offensichtlich nicht. Das hast du ja jetzt schon so oft geschrieben, das muss mal ein Ende haben!! Anders kommst du ja zu nichts. LG Dany

von Schreckschraube am 25.02.2011, 17:59



Antwort auf Beitrag von shinead

und nach 2 wochen darf ich wieder kommen und fragen, ob die akte gefunden wurde (1987, alsich geboren wurde, gab es noch die gesetzliche amtsvormundschaft...)

von Keksraupe am 25.02.2011, 18:02



Antwort auf Beitrag von Schreckschraube

ich werd wohl montag nochmal zum Amtsgericht, den, den ich dort kenne, der ist noch im urlaub, montag isser wieder da, der hilft mir bestimmt weiter, dass ich den Beratungsschein kriege, und dann auf zum Abwalt, der setzt das Schreiben ruck zuck auf. Zum einen ans Bafögamt, zum anderen an meine mutter. Ich brauche nämlich wirklich dieses verdammte gEld, es sind über 4500,-€ offen!!! Also was ich bekommen würde, meine ich ;-)

von Keksraupe am 25.02.2011, 18:04



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Und vielleicht wäre damit die Sache in zwei Wochen gegessen gewesen? Ja es ist doof die eigenen Mutter verklagen zu müssen, manchmal ist es notwendig weite Wege auf sich zu nehmen um zu bekommen was man möchte. Aber Vogel Strauß hilft halt auch nix!

von shinead am 25.02.2011, 18:44



Antwort auf Beitrag von shinead

und das bafögamt einfach weiterhin auf seiner meinung beharrt? was nützt es mir dann, 200,-€ ausgegeben zu haben (die ich nicht habe) um da hin zu kommen? und: Wochenendticket bringt da nicht viel, da ich ja UNTER der Woche da hin muss... wann? Ich arbeite jeden tag und habe nebenbei noch ein kind und kEIN AUTO...

von Keksraupe am 25.02.2011, 18:45



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Ich habe Sparticket geschrieben, nicht Wochenendticket. Keiner kann Dir eine Garantie geben über das was die Aussagen. Vielleicht hätte man das in einem Telefongespräch vorab klären können, auf "neutraler" Basis ohne persönliche Daten. Wenn hätte denn.... Wir werden nicht erfahren ob sich der Weg gelohnt hätte. Zumindest hat es lt. Internet bei anderen funktioniert. Sollte Mut machen. Es wäre eine Chance gewesen die Du m.E. nicht genutzt hast. Den Bekannten beim AG hast Du auch nicht erst seit gestern. Manchmal sind Behörden stur, unkreativ und unflexibler. Umso mehr muss man selbst kreativ, flexibel und einfallsreich werden. 3 Monate bis hier hin geht aber m.E. nicht. Tut mir leid. Gerade nicht mit Kind!

von shinead am 25.02.2011, 19:01



Antwort auf Beitrag von shinead

ich bin in meinem Leben 37 mal umgezogen, weisst du, wieviele Ämter ich da schon an der STrippe hatte? Ich habe bescheinigungen eingeholt vom Schülerbafög, habe wege auf mich genommen und dinge besorgt, habe auf (illegalem wege) die Steuerbescheide meiner mutter organisiert, iUND gehe arbeiten, studieren, erziehe mein kind (SCHULKIND, also nicht getan mit ab in den kindergarten udn später zurück, neeeeeee) UND schmeiße den haushalt. Nebenbei habe ich noch 3 Praxisordner, 3 Hausarbeiten 2 Klausuren und eine mündliche sowie eine praktische Prüfung absolvieren müssen. es gibt NICHTS, was ich nicht schon versucht habe und woher weiss ich denn, dass ich dort hin muss, und dass es 2 wochen dauert, bis die akte dann draussen ist? na, WEIL ich da angerufen habe, WEIL die mir sagten, am telefon machen die GARNIX, ich müsse persönlich hin, da könne ja JEDER anrufen...

von Keksraupe am 25.02.2011, 19:04



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

ach mensch du arme...ich wünsch dir unbekannterweise mal ganz viel kraft.

von Sienna221 am 25.02.2011, 19:07



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

ich bin WIRKLICH so oft umgezogen... abgesehen davon, dass ich sogar eine Urkunde besorgt habe, dass mein Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht seit meinem 16. Lebensjahr beim jugendamt lag, es kratzt keine sau

von Keksraupe am 25.02.2011, 19:08



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

omg das tut mir sooo leid...wir sind im selben alter und du musst sowas durchstehen...oh man.

von Sienna221 am 25.02.2011, 19:10



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Das dein Leben anstrengend ist kann ich mir vorstellen. Trotzdem hast du meiner Meinung nach bezüglich des Bafögs geschlampt. Es geht um Geld und das muss gleich geklärt werden. Im ersten Monat und NICHT erst 3 Monate danach. Es geht um die Existenz. Nicht nur um deine, auch um die deines Kindes. Notfalls im ersten Monat schon die Mutter verklagen. Wie gesagt, den Bekannten auf dem Amtsgericht gibt es nicht erst seit gestern. Wenn das Amt auf die Unterschrift besteht, dann ändert sich das ja mit der Zeit genauso wenig wie die Einstellung deiner Mutter zu dem Thema. Im Notfall wäre ich beim Pfarrer aufgeschlagen. Die Kirche ist ein Netzwerk bei dem auch der ein oder andere Anwalt abfällt, der beim Gang zum Amtsgericht helfen kann.

von shinead am 25.02.2011, 19:39